Flächennutzungsplan: Gemeinde Offenau

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Natur
Offenau
Kirche

4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall / Oedheim / Offenau

Ö f f e n t l i c h e   B e k a n n t m a c h u n g

 

4. Fortschreibung des Flächennutzungsplans

 

der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft

Bad Friedrichshall / Oedheim / Offenau

 

- Erneute öffentliche Auslegung -

  

Der Gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall / Oedheim / Offenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.09.2024 dem Entwurf der 4. Fort­schrei­bung des Flächennutzungsplans zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung mit TÖB-Beteiligung nach § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Vorausgegangen war die öffentliche Auslegung vom 04.03 – 12.04.2024. Nach Abwägung der hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurde von der VVG beschlossen, die Flächen „SO Biogasanlage“ und „SO Photovoltaik“ nicht im Flächennutzungsplan darzustellen. Da es sich hierbei nur um geringfügige Änderungen am Planwerk handelt, kann die Offenlage nach §4a Abs.3 S3 BauGB im vereinfachten Verfahren mit verkürzter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgen. Dabei werden die Stellungnahmen auf die vorgenommenen Änderungen beschränkt.

 

Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürf­nissen der Gemeinden in den Grundzügen darzustellen. In der 4. Fortschreibung sollen die Darstellungen des Plans an geän­der­te Anfor­der­un­gen der Boden­nut­zung in einer langfristigen Perspektive von 15 bis 20 Jahren angepasst werden.

 

Das Plangebiet umfasst den gesamten Verwaltungsraum der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemarkungen der Stadt Bad Friedrichshall und der Gemeinden Oedheim und Offenau.

 

Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit Begründung und weiteren Anlagen kann

 

vom 21.10 bis 06.11.2024

 

auf der Homepage der Stadt Bad Friedrichshall eingesehen werden:

(► www.friedrichshall.de ► Rathaus-Online ► Aktuelle Bauleitplanverfahren).

 

Ebenso werden in diesem Zeitraum die Unterlagen in Papierform zu den üblichen Öffnungs­zeiten öffentlich zur Einsichtnahmen ausgelegt:

  • im Rathaus der Stadt Bad Frie­drichs­hall (Rathausplatz 1 – Foyer Erdgeschoss),
  • im Rathaus der Gemeinde Oedheim (Ratsstraße 1, 74229 Oedheim) und
  • im Rathaus der Gemeinde Offenau (Jagstfelder Straße 1, 74254 Offenau).
 

Die verfügbaren umweltbezogenen Informationen sind in Anlage 1 aufgeführt.

 

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den vorgenommenen Änderungen vorge­bracht werden, z.B.

  • per E-Mail an bauleitplanung(@)friedrichshall.de ,
  • schriftlich an die Stadt Bad Friedrichshall, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall,
  • mündlich zur Niederschrift (nach telefonischer Anmeldung im Rathaus der Stadt Bad Friedrichshall, Zimmer 28, während der allge­mei­nen Sprechzeiten).
 

Hinweise:

  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
  • Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
  • Zur Bearbeitung der abgegebenen Stellungnahmen werden neben den vorgebrachten Hin­wei­sen und Infor­mationen auch die angegebenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und dem Landes­daten­schutz­gesetzes gespeichert. Ihre Betroffe­nen­rechte entnehmen Sie der Datenschutz­erklä­rung auf der Homepage der Stadt Bad Friedrichshall unter www.friedrichshall.de.
  • Vorgebrachte Stellungnahmen werden den Gemeinderäten der Gemeinden und dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft in anonymisierter Form zur Entschei­dungs­findung vorgelegt.
  

Bad Friedrichshall, den 08.10.2024

  

gez.

Timo Frey

Bürgermeister

 

eingestellt: 16.10.2024

Eine Grundlage für die Bauleitplanung: der Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) zeigt, welche Nutzungen in welchen Baugebieten Offenaus geplant sind. Als vorbereitender Bauleitplan gibt er der Verwaltung verbindliche Hinweise zur Entscheidung überGenehmigungen von Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen.

Der Flächennutzungsplan gilt für das gesamte Gemeindegebiet von Offenau und enthält Ziele der Raumordnung und der Gemeindeentwicklung. Laut Baugesetzbuch § 5 stellt er die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde Offenau dar. Der FNP wird vom Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Friedrichshall – Oedheim – Offenau und dem Gemeinderat beschlossen und ist verbindlich für Behörden und Träger öffentlicher Belange, er begründet aber noch keine Bauansprüche.

Der FNP (PDF-Datei (PDF-Datei), nicht barrierefrei) kann heruntergeladen eingesehen werden.