Friedhof und Bestattungswesen
Der Friedhof der Gemeinde liegt an der Duttenberger Straße. Direkt vor dem Haupteingang befinden sich sechs Parkplätze, weitere stehen vor dem zweiten Eingang in der Vogelsangstraße zur Verfügung sowie in der Friedhofstraße in der Nähe des Bahnhofs. Bestattungsdienste wie das Ausheben der Gräber, die Verbringung der Särge und Urnen in die Erd- und Urnengräber übernimmt namens und im Auftrag der Gemeinde ein privater Dienstleister.
Grundsätzlich beträgt die Ruhezeit auf dem Friedhof Offenau für Erd- und Urnenbestattungen 20 Jahre. Je nach Grabart kann die Nutzungsdauer auch verlängert werden.
Bestattungsvarianten:
- Reihengräber (für Einzelbestattungen ohne Verlängerung der Ruhezeit)
- Urnenreihengräber (für Einzelbestattungen ohne Verlängerung der Ruhezeit)
- Kinderreihengräber (für Einzelbestattungen ohne Verlängerung der Ruhezeit)
- Wahlgräber (Kaufgräber; ein- und zweitstellige Grabstätten. Hier können auch Urnen beigesetzt werden. Die Nutzungszeit beträgt 30 Jahre und kann nicht verlängert werden.)
- Urnenwahlgräber (Kaufgräber; zweistellige Grabstätten. Auch hier beträgt die Nutzungszeit 30 Jahre und kann nicht verlängert werden.)
- Grabanlage für anonyme Erdbestattungen und Urnenbestattungen
- sog. "Gärtnergepflegtes Grabfeld": gärtnerisch bereits angelegte Fläche für Erd- und Urnenbestattungen, wahlweise allein oder gemeinsam mit anderen Urnenbestattungen unter einem Baum, die Grabpflege durch einen beautragten Gärtner ist im Kaufpreis eingeschlossen
Dokumente rund ums Bestattungswesen
- Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung (PDF-Datei, nicht barrierefrei) (PDF-Datei) (in Kraft ab 28.10.2020)
- Antrag auf Aufstellung eines Grabsteins (PDF-Datei, nicht barrierefrei) (PDF-Datei)
- Antrag auf vorzeitige Auflösung eines Kauf-/Wahlgrabes (PDF-Datei)(PDF-Datei, nicht barrierefrei)
aktualisiert: 03.02.2022