Container und Co.
Hier finden Sie die Abfall-Standorte in der Übersicht.
Altpapier, Bunt- und Weißglas
Recyclinghof
- Talweg 1, auf dem Gelände des Gemeindebauhofs
- freitags 14:00 bis 17:00 Uhr
- samstags 9:00 bis 13:00 Uhr
- rote Tonne für leere Tonerkartuschen, Tintenpatronen, Kopiertoner, Trommeleinheiten und andere Druckerpatronen (Abgabe in haushaltsüblichen Mengen + verpackt in Folie ohne Karton)
Häckselplatz
- In den Wehräckern (Nähe Betonwerk Thomas)
- samstags 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Auf dem gemeinsamen Häckselplatz von Offenau und Bad Wimpfen darf aus Privatgärten Baum-, Strauch- und Heckenschnitt mit einem Astdurchmesser von bis zu zehn Zentimetern abgegeben werden. Die Grüngutabfälle werden am besten in speziellen Containern oder auf Anhängern zum Häckselplatz transportiert; eine Lieferung darf nicht mehr als 0,5 Kubikmeter umfassen.
In der Regel von April bis Dezember stehen zusätzlich Container oder Anhänger für Laub- bzw. Rasenschnitt bereit. Hier können bis zu 500 Liter auf einmal kostenfrei angeliefert werden.
Andere kompostierbare Gartenabfälle werden auf dem Offenauer Häckselplatz leider nicht angenommen. Sie gehören in die braune Biotonne, auf den Komposthaufen im Garten oder in die Grüngutsäcke des Landratsamts, auf keinen Fall aber in den Wald. Das wilde Entsorgen von Gartenabfällen ist vielmehr eine Ordnungswidrigkeit nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz.
Mehr Infos über die Entsorgen von Garten- und Grüngutabfällen gibt es in der rechten Spalte und auf den Seiten des Abfallwirtschaftsbetriebs beim Landratsamt Heilbronn.
Abbruchmaterial
Kleine Mengen Bauabbruchmaterial (bis 2 Kubikmeter je Anlieferung) können nach Auskunft des Abfallwirtschaftsbetriebs beim Landratsamt Heilbronn in den Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie bei den Erddeponien des Landkreises entsorgt werden.
Die Gebühren richten sich danach, ob das Material wie
- Dachziegel,
- Ziegel-, Kalksand- und Betonsteine ohne Innenputze (Gips) sowie
- gebrauchte Bordsteine oder andere Betonerzeugnisse wie Pflastersteine, Gehweg- und Terrassenplatten aus der nicht gewerblichen Nutzung,frei ist von Anhaftungen wie Putzresten, Gips sowie anderen nicht mineralischen Materialien und Verunreinigungen (Anstriche, Fugenmassen).
Abbruchmaterial mit Anhaftungen wird in Bauschuttmulden gesammelt und zu einer besonderen Deponie abgefahren. Material ohne Anhaftungen kann in den Deponien zum Wegebau verwendet werden. Die unterschiedlichen Gebührensätze ergeben sich aus der Abfallwirtschaftssatzung; diese stehen im Internet unter www.landkreis-heilbronn.de Menü „Abfallwirtschaftsbetrieb“.
Nicht zum Bauabbruchmaterial zählen sogenannte Baustellenabfälle. Das sind nicht mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten wie behandelte Hölzer, Fenster, Türen, Dachrinnen, Tapetenreste, Bodenbeläge, Gummi oder auch Dachpappe. Diese Abfälle sind zu verwerten (z.B. unbehandeltes Altholz) oder als Restmüll zu entsorgen. In den Entsorgungszentren Eberstadt und Schwaigern-Stetten ist beides möglich.
Nicht zum Baustellenabfall zählen gefährliche Abfälle (Sondermüll) wie z.B. asbesthaltiges Material oder Bauchemikalien. Auskünfte gibt es auch telefonisch unter Telefonnummer: 07131 994-560 und Telefonnummer: 07131 994-148 sowie bei den Entsorgungszentren und Deponien.
eingestellt: 25.10.2016
Abfuhr online
Die Abfuhr für Sperrmüll, Elektroschrott und Altmetall lässt sich ebenfalls online anmelden unter www.landkreis-heilbronn.de/sperrmuell-online