Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.offenau.de veröffentlichten Website der Gemeinde Offenau. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) von Baden-Württemberg barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 21.02.2022 durchgeführten Selbstbewertung. Die Erklärung wurde am 21.12.2022 aktualisiert.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.
1. Teilbereich:
- a. Beschreibung
- Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
- Die Gemeinde Offenau versucht der Barierrefreiheit in vollem Umfang nachzukommen. Aktuell können leider noch keine "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente" zur Verfügung gestellt werden, weil dies ausschließlich mit Sonderprogrammen möglich ist, die noch nicht vorliegen. Die Gemeinde Offenau beabsichtigt die dafür notwendige Sonderprogramme zu erwerben und die Mitarbeiter einzuweisen, sofern dies nicht mit einem unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden ist. Zudem werden der Gemeinde Offenau auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Gemeinde Offenau ist dennoch bemüht und daran interessiert, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
2. Teilbereich:
- a. Beschreibung
- Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in Gebärdensprache.
- b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
- Die o.g. genannten gesetzlich vorgeschriebenen Informationen werden zurzeit erarbeitet.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21.02.2021 erstellt und zuletzt am 22.12.2022 überprüft und aktualisiert.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Offenau
Nadine Herwerth-Gajer
Telefonnummer: 07136 9540-19
Faxnummer: 07136 95406-19
E-Mail schreiben
Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefonnummer:Telefonnummer: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.