Frischwasser
Sie haben in Offenau neu gebaut und möchten Ihr Haus an die öffentliche Wasserversorgung anschließen?
Ihr Haus hängt schon längst am Netz des Zweckverbands Wasserversorgungsgruppe Mühlbach, aber Sie möchten dies und das verändern?
Alle Anträge rund um eine Herstellung, die Erneuerung oder Änderung eines Anschlusses an die öffentliche Wasserversorgung gibt es im Internet auf der Homepage der Mühlbachgruppe im Bereich "Download"
aktualisiert: 27.01.2022
Abwasser
Die Gemeinde Offenau hat für ihre Abwasserbeseitigung die Trennung in die sogenannte „Schmutzwassergebühr“ und „Niederschlagswassergebühr“ eingeführt. Beide Klassen an Abwasser fließen durch das Kanalisationsnetz schließlich in die Verbandskläranlage des Abwasserzwecksverbands Unteres Sulmtal. Ihm ist die Gemeinde Offenau 2015 beigetreten.
aktualisiert: 09.10.2024
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr muss für verbrauchtes Trinkwasser bezahlt werden, also beispielsweise beim Abwaschen, Duschen oder bei der Toilettenspulüng. Sie wird in Eurocent je Kubikmeter berechnet.
Niederschlagswassergebühr
Die Niederschlagswassergebühr erreicht durch Regen die Grundstücke und fließt von dort aus in die Kanalisation. Sie bemisst sich nach den Quadratmetern und daran, mit welchem Material der Boden der Grundstücke versiegelt ist.
Niederschlagswassergebühr im Detail
Die Niederschlagswassergebühr bemisst sich nach den überbauten oder darüber hinaus befestigten Flächen der an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücke, von denen Niederschlagswasser unmittelbar oder mittelbar den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt wird. Maßgebend für die Berechnung der versiegelten Flächen sind die tatsächlich an die Abwasseranlagen angeschlossenen Grundstücksflächen (Hausdach, Garagendach, Zufahrt, Terrassen etc.) zu Beginn des jeweiligen Veranlagungszeitraumes.
Des Weiteren sind die angeschlossenen versiegelten Flächen nach dem Grad ihrer Wasser-durchlässigkeit zu differenzieren. (Bsp. 1,0 für Dächer oder Asphaltflächen, 0,7 für Garagen-zufahrten mit Betonsteinen oder 0,4 bei Rasengitterflächen).
Bei Neubauten muss spätestens 1 Monat nach dem tatsächlichen Anschluss des Grundstückes an die Abwasseranlage eine entsprechende Meldung an die Gemeindeverwaltung Of-enau erfolgen. Konkret bedeutet dies, dass spätestens 1 Monat nach Anschluss der Dachfläche(n) an die Abwasseranlage eine Meldung an die Gemeinde ergehen muss.
Nach Fertigstellung anderer versiegelter Flächen (z. B. Garagenzufahrten, Hauseingängen, Terrassen), die an die Abwasseranlage angeschlossen sind, muss ebenfalls ein Monat nach Anschluss eine Meldung an die Gemeinde erfolgen. Es ist eine Angabe über die Größe der jeweiligen Teilflächen und der Versiegelungsart anzugeben. Bitte die an die Abwasserbeseitigung angeschlossenen und die nicht angeschlos-senen Flächen (z. B. bei Versickerung im Garten) angeben. Soweit versiegelte Flächen an Zisternen oder Versickerungsanlagen angeschlossen sind, ist dies ebenfalls anzugeben (Volumen, angeschlossene Flächen in Quadratmetern, Gartennutzung oder Brauchwassernutzung).
Bitte beachten Sie, dass Sie auch entsprechende Veränderungen an bereits angeschlossenen und gemeldeten Flächen innerhalb der obengenannten Frist an die Ge-meinde melden. Als Grundstückseigentümer sind Sie zur vollständigen und wahr-heitsgemäßen Angabe der erbetenen Auskünfte verpflichtet. Die Gemeinde wird stichprobenweise Kontrollen durchführen. Soweit Fragen zur Erhebung der Schmutzwassergebühr bzw. der Niederschlagswassergebühr bestehen sollten oder Hilfestellung benötigt wird, können Sie sich jederzeit an die Mit-arbeiter/innen der Gemeindeverwaltung Offenau unter folgenden Telefonnummern wenden:
- Telefonnummer: 07136 9540-17 (Herr Leister)
akt. 09.10.2024