Starkregen-Risikomanagement: Gemeinde Offenau

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Kommunales Starkregen-Risikomanagement

Überflutungen durch lokale Starkregenereignisse und das damit verbundene Risiko für „Leib und Leben“ sowie ein hohes Maß an Schadenspotenzial sind spätestens nach der Sturzflut in der Gemeinde Braunsbach im Landkreis Schwäbisch Hall im Jahre 2016 in den Fokus des öffentlichen Interesses getreten. Der Weltklimarat (IPCC) geht davon aus, dass Häufigkeit und Intensität dieser Starkregenereignisse in Deutschland infolge der Klimaerwärmung im Laufe der nächsten Jahrzehnte zunehmen werden.

Gemäß § 5 WHG obliegt der Hochwasserschutz der allgemeinen Sorgfaltspflicht und liegt nicht allein in der Verantwortung der Kommunen.

Wesentliche Grundlage für eine Eigenvorsorge sind jedoch die Kenntnis über die Starkregengefahr, ein Risikobewusstsein sowie eine fachkundige Anleitung oder Beratung über die möglichen Schutzmaßnahmen und zum Verhalten im Starkregenereignisfall. 

Städte und Gemeinden haben damit weiterhin eine Vorsorgepflicht. Ein kommunales Starkregenrisikomanagement, das die potenzielle Überflutungsgefährdung eines Ortes darstellt und diese durch geeignete Vorsorgemaßnahmen zu minimieren versucht, ist deshalb unabdingbar.

Wann spricht man von Starkregen?

Starkregenereignisse treten plötzlich auf und haben deshalb eine sehr kurze Vorwarnzeit.

Unter Umständen bleiben lediglich wenige Minuten, bevor ein Gewitter sintflutartig ausbricht. Ebenfalls sind die genauen Örtlichkeiten und der Zeitpunkt von Sturzfluten infolge starken Regens schwer vorhersehbar. Schnelles Handeln ist jedoch essentiell, um Vorsorge und Schutzmaßnahmen zu ergreifen und damit die potentielle Gefahr für Leib und Leben zu verringern. 

Die Gemeinde Offenau hat ein Kommunales Starkregenrisikomanagement (Stand Oktober 2021) durch das Büro Willaredt Ingenieure erarbeiten lassen.

Darin wurden Gefahrenkarten erstellt und Maßnahmen für die Gemeinde Offenau als Handlungskonzept zur Risikominimierung aufgeführt.

Gefahrenkarten

Der Ortskern der Gemeinde Offenau ist von Niederschlagsabflüssen versiegelter Siedlungsflächen gefährdet. Hiervon sind in besonderem Maße die Gewerbegebiete Talweg und Unter der Kaiserpfalz betroffen.

Auch fließen vier Oberflächenabflüsse zum Teil ungeordnet durch das Siedlungsgebiet.

Seltenes Starkregenereignis

Außergewöhnliches Starkregenereignis

Extremes Starkregenereignis

Was zeigen die Gefahrenkarten?

Die Starkregenrisikokarten stellen folgende drei aus dem Starkregen resultierende Abflussszenarien dar:

Seltenes Oberflächenabflussereignis (SEL_V):

  • statistisches Niederschlagsereignis (Dauer 1h)
  • Jährlichkeit von 30 Jahren (Anlagen der Stadtentwässerung sind i. d. R. überlastet und Überflutungen in der Fläche treten auf)
  • 40 – 50 l/m² in einer Stunde

Außergewöhnliches Oberflächenabflussereignis (AUS_V):

  • statistisches Niederschlagsereignis (Dauer 1h)
  • Jährlichkeit von 100 Jahren (weite Bereiche Überflutet)
  • 60 – 75 l/m² in einer Stunde

Extremes Oberflächenabflussereignis (EXT_V):

  • extremes Niederschlagsereignis
  • Bei diesem Szenario treten großflächige Überflutungen auf)
  • 128 l/m² in einer Stunde

Die Überflutungstiefen (UT) zeigen wie abgebildet farblich abgestuft die Wasserstände.

Achtung: Die Darstellung beginnt ab einem Wasserstand von 5 cm (niedrigere Wasserstände sind ggf. vorhanden, werden jedoch nicht dargestellt) und endet mit einem Wasserstand von > 1,00 m.

Die Starkregenkarten basieren auf einem Niederschlagszeitraum von 60 Minuten und wurden auf Grundlage von Berechnungen erstellt.

Tatsächliche Niederschlagsereignisse können von den berechneten Szenarien abweichen!

Die wesentlichen Bestandteile für den schadlosen und gezielten Abfluss sind einerseits die Freihaltung von Fließwegen und andererseits, die Bevölkerung zu sensibilisieren, mit dem ermittelten Risiko umzugehen und im Rahmen ihrer Eigenvorsorge entsprechende zielführende Maßnahmen zu ergreifen. 

