Bebauungsplan „Offenau Süd – 13. Änderung“
Der Gemeinderat der Gemeinde Offenau hat in öffentlicher Sitzung am 18.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Offenau Süd – 13. Änderung“ zugestimmt und diesen für die weiteren Verfahrensschritte freigegeben. Maßgebend für den Geltungsbereich ist der nachfolgende unmaßstäbliche Lageplan:
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung wird vom 17.03.2025 bis 17.04.2025 im Rathaus der Gemeinde Offenau zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Die Planunterlagen sowie die Bekanntmachung werden im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Gemeinde Offenau eingestellt:
https://www.offenau.de/bauen/bebauungsplaene/bauleitplaene-im-verfahren
Ziel und Zweck der Planung
Die Gemeinde Offenau hat eine hohe Nachfrage nach Wohnraum. Die Eigentümer des Flurstücks 3833/2 in der Mörikestraße möchten das Grundstück zukünftig mit einem weiteren kleinen Wohnhaus bebauen. Die Gemeinde Offenau unterstützt die angestrebte Nachverdichtung im Innenbereich als Maßnahme der Innenentwicklung. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung von Wohnraum im Innenbereich.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Offenau, den 10.03.2025
gez.
Michael Folk
Bürgermeister
Anlagen
4110 BP Offenau Süd 13. Änderung - Anlage 1 - Begründung (PDF-Datei, nicht barrierefrei)
4110 BP Offenau Süd 13. Änderung - Anlage 2a - Bebauungsplan Zeichnerischer Teil (PDF-Datei; nicht barrierefrei)
4110 BP Offenau Süd 13. Änderung - Anlage 2b - Bebauungsplan Textlicher Teil (PDF-Datei; nicht barrierefrei)