Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall / Oedheim / Offenau - Öffentliche Auslegung -
Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall / Oedheim / Offenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.02.2024 dem Entwurf der 4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans zugestimmt und die öffentliche Auslegung mit TÖB-Beteiligung nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinden in den Grundzügen darzustellen. In der 4. Fortschreibung sollen die Darstellungen des Plans an geänderte Anforderungen der Bodennutzung in einer langfristigen Perspektive von 15 bis 20 Jahren angepasst werden.
Das Plangebiet umfasst den gesamten Verwaltungsraum der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemarkungen der Stadt Bad Friedrichshall und der Gemeinden Oedheim und Offenau.
Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit Begründung und weiteren Anlagen kann
vom 04.03. bis 12.04.2024
auf der Homepage der Stadt Bad Friedrichshall eingesehen werden: (► www.friedrichshall.de ► Rathaus-Online ► Aktuelle Bauleitplanverfahren).
Ebenso werden in diesem Zeitraum die Unterlagen in Papierform zu den üblichen Öffnungszeiten öffentlich zur Einsichtnahmen ausgelegt:
- im Rathaus der Stadt Bad Friedrichshall (Rathausplatz 1 – Foyer Erdgeschoss),
- im Rathaus der Gemeinde Oedheim (Ratsstraße 1, 74229 Oedheim) und
- im Rathaus der Gemeinde Offenau (Jagstfelder Straße 1, 74254 Offenau).
Die verfügbaren umweltbezogenen Informationen sind in Anlage 1 aufgeführt.
Während der Dauer der Veröffetlichungsfrist können Stellungnahmen und Hinweise zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans vorgebracht werden, z.B.
- per E-Mail an bauleitplanung@friedrichshall.de ,
- schriftlich an die Stadt Bad Friedrichshall, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall,
- mündlich zur Niederschrift (nach telefonischer Anmeldung im Rathaus der Stadt Bad Friedrichshall, Zimmer 28, während der allgemeinen Sprechzeiten)
eingestellt: 20.02.2024
Eine Grundlage für die Bauleitplanung: der Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) zeigt, welche Nutzungen in welchen Baugebieten Offenaus geplant sind. Als vorbereitender Bauleitplan gibt er der Verwaltung verbindliche Hinweise zur Entscheidung überGenehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen.
Der Flächennutzungsplan gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Offenau und enthält Ziele der Raumordnung und der Gemeindeentwicklung. Laut Baugesetzbuch § 5 stellt er die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde Offenau dar. Der FNP wird vom Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall – Oedheim – Offenau und dem Gemeinderat beschlossen und ist verbindlich für Behörden und Träger öffentlicher Belange, er begründet aber noch keine Bauansprüche.
Der FNP (PDF-Datei (PDF-Datei), nicht barrierefrei) kann heruntergeladen eingesehen werden.