Schneefreuden und Winterpflichten
Die ersten gefrorenen Autoscheiben gab' es schon in dieser Herbst-/Wintersaison 2020/21. Damit Schnee und Eis nicht zum Verkehrshindernis werden, müssen alle mit anpacken.
Welche Straßen die Räumfahrzeuge des Gemeindebauhofs in Offenau von Schnee und Eis befreien, listet der Räum- und Streuplan auf. Die orange markierten Straßenzüge werden dabei zuerst geräumt, die im Plan grün hervorgehobenen erst danach befahren. In der Anlage 1 zum Räum- und Streuplan sind die Straßen und ihre jeweiligen Dringlichkeitstufen auch namentlich aufgelistet.
Sauber gefegte Gehwege sind hingegen eine Aufgabe derjenigen Privatpersonen, an deren Grundstück sie vorüber führen. Wie viel Schnee und Eis Straßenanlieger von Geh- und Fußwegen wegschaufeln müssen und an welchen Stellen sie den Winterzauber liegen lassen dürfen, steht in der „Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schnee räumen und Bestreuen der Gehwege“, kurz Streupflichtsatzung.
aktualisiert: 23.11.2020