Finanzen im Fokus: Gemeinde Offenau

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Netze BW GmbH
Mit dem NETZMonitor kann die Kommune Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
Verarbeitungsunternehmen
Netze BW GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Bereitstellung von Energiedaten und Störungsinformationen für die Bürger*innen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Bereitstellung einer Web Component, die über einen zweizeiligen HTML-Code im <body> der Seite eingebunden wird
  • Ausführung von Scripten und iFrames muss zugelassen sein
  • iFrames sind über sandbox Attributierung abgesichert
 
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Datum und Uhrzeit der Anfrage (GMT)
  • Inhalt der Anforderung (konkrete Seite)
  • HTTP-Statuscode
  • jeweils übertragene Datenmenge
  • Webseite, die Sie besuchen
  • Browserinformationen
  • Betriebssystem und dessen Oberfläche
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Erhebung und Verarbeitung dieser Daten erfolgt, um Ihnen die Webseite anzeigen zu können, die Stabilität zu gewährleisten und zu verbessern sowie aus Sicherheitsgründen. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die zuvor genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Speicherung einer IP-Adresse erfolgt eine Löschung bzw. Anonymisierung nach spätestens 7 Tagen. Die Erhebung dieser Daten sowie die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Eine Widerspruchsmöglichkeit des Nutzers besteht daher nicht.

Ort der Verarbeitung
Europäische Union
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
Datenempfänger
   
  • Netze BW GmbH
  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@netze-bw.de

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

  Nein, keine Weitergabe außerhalb der Europäischen Union
Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Offenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Offenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Natur
Offenau
Kirche

Unsere Finanzen im Fokus

Die Offenauer Gemeindefinanzen stehen im Mittelpunkt einer mehrteiligen Amtsblattserie unter der oben genannten Überschrift im Frühjahr 2026. Einen vorläufigen Abschluss setzt die Verabschiedung des Gemeindehaushalts für das laufende Haushaltsjahr bei der Gemeinderatssitzung am 28.04.2026.

Haushaltsplan 2026 beschlossen: Offenau bleibt handlungsfähig - Amtsblatt KW 10/2026 (erschienen 05.05.2026)

Gemeinderat trifft schwere, aber notwendige Entscheidungen zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und Eigenständigkeit der Gemeinde

Der Gemeinderat der Gemeinde Offenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. April 2026 den Haushaltsplan 2026 mit der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2029 eingebracht, ausführlich beraten und mehrheitlich beschlossen.

Damit ist ein langer, schwieriger und für alle Beteiligten belastender Beratungsprozess zu einem vorläufigen Abschluss gekommen. Seit dem Finanzzwischenbericht im Sommer 2025 haben sich Gemeinderat und Verwaltung in zahlreichen Sitzungen und in vielen Stunden intensiver Beratung mit der Konsolidierung des Gemeindehaushalts befasst. Mehr als 60 einzelne Maßnahmen wurden geprüft, abgewogen, zum Teil kontrovers diskutiert und auf ihre Wirkung hin bewertet.

Keine dieser Entscheidungen ist leichtgefallen. Es ging nicht um theoretische Rechenspiele, sondern um konkrete Einschnitte: bei Ausgaben, bei freiwilligen Leistungen, bei Personal- und Sachkosten, bei Angeboten der Gemeinde und am Ende auch bei Steuern und Abgaben. Allen Beteiligten war bewusst, dass solche Beschlüsse die Bürger, Vereine, Gruppen, Einrichtungen und Mitarbeiter unserer Gemeinde betreffen.

Gerade deshalb war es wichtig, diesen Weg sorgfältig, transparent und verantwortungsvoll zu gehen.

Die Lage war ernst – sehr ernst

Die Gemeinde Offenau befindet sich seit einiger Zeit in einer massiven finanziellen Schieflage. Diese Schieflage hat sich nicht über Nacht entwickelt und sie ist auch kein ausschließliches Offenauer Problem. Städte, Gemeinden und Landkreise in ganz Deutschland stehen unter erheblichem Druck. Die kommunalen Spitzenverbände sprechen von Rekorddefiziten und einer historischen Krise der Kommunalfinanzen.

