Gutachterausschuss Nördlicher Landkreis
Aufgaben
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstige, für die Wertermittlung erforderlichen Daten
- Beobachtungen und Analysen des Grundstücksmarktes
> Ziel ist die Erarbeitung eines Grundstücksmarktberichtes - Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung, über Bodenrichtwerte
- Erstellung von Verkehrswertgutachten
Für welche Gemeinden ist der „Gutachterausschuss Nördlicher Landkreis“ zuständig?
Die Kommunen Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Erlenbach, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Langenbrettach, Möckmühl, Neuenstadt am Kocher, Neckarsulm, Neudenau, Oedheim, Offenau, Roigheim, Siegelsbach, Untereisesheim und Widdern arbeiten ab dem 01.01.2020 im Bereich der amtlichen Wertermittlung interkommunal zusammen und einen gemeinsamen Gutachterausschuss mit einer gemeinsamen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses nördlicher Landkreis Heilbronn in Bad Friedrichshall bilden.
Gebühren
Satzung über die Erhebung von Gebühren und Leistungen der Geschäftsstelle Gutachterausschuss Nördlicher Landkreis Heilbronn (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 03.12.2019
(gültig ab 01.01.2022; 2. Änderung (PDF-Datei))
akt. 28.11.2023