Baurechtsamt wird digital
Die für die Gemeinde Offenau zuständige sogenannte untere Baurechtsbehörde Bad Friedrichshall stellt die baurechtlichen Verfahren auf digitale Bearbeitung um. Damit wird der gesetzliche Auftrag aus der Landesbauordnung erfüllt.
Die Umstellung erfolgt in folgenden zwei Schritten:
Ab dem 01.05.2024sollen Anträge möglichst digital eingereicht werden. Bevorzugt soll dies über die Plattform des Virtuellen Bauamts in Baden-Württemberg (ViBa) erfolgen. Für den Zeitraum von 2 Monaten werden auch noch digitale Anträge in anderer Form oder ausnahmsweise Anträge in Papier angenommen.
Ab dem 01.07.2024 können die Anträge ausschließlich über die ViBa-Plattform bei der unteren Baurechtsbehörde eingereicht werden.
Anträge in Papierform oder per Mail sind ab dann nicht mehr zulässig.
Die ViBa-Plattform finden Interessierte schon jetzt im Internet unter folgendem Link: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/bad-friedrichshall/. Anträge über die Plattform können frühestens ab dem 01.05.2024 eingereicht werden.
Für die Anmeldung und Einreichung des Antrages auf der ViBa-Plattform benötigen Bauherr und Architekt zur Legitimation entweder eine sogenannte Bund ID oder ein Elster-Zertifikat. Die Ausstellung beider Nachweise kann ein paar Wochen in Anspruch nehmen. Daher empfiehlt es sich, schon im Vorfeld wahlweise eines der beiden zu beantragen. Die Bund ID erhalten gibt es im Internet unter https://id.bund.de/de, das Elster-Zertifi kann beim Finanzamt beantragt werden.
Bei Fragen oder Probleme beim Nutzen der ViBa-Plattform hilft die untere Baurechtsbehörde Bad Friedrichshall gern weiter (Kontakt: Frau Kaltenmaier (Atessa.Kaltenmaier(@)friedrichshall.de oder 07136/832-673)
aktualisiert: 15.04.2024
!!! Änderung der Landesbauordnung zum 25.11.2023 !!!
Die Landesbauordnung wurde im Zuge der Digitalisierung der baurechtlichen Verfahren zum 25.11.2023 geändert (Gesetzblatt Baden-Württemberg vom 24.11.2023 Nr. 20, Seite 422 ff). Damit wurden auch folgende Änderungen beschlossen, welche die Bauherren und die Eigentümer der an das Baugrundstück angrenzenden Grundstücke (Angrenzer) an ein Bauvorhaben unmittelbar betreffen:
Antragseinreichung
Anträge und Bauvorlagen sind ab sofort direkt bei der unteren Baurechtsbehörde in Bad Friedrichshall einzureichen. Die Gemeinde Offenau wird vom Baurechtsamt entsprechend informiert.
Jede Abweichung oder notwendige Ausnahme oder Befreiung ist mit dem Bauantrag gesondert zu beantragen. Das Antragsformular ist auf der Homepage der Stadt Bad Friedrichshall zu finden.
Beteiligung der Angrenzer
Angrenzer werden nur noch dann im baurechtlichen Verfahren beteiligt, wenn der Bauantrag Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften beinhaltet. Das hat zur Folge, dass die Angrenzer in vielen Fällen nicht mehr von Amts wegen über das Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt werden.
Den Bauherren wird deshalb dringend empfohlen, ihre Nachbarn selbst von dem geplanten Bauvorhaben zu informieren. Diese Information hat keine rechtlichen Auswirkungen im baurechtlichen Verfahren und muss deshalb keine bestimmte Form einhalten.