Auch Offenau wird von dieser Entwicklung hart getroffen. Hinzu kommt, dass das Gewerbesteueraufkommen in Offenau überproportional eingebrochen ist. Eine Einnahmesäule, die über viele Jahre hinweg wesentlich zur Finanzierung unserer Gemeinde beigetragen hat, steht derzeit nur noch in deutlich geringerem Umfang zur Verfügung.

Die Folgen sind gravierend:

Zum 1.1.2026 war das kommunale Girokonto bereits mit 1,6 Mio. Euro im Minus. Im Finanzhaushalt 2026 bestand zudem eine weitere Finanzierungslücke von rund 1,24 Mio. Euro. Die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde war massiv in Gefahr. Ein solcher Zustand darf nicht hingenommen werden. Die Gemeinde muss jederzeit zahlungsfähig bleiben. Das ist keine politische Wunschvorstellung, sondern eine gesetzliche Pflicht.

Auch die Rechtsaufsicht war eingebunden

Vor der abschließenden Beschlussfassung fanden deshalb auch Gespräche mit dem Landratsamt Heilbronn als Rechtsaufsichtsbehörde statt. Dabei wurde die finanzielle Situation der Gemeinde ebenso erörtert wie die rechtlichen Anforderungen an einen gesetzmäßigen Haushalt.

Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass ein Haushalt nicht beliebig defizitär beschlossen werden kann. Die Gemeinde ist an Recht und Gesetz gebunden. Ein nicht gesetzmäßiger Haushalt hätte nicht einfach als politisches Signal beschlossen werden können. Der Bürgermeister müsste einem rechtswidrigen Beschluss widersprechen. Käme kein rechtmäßiger Haushalt zustande, wäre das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde verpflichtet, aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.

Das hätte die kommunale Selbstverwaltung erheblich eingeschränkt. Die Folge wäre nicht mehr politische Gestaltungsfreiheit vor Ort gewesen, sondern eine weitgehende Reduzierung auf das rechtlich zwingend Erforderliche.

Anders gesagt: Hätte der Gemeinderat keinen tragfähigen Haushalt beschlossen, hätte Offenau seine finanzielle Handlungsfähigkeit und damit auch ein Stück seiner Eigenständigkeit verloren.

Was im schlimmsten Fall auf dem Spiel gestanden hätte

Ein nicht gesetzmäßiger Haushalt hätte bedeutet, dass sich die Gemeinde im Wesentlichen auf Pflichtaufgaben hätte beschränken müssen. Dann wäre nicht mehr die Frage gewesen, was für Offenau sinnvoll, wünschenswert oder lebenswert ist. Dann wäre nur noch die Frage gewesen, was rechtlich zwingend vorgeschrieben ist.

Gefährdet wären insbesondere freiwillige Leistungen und örtliche Standards gewesen, die das Leben in Offenau ausmachen: Zuschüsse für Vereine und Gruppen, Unterstützung des Ehrenamts, kulturelle Angebote, Unterstützung beim Kornlupferfest, Büchereiangebote, freiwillige Leistungen im Sport- und Freizeitbereich, zusätzliche Angebote in Betreuung und Bildung sowie kommunale Spielräume, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen.

Auch bei der Kinderbetreuung wären dann weitergehende Angebote über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus ausgeschlossen. Zusätzliche Betreuungszeiten im Kindergarten (7 statt 6 Stunden), erweiterte Angebote in der Grundschule (10 statt 8 Stunden) oder andere freiwillige Leistungen hätten nicht mehr fortgeführt werden können.

Genau das wollte eine Mehrheit des Gemeinderats vermeiden.

Der nun beschlossene Haushalt verhindert, dass Offenau auf das absolute Minimum zurückgeworfen wird. Er schafft keine komfortable Finanzlage. Aber er sichert die Zahlungsfähigkeit, hält die Gemeinde handlungsfähig und bewahrt wichtige Gestaltungsspielräume.

Offenau hat nicht über seine Verhältnisse gelebt

In Krisenzeiten wird schnell die Frage gestellt, ob eine Gemeinde in der Vergangenheit zu viel ausgegeben hat. Diese Frage ist legitim. Die Antwort für Offenau lautet aber klar: Nein, Offenau hat nicht über seine Verhältnisse gelebt.

