Amtsblatt
Feuerwehrübung verschwitzt? Turnstunde versäumt? Mit unserem Amtsblatt wäre Ihnen das nicht passiert. Dank ihm sind Sie in Vereins- und Verwaltungsangelegenheiten jede Woche bestens informiert.
Im Mitteilungsblatt werden die Bekanntmachungen
- der Gemeindeverwaltung,
- der Schul- und Gemeindebücherei,
- der Ärzte- und Apothekennotdienst,
- der Schulnachrichten,
- der Kirchen,
- der Feuerwehr,
- der Vereine ,
- der Parteien und Fraktionen,
- sowie private Anzeigen veröffentlicht.
Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Offenau erscheint jede Woche dienstags, bei Feiertagen verschiebt sich der Erscheinungstermin. Der Redaktionsschluss ist montags um 10 Uhr. Wenn der Montag auf einem Feiertag fällt, verschieben sich Redaktionsschluss und Erscheinungstag in der Regel jeweils um einen Tag nach hinten.
Vollverteilungstermine 2024
Schriftführer aufgepasst: In alle Offenauer Haushalt kommt das Amtsblatt mit den drei Vollverteilungsausgaben am
Dienstag, 27.02.2024 (KW 9)
Dienstag, 16.07.2023 (KW29)
Dienstag, 01.10.2024 (KW 40)
Ihre Amtsblattredaktion im Rathaus
Herausgeber und Verlag
Herausgeber des Offenauer Amtsblattes
ist die Gemeinde Offenau,
gedruckt und verlegt wird es von
Nussbaum Medien Bad Rappenau
GmbH & Co.KG
Kirchenstraße 10
74906 Bad Rappenau
Telefonnummer: 0726470246-0
Faxnummer: 0726470246-99
Zur Homepage
Verantwortlich für den amtlichen Teil ist Bürgermeister Michael Folk oder sein Vertreter im Amt, für den übrigen Teil der Geschäftsführer von Nussbaum Medien, Timo Bechtold.
Redaktionsstatut für das Offenauer Amtsblatt
Was darf hinein ins Amtsblatt der Gemeinde Offenau? Veranstaltungsberichte oder nur Hinweise darauf? Und wie sieht es aus mit Wahlwerbung in Berichten und Anzeigen? Das Redaktionsstatut (PDF-Datei) regelt Art und Umfang der Texte.
In Kraft seit 4. Mai 2017; beschlossen vom Gemeinderat am 25. April, veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Offenau am 3. Mai 2017, Nr. 18/2017