Standesamt: Gemeinde Offenau

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Eheschließungen im Standesamt Offenau

Sie möchten heiraten? Dann informieren Sie sich bitte zuerst bei uns, welche Unterlagen Sie für Ihre standesamtliche Trauung benötigen.

Die Anmeldung zur Eheschließung muss von beiden Verlobten frühestens 3 Monate vor der Trauung in einem Wohnsitzstandesamt erfolgen. Hierzu müssen die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Bei diesem Termin werden auch alle anderen zur Eheschließung notwendigen Sachverhalte besprochen. Ein Wunschtermin für die standesamtliche Trauung kann schon früher reserviert werden (auch in einem anderen Standesamt in Deutschland). Familienstammbücher haben wir in verschiedenen Ausfertigungen und Preisklassen für Sie vorrätig.

Anmeldung zur Eheschließung

Bevor Sie sich trauen lassen können, müssen Sie die Ehe anmelden (früher Aufgebots-Bestellung). Bei der Anmeldung bespricht die Standesbeamtin oder der Standesbeamte zusammen mit beiden Verlobten die Voraussetzungen zur Eheschließung, Fragen zur Trauhandlung und die Namensführung und erhebt die Gebühren.

Bei ausländischen Mitbürgern müssen vor allem die Eheschließungs- und Familienrechte des jeweiligen Heimatstaates beachtet werden, da sonst unter Umständen die Eheschließung im Heimatland nicht anerkannt wird. Da diese Bearbeitung und auch die Beschaffung der erforderlichen Urkunden im Heimatland sehr zeitintensiv sein kann, kann in diesen Fällen ein Eheschließungstermin noch nicht geplant werden.

Wo können Sie die Eheschließung anmelden?

Beim Standesamt Offenau können Sie die Eheschließung anmelden, wenn einer der Partner einen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Offenau hat.

Wie lange ist die Eheanmeldung gültig?

Die Eheanmeldung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten, innerhalb dieser Frist muss auch der Eheschließungstermin liegen. Sie können Ihre Ehe also schon sechs Monate vor der Eheschließung anmelden.

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung der Eheschließung?

Alle dafür benötigten Dokumente müssen vollständig und im Original vorliegen - gegebenenfalls mit Übersetzung durch einen hier zugelassenen Urkundendolmetscher.

Benötigt werden immer:

  • gültige Reisepässe oder Personalausweise (bei Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU in Verbindung mit dem Aufenthaltstitel)
  • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (zu erhalten beim Bürgeramt/Meldebehörde – wird bei einem Wohnsitz in Offenau vom Standesamt besorgt)
  • eine neu ausgestellte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit Hinweisen

Zusätzlich, wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist:

  • neu ausgestellte Eheurkunde der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Sterbevermerk.

Eine im Ausland durchgeführte Scheidung gilt in Deutschland nicht automatisch, sondern muss gegebenenfalls förmlich anerkannt werden. Dazu ist vorab ein persönliches Gespräch erforderlich, zu dem Sie die Heiratsurkunde und das vollständige, rechtskräftige Scheidungsurteil mitbringen müssen (jeweils bitte als Original und zusätzlich mit Übersetzung).

Zusätzlich, wenn ein Partner zusammen mit minderjährigen Kindern "fortgesetzte Gütergemeinschaft" vereinbart hat:

  • aktuelle Geburtsurkunde(n) des Kindes / der Kinder

Zusätzlich, wenn ein Partner minderjährig ist (der andere Partner muss volljährig sein):

  • Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (zu beantragen beim für den Wohnort zuständigen Familiengericht)

Zusätzlich, wenn ein Partner Heimatvertriebener oder Spätaussiedler ist:

  • Familienbuchabschrift der Eltern oder Registrierschein,
  • Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung,
  • Bescheinigung über Namenserklärung,
  • Einbürgerungsurkunde (falls vorhanden),
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde der Eltern.

Bei zusätzlichen Fragen bitten wir Sie um einen persönlichen Besuch oder eine telefonische Anfrage, Telefonnummer: 07136 9540-60.

Wegen umfangreicherer Beratung ist in folgenden Fällen der persönliche Besuch erforderlich:

  • Eine/r der Verlobten war schon ein- oder mehrmals verheiratet
  • Eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
  • Eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
  • Eine/r der Verlobten ist Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling, Staatenloser usw.
  • Eine/r der Verlobten ist Vertriebener oder Spätaussiedler
  • Eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden worden

Die erforderlichen Unterlagen sind vorhanden. Wie geht es nun weiter?

Sobald Ihnen alle Unterlagen vollständig vorliegen, reichen Sie sie bitte bei uns ein. Bei dieser Gelegenheit vereinbaren wir dann einen Termin für die Eheanmeldung, bei der beide Verlobte anwesend sein müssen. Bis zu diesem Termin haben wir dann auch aufgrund Ihrer Unterlagen die Eheanmeldungsniederschrift erstellt.

Sie möchten nicht an Ihrem Wohnsitz heiraten. Kann die Ehe auch bei einem anderen Standesamt geschlossen werden?

Ja. Nur die Eheanmeldung ist an den Wohnsitz gebunden. Die Eheschließung ist aber auch bei jedem anderen Standesamt in Deutschland möglich - nach vorheriger Eheanmeldung bei uns. Setzen Sie sich dazu vor Ihrer Planung mit dem von Ihnen ausgewählten Standesamt in Verbindung und bringen Sie uns bitte am Tag der Eheanmeldung die Adresse des ausgewählten Standesamts mit, da die gesamten Unterlagen von uns dann dorthin gesandt werden.