Die Gemeinde hatte auch in wirtschaftlich besseren Jahren keine üppige Finanzlage. Nach den gesetzlichen Berechnungsmaßstäben lag der Steuerbedarf der Gemeinde bereits seit vielen Jahren deutlich über der eigenen Steuerkraft. Mit anderen Worten: Offenau hatte strukturell weniger eigene Einnahmekraft zur Verfügung, als nach den gesetzlichen Grundlagen eigentlich erforderlich gewesen wäre.

Trotzdem wurde in den vergangenen Jahren viel erreicht: Kindergärten, Grundschule, Sporthalle, Kulturforum Saline, Hochwasserschutz, Lärmschutz, Nahversorgung in der Neuen Mitte, Bücherei, Vereinsleben, Infrastruktur, Bauhofleistungen und vieles mehr. Gerade für eine Gemeinde unserer Größe verfügt Offenau über eine sehr gute Infrastruktur und ein hohes Maß an Lebensqualität.

Das war nur möglich, weil über viele Jahre sparsam und vorausschauend gewirtschaftet wurde.

Natürlich kann man in einer Demokratie über einzelne Entscheidungen unterschiedlicher Meinung sein. Nicht jede Investition, nicht jede Priorität und nicht jeder Beschluss wird von allen gleich bewertet. Im Nachhinein ist man an der einen oder anderen Stelle vielleicht auch schlauer. Das gehört zur kommunalen Demokratie dazu.

 

Im Großen und Ganzen gilt aber: Mit begrenzten Mitteln wurde in Offenau sehr viel für die Bürger erreicht.

Verwaltung und Gemeinderat haben zuerst bei sich selbst angesetzt

Bevor die Bürger stärker belastet werden, haben Verwaltung und Gemeinderat zunächst umfassend geprüft, wo innerhalb des Haushalts eingespart werden kann. Das Ergebnis sind zwei Konsolidierungspakete mit erheblichen Entlastungen.

Bereits im ersten Konsolidierungspaket wurden Maßnahmen in Höhe von rund 413.000 Euro auf den Weg gebracht. Dazu gehören unter anderem Einsparungen beim Geschäftsaufwand, bei Medienbeschaffung und Ausstattung, Streichung des Kulturbudgets, Streichung der Weihnachtsfeier, Einsparungen bei Bepflanzungen, bei Zuschüssen sowie strukturelle Maßnahmen im Bereich der Kindertagesstätte und der IT.

Im zweiten Konsolidierungspaket wurden am Sitzungsabend weitere harte Maßnahmen beschlossen. Dazu zählen unter anderem die Halbierung der Arbeitsmarktzulage, Leistungsreduzierungen in der Bücherei, Gruppenschließungen im Kindergarten, eine Anpassung der Gebührenermäßigung im Kindergarten, die Reduzierung der Schulsozialarbeit sowie weitere Kürzungen bei Vereinszuschüssen.

Insgesamt konnten damit Konsolidierungsbeiträge in Höhe von rund 834.000 Euro erreicht werden. Umgerechnet entspricht dies rund 467 Hebesatzpunkten der Grundsteuer B.

Diese Zahl zeigt deutlich: Die Gemeinde hat nicht einfach Steuern erhöht. Sie hat zuerst in erheblichem Umfang gespart.

Konsolidierungspaket 1  (blau)         Konsolidierungspaket 2 (grün)    Grundsteuer B (orange)

   

Warum die Grundsteuer B dennoch erhöht werden musste

Trotz aller vertretbaren Einsparungen blieb ein ungedecktes Defizit von rund 535.000 Euro. Diese Lücke konnte nicht durch weitere realistische Einsparungen geschlossen werden, ohne die Funktionsfähigkeit der Gemeinde und wesentliche örtliche Strukturen zu gefährden.

Rein rechnerisch hätte die Grundsteuer B ohne die Konsolidierungsmaßnahmen von bisher 280 v.H. auf 974 v.H. steigen müssen, um allein das Defizit im Finanzhaushalt auszugleichen. Durch die umfangreichen Einsparungen konnte dieser Wert deutlich reduziert werden.

