Überprüfung Lärmaktionsplan
(§ 47d BImSchG) - Abschlussbericht
Die Gemeinde Offenau hat im Juli 2014 den Lärmaktionsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 27.
Nach § 47d Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I S. 432) ist alle fünf Jahre, spätestens jedoch im Jahr 2019 turnusmäßig eine Überprüfung des Lärmaktionsplans durchzuführen. Diese Überprüfung basiert auf der aktuellen Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen der Stufe 2 (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr) vom Dezember 2018.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.02.2021 die Überprüfung des Lärmaktionsplans unter Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen abgeschlossen. Der Abschlussbericht mit Abbildungen und Anlagen steht hier zum Download (PDF-Datei) bereit.
9.2.2021