Allgemein bildende Schulen - zur Abendrealschule anmelden
Die Abendrealschule ermöglicht Berufstätigen ohne mittleren Bildungsabschluss die Abschlussprüfung der Realschule abzulegen. Sie ist eine berufsbegleitende Teilzeitschule und dauert je nach Schule zwei bis drei Jahre. Im letzten Ausbildungsabschnitt kann die Berufstätigkeit entfallen. Bei den einzelnen Abendrealschulen gibt es unterschiedliche Organisationsformen.
Der Realschulabschluss einer Abendrealschule
- berechtigt zum Übergang in
- ein- oder mehrjährige Berufskollegs,
- berufliche Gymnasien oder
- die Oberstufe der Berufsoberschule und
- erhöht die Chancen zur Aufnahme eines Ausbildungsberufs.

Sie können sich bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich anmelden. Das Anmeldeformular liegt dort aus beziehungsweise steht, je nach Angebot der Schule, zum Download zur Verfügung.
Die Schulleitung der Abendrealschule entscheidet über Ihre Aufnahme und informiert Sie über die Aufnahmetermine.

die jeweilige Abendrealschule

Voraussetzungen für den Besuch der Abendrealschule sind:
- Sie haben die Pflicht zum Besuch der Grundschule und einer auf ihr aufbauenden Schule erfüllt.
- Sie sind berufstätig oder berufstätig gewesen und
- sind mindestens 17 Jahre alt.

Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Es werden Gebühren erhoben. Sie sind von Abendrealschule zu Abendrealschule unterschiedlich.

- Verordnung des Kultusministeriums über die Abschlussprüfung an Abendrealschulen vom 5. September 2006
- Verordnung der Landesregierung über die Abendrealschulen vom 16. Juli 1968

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.09.2016 freigegeben.