Beschlossen wurde nun eine Erhöhung der Grundsteuer B auf 580 v.H. Außerdem wird die Grundsteuer C eingeführt. Sie betrifft baureife, aber unbebaute Grundstücke und soll zugleich einen Anreiz schaffen, vorhandene Bauflächen im Innenbereich zu nutzen. Ohne die Grundsteuer C hätte die Grundsteuer B noch höher festgesetzt werden müssen.

Diese Entscheidung ist schmerzhaft. Sie ist aber notwendig.

Wichtig ist dabei: Die Bürger werden nicht stärker belastet als zwingend erforderlich. Ziel war nicht, Überschüsse zu erzielen. Ziel war lediglich, im Finanzhaushalt die notwendige „schwarze Null“ zu erreichen, also die laufende Zahlungsfähigkeit der Gemeinde zu sichern.

Der Ergebnishaushalt bleibt mit -575.280 Euro weiterhin deutlich defizitär. Betriebswirtschaftlich betrachtet ist Offenau damit noch lange nicht gesund. Abschreibungen können weiterhin nicht vollständig erwirtschaftet werden. Der Haushalt ist also kein Haushalt des Komforts, sondern ein Haushalt der Sicherung des absolut Notwendigen.

20 Jahre lang keine Erhöhung der Grundsteuer

Bei der Diskussion um die Grundsteuer darf außerdem nicht vergessen werden: Die Hebesätze der Grundsteuer wurden in Offenau seit 20 Jahren nicht erhöht. In diesen zwei Jahrzehnten sind Löhne, Preise, Baukosten, Energiekosten und Sachkosten massiv gestiegen. Die Gemeinde hat diese Entwicklung lange nicht an die Steuerzahler weitergegeben.

Hätte Offenau die Grundsteuer B seit 2006 lediglich moderat und jährlich um zwei Prozent angepasst, läge der Hebesatz heute bereits bei rund 420 v.H. Allein im Jahr 2026 hätte dies rund 250.000 Euro mehr an Einnahmen bedeutet. Über den Zeitraum von 20 Jahren summieren sich die nicht erhobenen Beträge auf rund 2 Mio. Euro.

Man kann es daher auch anders formulieren: Die Bürgerschaft wurde über viele Jahre bewusst nicht zusätzlich belastet. Sie hat über zwei Jahrzehnte hinweg in Summe rund 2 Mio. Euro weniger Grundsteuer gezahlt, als bei einer moderaten Fortschreibung angefallen wären.

Das macht die aktuelle Erhöhung nicht angenehm. Aber es erklärt, warum der Schritt jetzt auf einmal vielleicht groß wirkt. Die Erhöhung ist auch die Folge eines sehr langen Stillstands.

Es gab auch Entlastungen

Steuern und Gebühren wurden in Offenau nicht pauschal nach oben geschraubt. Im Gegenteil: An anderer Stelle wurden die Bürger deutlich entlastet.

Besonders sichtbar ist dies bei der Abwassergebühr. Die Schmutzwassergebühr lag in der Spitze bei 4,26 Euro pro Kubikmeter. Zuletzt betrug sie 3,72 Euro pro Kubikmeter. Für 2026 konnte sie auf 1,42 Euro pro Kubikmeter gesenkt werden. Das ist ein historisch niedriger Wert und entlastet viele Haushalte spürbar.

 

Was bedeutet diese Entwicklung für Ihren Geldbeutel konkret? Ein typisches Rechenbeispiel zeigt, dass die Mehrbelastung bei der Grundsteuer durch die enormen Einsparungen beim Abwasser nicht nur abgefedert, sondern sogar überkompensiert wird:

Betrachten wir einen 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 180 Kubikmetern im Jahr. Die Familie wohnt auf einem 500 Quadratmeter großen Grundstück (Bodenrichtwert 250 Euro).

  • Ersparnis beim Abwasser: Durch die Gebührensenkung (um 2,84 Euro pro Kubikmeter) spart die Familie im Jahr rund 511 Euro.
  • Mehrbelastung bei der Grundsteuer: Die Anpassung des Hebesatzes führt bei diesem Grundstück zu jährlichen Mehrkosten von rund 341 Euro.

