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Einen Brückentag legt die Gemeindeverwaltung am Freitag, 4. Oktober, ein und lässt den Rathausbetrieb nach dem Feiertag zur Deutschen Einheit ruhen.
Der Recyclinghof am Nachmittag ist am Brückentag jedochwie gewohnt geöffnet.
In dringenden standesamtlichen Notfällen ist am Brückenfreitag von 9 bis 12 Uhr die Mobilfunknummer 0160 90 98 45 22 freigeschaltet.
Die Rufbereitschaft des Bauhofs ist für dringende Fälle das ganze lange Wochenende unter der Telefonnummer 95 40 59 zu erreichen.
Zahlen und allerhand anderes Wissenwertes um Gemeindegröße und die Offenauer Geschichte finden interessierte Leser:innen in der Rubrik "Gemeinde". Informationen zu und über die Dienstleistungen im Rathaus der Neckargemeinde gibt es in der Rubrik "Bürgerservice"
In der Rubrik "Bürgerservice" geht es um jeden einzelnen. Was erledige ich wo im Offenauer Rathaus, wie sieht's aus mit der Infrastruktur in der Gemeinde - Antworten darauf finden Leser:innen in dieser Rubrik. Die Aufgaben der unteren Baurechtsbehörde und der unteren Straßenverkehrsbehörde übernimmt für Offenau im Rahmen einer "Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft" die Stadtverwaltung Bad Friedrichshall.
Bauherren von morgen finden in der Rubrik "Bauen" heute schon alles Wissenwerte rund um ihre Vorhaben in Offenau. Die Aufgaben der unteren Baurechtsbehörde und der unteren Straßenverkehrsbehörde übernimmt für Offenau im Rahmen einer "Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft" die Stadtverwaltung Bad Friedrichshall.
"Attraktiv im Neckartal" lautet der Wahlspruch der Gemeinde. Was Offenau für Körper und Geist alles zu bieten hat, recherchieren interessierte Leser:innen in der Rubrik "Bildung und Freizeit".
Als Ortsdurchfahrt mitten durch Offnau hindurch führt die B 27. Auch der Neckar ist bei Hochwasser ein wenig ruhiger Nachbar. In der Rubrik "Umwelt und Verkehr" erfahren interessierte Leser:innen mehr über alte und neue Problemstellungen in der Gemeinde und aktuelle Lösungsansetze. Die Aufgaben der unteren Baurechtsbehörde und der unteren Straßenverkehrsbehörde übernimmt für Offenau im Rahmen einer "Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft" die Stadtverwaltung Bad Friedrichshall.