Die Notwendigkeit zu handeln und sich vor den Folgen von Starkregenrisikoereignissen zu schützen ergibt sich damit auch für private Grundstücks- und Gebäudeeigentümer. Dazu zählen beispielsweise eine entsprechende Versicherung, der Einbau von Rückstauklappen oder sonstige bauliche Maßnahmen im Bereich des Objektschutzes.

Im folgenden Kapitel sind einige mögliche Maßnahmen für den Objektschutz aufgeführt.

Objektschutz

Als Objektschutzmaßnahmen werden alle Maßnahmen bezeichnet, die das Schadenspotential von Hochwasserereignissen verringern oder Schaden verhindern. Sie sind auf die individuelle Grundstücks- und Bebauungssituation sowie die örtlichen Randbedingungen anzupassen.

Im Bestand sind gezielte (private) Objektschutzmaßnahmen in vielen Fällen wirtschaftlicher als großflächig angelegte kommunale Überflutungsschutzmaßnahmen.

Ferner sind diese oftmals einfacher und zügiger umzusetzen.

Daher möchte die Gemeinde Offenau private Grundstückseigentümer zu Objektschutzmaßnahmen ermutigen und sie unterstützen.

Woher kommt das Wasser bei Starkregenrisikoereignissen?

  • Überflutung durch auf dem Grundstück anfallendes Regenwasser
  • Überflutung durch von außen zufließendes Oberflächenwasser?

Auf welchen Wegen kommt das Wasser ins Haus? (Beispiele, Aufzählung nicht abschließend)

  • Fenster und Türöffnungen
  • Lichtschächte, Kellerfenster und –türen
  • Rückstau Kanalnetz
  • undichte Dachhaut und Regenrohre
  • Leitungsdurchführungen
  • Durchnässung Außenwand
  • defekte und undichte Grundleitungen
  • Durchnässung Bodenplatte

Bei Starkregen sind insbesondere Grundstücke gefährdet, die in Senken oder am Hang liegen, sowie solche in der Nähe von Bächen und Entwässerungsgräben. In Hanglagen besteht Gefahr durch sehr schnell abfließendes Oberflächenwasser.

Aufgrund dessen sollten vor jeder Planung einer Objektschutzmaßnahme die möglichen Zugänge auf das Grundstück und in das Gebäude erfasst werden, um eine angemessene Maßnahme zu definieren.

Starkregenereignisse weisen eine geringe bis nicht vorhandene Vorwarn- und Reaktionszeit auf. Somit sollten Objektschutzmaßnahmen gewählt werden, die permanent oder zumindest schnell einsatzbereit sind. Je nach Erfordernis bieten sich unterschiedliche Betriebsweisen und Ausführungsformen an.

Zu unterscheiden sind die permanenten, vollautomatischen, teilmanuellen und manuellen Systeme.

Permanente Systeme

= stationäre Schutzsysteme, die unmittelbar nach Einrichtung einsatzbereit sind und keiner gesonderter Aktivierung im Einsatzfall bedürfen

Hierzu gehören permanente Schutzmaßnahmen wie z.B.:

  • Erhöhung von Eingängen durch Treppen oder Rampen
  • Kellerausbildung als weiße oder schwarze Wanne
  • Wasserdichte Abdeckung von Kellerlichtschächten
  • Konstruktive Erhöhung von Lichtschachtoberkanten

Vollautomatische Systeme

= fest montierte Systeme, die sich selbstständig (mit und ohne Fremdenergie) aktivieren

Hierzu gehören vollautomatische Objektschutzmaßnahmen ohne Bedarf an Reaktionszeit wie z.B.:

  • druckwasserdichte Fenster
  • Klappschotten, aufschwimmend oder mit Antrieb
  • automatische Barrieren und Sperren
  • großflächige Schutztore (selbsttätig/ automatisch schließend)

Teilmanuelle Systeme

= fest montierte Systeme, die manuell ausgelöst bzw. aktiviert werden müssen

Hierzu gehören teilmanuelle Objektschutzmaßnahmen mit Bedarf an kurzer Reaktionszeit wie z.B.:

  • druckwasserdichte Fenster und Türen
  • teilautomatische Barrieren und Sperren mit manueller Auslösung
  • Schutztore (manuell zu verriegeln)

Manuelle Systeme

= mobile Systeme, die für jeden Einsatz an Ort und Stelle manuell aufgebaut oder angeordnet werden müssen; lediglich konstruktive Vorbereitung (Befestigungen etc.) sind, sofern erforderlich, vorhanden

Hierzu gehören manuelle Objektschutzmaßnahmen mit Bedarf an ausgeprägter Reaktionszeit wie z.B.:

  • wasserdichte Fenster- und Türklappen (Innen- und Außenmontage)
  • wasserdichte Auf- oder Einsatzelemente, diverse Ausführungen (Metallplatten, Dichtkissen)
  • Barrieren und Sperren mit manueller Installation
  • Abdeckplatte mit Dichtung (mit/ohne Verschraubung)