Bebauungsplan Offenau Süd – 13. Änderung
Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften
Der Gemeinderat der Gemeinde Offenau hat in öffentlicher Sitzung am 01.07.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Offenau Süd – 13. Änderung“ und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften mit Datum vom 06.06.2025 gebilligt und die Veröffentlichung im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden Übersichtsplan.
Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Offenau hat eine hohe Nachfrage nach Wohnraum. Die Eigentümer des Flurstücks 3833/2 in der Mörikestraße möchten das Grundstück zukünftig mit einem weiteren kleinen Wohnhaus bebauen. Die Gemeinde Offenau unterstützt die angestrebte Nachverdichtung im Innenbereich als Maßnahme der Innenentwicklung. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Wohnraum im Innenbereich.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung werden
vom 28.07.2025 bis 29.08.2025
unter dem folgenden Link auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht:
www.offenau.de/bauen/bebauungsplaene/bauleitplaene-im-verfahren
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde eingestellt. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Folgende - nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche - umweltbezogene Stellungnahmen und umweltbezogene Informationen liegen bereits vor:
- Fachbeitrag Artenschutz des Büros Wagner+Simon Ingenieure GmbH vom 06.06.2025
- Stellungnahme des Landratsamts Heilbronn vom 17.04.2025
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Referat 21 vom 16.04.2025
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg, Abteilung 9 vom 03.04.2025
- Gemeinsame Stellungnahme des NABU Bad Friedrichshall und Umgebung e.V., BUND Heilbronn-Franken und LNV Arbeitskreis Heilbronn vom 02.04.2025
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB wird deshalb abgesehen.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde zum Inhalt des Bebauungsplanes abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden,
- z.B. per E-Mail an post@offenau.de (mit der Bitte um Angabe der vollständigen Anschrift)
oder bei Bedarf auch auf anderem Wege z.B.
- schriftlich an die Gemeinde/Stadt
Gemeinde Offenau
Jagstfelder Straße 1
74254 Offenau,
oder
- mündlich zur Niederschrift im Rathaus während der allgemeinen Sprechzeiten.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB genannten Unterlagen im o.g. Zeitraum im Rathaus (1. OG) während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Offenau, den 21.07.2025
gez.
Michael Folk
Bürgermeister
Anlagen
4110 BP Offenau Süd 13. Änderung - Anlage 1 - Begründung (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
4110 BP Offenau Süd 13. Änderung - Anlage 2a - Bebauungsplan Zeichnerischer Teil (PDF-Datei; nicht barrierefrei)
4110 BP Offenau Süd 13. Änderung - Anlage 2b - Bebauungsplan Textlicher Teil (PDF-Datei; nicht barrierefrei)
4110 BP Offenau Süd 13. Änderung - Anlage 3 - Fachbeitrag Artenschutz (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
4110 BP Offenau Süd 13. Änderung - Behandlungsübersicht Frühzeitige Beteiligung