Das Ergebnis unterm Strich: Zieht man die höhere Grundsteuer von der enormen Ersparnis beim Abwasser ab, bleibt für diesen Musterhaushalt eine echte finanzielle Entlastung von rund 170 Euro im Jahr.

 

Dieses Beispiel zeigt deutlich: In Offenau wird mit Weitblick gewirtschaftet. Auch wenn Steueranpassungen manchmal unumgänglich sind, arbeiten Gemeindeverwaltung und Gemeinderat kontinuierlich daran, Sie als Bürgerinnen und Bürger an anderer Stelle intelligent und spürbar zu entlasten. Die Gemeinde verlangt nicht mehr, als erforderlich ist. Wo Gebühren gesenkt werden können, werden sie gesenkt. Wo Einnahmen aber zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit zwingend notwendig sind, muss die Gemeinde handeln.

Haushaltskonsolidierung bleibt Daueraufgabe

Mit dem Beschluss vom 28. April 2026 ist die Finanzkrise der Gemeinde Offenau nicht beendet. Sie ist aber beherrschbar gemacht worden.

Die Zahlungsfähigkeit konnte gesichert werden. Ein nicht gesetzmäßiger Haushalt wurde verhindert. Die Gefahr einer weitgehenden Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung wurde abgewendet. Gleichzeitig wurden Vereine, Gruppen, Ehrenamt, Betreuung, Bildung, Kultur und örtliche Infrastruktur nicht zerschlagen, sondern so weit wie möglich erhalten.

Das war ein schwieriger Ausgleich. Es ging darum, das Notwendige zu tun, ohne das kaputtzumachen, was Offenau lebenswert macht.

Haushaltskonsolidierung bleibt für eine kleine und finanzschwache Gemeinde wie Offenau eine Daueraufgabe. Auch in den kommenden Jahren werden Verwaltung und Gemeinderat weiter prüfen müssen, wo Ausgaben reduziert, Einnahmen gesichert und Strukturen angepasst werden können.

Dabei wird es weiterhin auf Augenmaß ankommen. Sparen ja – aber nicht blind. Konsolidieren ja – aber nicht so, dass das örtliche Leben zerstört wird. Einnahmen verbessern ja – aber nicht stärker als zur Sicherung der Gemeinde notwendig.

 

Verantwortung heißt, auch Unangenehmes zu entscheiden

In einer Demokratie darf und soll über solche Entscheidungen gestritten werden. Unterschiedliche Auffassungen gehören dazu. Gerade bei Steuererhöhungen, Einsparungen und Leistungskürzungen ist es selbstverständlich, dass nicht jeder Beschluss auf Zustimmung stößt.

Am Ende muss der Gemeinderat jedoch eine Entscheidung treffen, die rechtlich zulässig, finanziell tragfähig und gegenüber der gesamten Gemeinde verantwortbar ist.

Verantwortung bedeutet nicht, schwierige Entscheidungen zu vermeiden. Verantwortung bedeutet, sie dann zu treffen, wenn sie notwendig sind.

Der Gemeinderat hat diese Verantwortung mehrheitlich übernommen.

Damit wurde das Schlimmste abgewendet: Zahlungsunfähigkeit, ein nicht gesetzmäßiger Haushalt und eine drastische Einschränkung der eigenen kommunalen Handlungsfähigkeit.

Offenau bleibt damit selbstständig, handlungsfähig und in der Lage, seine Aufgaben für seine Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen.

 

Für die Gemeinde Offenau

  

Michael Folk      Holger Leister

Bürgermeister         Kämmerer

Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden

In der Reihenfolge des Vortrags bei der Gemeinderatssitzung am 28.04.2026; Absätze und Hervorhebungen durch die jeweiligen Verfasser.

CDU

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Folk, liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, liebe Bürgerinnen und Bürger!


Die heutige Gemeinderatssitzung ist eine Sitzung der Grausamkeiten. Jeder einzelne Beschluss ist eine Zumutung für die Betroffenen. Ganz besonders kritisch sehen wir allerdings die mehr als Verdopplung der Grundsteuer B und die Einführung der Grundsteuer C.


