Barrierefreiheit in Leichter Sprache: Gemeinde Offenau

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Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache

Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?

Wir sind die Gemeinde Offenau.

Unsere Internet-Seite soll barrierefrei sein.

Barrierefrei heißt:

Auch Menschen mit Behinderung sollen die Internet-Seite
gut nutzen können.

Im Internet bedeutet das zum Beispiel:

  • Menschen mit Seh-Behinderung sollen alles gut erkennen können.
  • Gehörlose Menschen sollen Infos in Gebärden-Sprache bekommen.
 

Dafür gibt es Regeln im Gesetz.

Die Gesetze heißen:

  • Paragraf 10 Absatz 1 im Landes-Behindertengleichstellungs-Gesetz
  • Paragraf 3 und 4 in der BITV 2.0
    BITV ist kurz für: Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0.
  • Paragraf 12d im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
    von Baden-Württemberg

Wir wollen uns an die Gesetze halten.

 

Dieser Text ist unsere Erklärung zur Barrierefreiheit.
In dieser Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Was ist schon barrierefrei?
  • Was ist nicht barrierefrei?
  • Wo können Sie sich bei Problemen beschweren?

Die Erklärung gilt für die Internet-Seite: www.offenau.de

 

Wir haben die Barrierefreiheit am 21. Februar 2022 selbst bewertet
und am 22. Dezember 2022 überarbeitet.

Was ist nicht barrierefrei?

Einige PDF-Dateien sind nicht barrierefrei.

Das heißt:

Diese PDF-Dateien lassen sich nicht
mit einem Vorlese-Programm vorlesen.

Für PDF-Dateien ohne Barrieren braucht man viel Zeit oder Sonderprogramme. Wir wollen für unsere Mitarbeiter diese Programme kaufen.

 

Es fehlen Videos in Deutscher Gebärdensprache.

Wir prüfen zurzeit Angebote für Videos in Gebärdensprache.

Haben Sie Fragen oder Probleme mit der Barrierefreiheit auf dieser Internet-Seite?

Dann melden Sie sich bei Nadine Herwerth-Gajer.

Sie kümmert sich um Barriere-Freiheit in der Gemeinde Offenau.

E-Mail: Nadine.Herwerth-Gajer(@)Offenau.de

Telefon: 07136 9540 19

Fax: 07136 95406 19

Beschreiben Sie bitte das Problem oder die Barriere in der E-Mail.

Oder nutzen Sie unser Formular auf der Internet-Seite.

Hat es keine gute Lösung für Ihre Beschwerde gegeben?

Dann können Sie sich bei der Landes-Behinderten-Beauftragten
von Baden-Württemberg beschweren.

Wie erreichen Sie die Landes-Behinderten-Beauftragte?

Die Landes-Behinderten-Beauftragte ist Simone Fischer.
Adresse:
Geschäftsstelle der Landes‐Behindertenbeauftragten

Else-Josenhans-Straße 6

70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Internet: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/

Internet-Seite vom Bundes-Behinderten-Beauftragter:

https://www.behindertenbeauftragter.de

 

Verbands-Klage-Recht

Für Menschen mit Behinderung gelten Rechte.


Sie können vor Gericht gehen, wenn sich die Gemeinde Offenau
nicht an die Rechte hält.

Ein Verein oder ein Verband darf für sie klagen, wenn sie das möchten.

Es muss ein Verein oder Verband sein,
der sich für Menschen mit Behinderung einsetzt.

Das nennt man: Verbands-Klage-Recht.

Das Recht steht in Paragraf 12
im Landes-Behindertengleichstellungs-Gesetz von Baden-Württemberg

Kontakt

Adresse:

Gemeinde Offenau

Jagstfelder Straße 1

74254 Offenau

Telefon: 07136 9540 0

Fax: 07136 9540 30

Wer hat für Offenau diesen Text geschrieben?

Text in Leichter Sprache: © Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2022.