Amtsblatt: Gemeinde Offenau

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Amtsblatt

Feuerwehrübung verschwitzt? Turnstunde versäumt? Mit unserem Amtsblatt wäre Ihnen das nicht passiert. Dank ihm sind Sie in Vereins- und Verwaltungsangelegenheiten jede Woche bestens informiert.

Im Mitteilungsblatt werden die Bekanntmachungen

  • der Gemeindeverwaltung,
  • der Schul- und Gemeindebücherei,
  • der Ärzte- und Apothekennotdienst,
  • der Schulnachrichten,
  • der Kirchen,
  • der Feuerwehr,
  • der Vereine ,
  • der Parteien und Fraktionen,
  • sowie private Anzeigen veröffentlicht.

Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Offenau erscheint jede Woche dienstags, bei Feiertagen verschiebt sich der Erscheinungstermin. Der Redaktionsschluss ist montags um 10 Uhr. Wenn der Montag auf einem Feiertag fällt, verschieben sich Redaktionsschluss und Erscheinungstag in der Regel jeweils um einen Tag nach hinten.

Vorgezogener Redaktionsschluss für die letzte Amtsblattausgabe im Jahr 2022

Die letzte Ausgabe des Offenauer Amtsblattes erscheint auch in diesem Jahr in der Kalenderwoche 51 und wie gewohnt an einem Dienstag. 

Der Redaktionsschluss für diese Ausgabe wurde vom Verlag allerdings nach vorn verlegt auf Freitag, 16. Dezember, 10 Uhr.

Das erste Amtsblatt im neuen Jahr 2023 erscheint in der Kalenderwoche 2 am Dienstag, 10. Januar, der Redaktionsschluss dafür bleibt wie gewohnt am Montag davor um 10 Uhr.

Ihre Amtsblattredaktion im Rathaus

Herausgeber und Verlag

Herausgeber des Offenauer Amtsblattes
ist die Gemeinde Offenau,

gedruckt und verlegt wird es von

Nussbaum Medien Bad Rappenau
GmbH & Co.KG
Kirchenstraße 10
74906  Bad Rappenau

Telefonnummer: 0726470246-0
Faxnummer: 0726470246-99
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Verantwortlich für den amtlichen Teil ist Bürgermeister Michael Folk oder sein Vertreter im Amt, für den übrigen Teil der Geschäftsführer von Nussbaum Medien, Timo Bechtold.

Redaktionsstatut für das Offenauer Amtsblatt

Was darf hinein ins Amtsblatt der Gemeinde Offenau? Veranstaltungsberichte oder nur Hinweise darauf? Und wie sieht es aus mit Wahlwerbung in Berichten und Anzeigen? Das Redaktionsstatut (PDF-Datei) regelt Art und Umfang der Texte.

In Kraft seit 4. Mai 2017; beschlossen vom Gemeinderat am 25. April, veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Offenau am 3. Mai 2017, Nr. 18/2017