Grundsätzlich halten wir ein Maßnahmenpaket in einer Krise dann für ausgewogen, wenn es alle möglichst gleichmäßig belastet, aber niemanden überlastet. Dies ist unserer Überzeugung nach bei den heute beschlossenen Maßnahmen nicht gelungen.


Die Ausgabenseite hätte genauer unter die Lupe genommen werden müssen, stattdessen wurde von der Verwaltung vorschnell der bequeme Weg der Steuererhöhung eingeschlagen. Wir kritisieren, dass der gesamte Haushalt nie systematisch und für die Gemeinderäte wirklich transparent nach Sparpotentialen „durchforstet“ wurde. Es wurden zwar verschiedene Bereiche und Einrichtungen angefragt, wo sie sparen könnten, aber zahlreiche sehr große Ausgabenposten wurden zu wenig hinterfragt. Nur exemplarisch genannt seien hier die Kosten für Informationstechnologie, die sich auf jährlich etwa 300.000 Euro ohne die internen Personalkosten hierfür belaufen. Hier wurden aus unserer Sicht keine konkreten Sparmaßnahmen umgesetzt und die Ausgaben als komplett unverzichtbar dargestellt.


Auch Sparvorschläge aus der Runde des Gemeinderates wurden teilweise nicht weiter verfolgt, wie zum Beispiel die Erhöhung einzelner Pachten und die nächtliche Abschaltung der Kirchturmbeleuchtung. Oder sie wurden erst deutlich verspätet umgesetzt, wie die wirtschaftlichere Bepflanzung öffentlicher Grünflächen wie beispielsweise des zentralen Verkehrskreisels. Natürlich sind solche kleinen Maßnahmen einzeln betrachtet nicht der eine „große Wurf“, aber „auch Kleinvieh macht Mist“. Der vollständige Haushaltsplanentwurf wurde uns übrigens erst etwa 10 Tage vor der heutigen Sitzung zugesandt. Der Umfang von 367 Seiten hat schon beinahe abschreckende Wirkung. Und dennoch erlaubt er keinen Einblick in Details der einzelnen Einnahmen und Ausgaben. Bei Rückfragen zu bestimmten Haushaltspunkten haben wir zwar Antworten erhalten, die aber dennoch keine detaillierten konkreten Einblicke ermöglicht haben.


Grundsätzlich sind Einsparungen bei Ausgaben aus unserer Sicht der richtige Ansatz, daher halten wir eine komplette Streichung der freiwilligen Arbeitsmarktzulage für Beschäftige in der Gemeinde Offenau für notwendig. Die allermeisten Städte und Gemeinden im Umkreis zahlen diese freiwillige Zulage auch nicht. Dennoch erhalten die Mitarbeiter den üblichen Tariflohn und andere freiwillige Leistungen, denen in den letzten Jahren vom Gemeinderat wohlwollend zugestimmt wurde. In der derzeitigen Krise ist dieser Schritt notwendig.


Bei der Bücherei ist zu betonen, dass es sich bei deren Unterhalt nicht um eine Pflichtaufgabe einer Gemeinde handelt. Für uns könnte der Schlüssel zu einer zukunftsfähigen Bücherei die Unterstützung durch organisiertes bürgerschaftliches Engagement sein. Um die Öffnungszeiten der Bücherei wieder zu erweitern, gäbe es vielleicht die Möglichkeit, aus der Bürgerschaft helfende Hände zu finden. Hier wäre beispielsweise die Gründung eines Fördervereins anzudenken. Am Beispiel anderer Fördervereine im Bereich Grundschule oder Fußball kann man sehen, welch wichtiger Beitrag für das Gemeinwohl hier geleistet werden kann. Hier gilt der Dank den Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel das neue Klettergerüst bei der Grundschule durch großes persönliches Engagement ermöglicht haben!


Die Einschnitte beim Kindergarten Arche Noah können wir aufgrund der geringeren Kinderzahlen und des enormen Sparpotentials mitgehen, zumal durch die Einführung von VÖ7 auch ein Kompensationsangebot für die wegfallende Nachmittagsbetreuung gemacht werden kann. Die Anpassung der Gebührenstaffelung richtet sich nach den offiziellen Empfehlungen und kann somit ebenfalls mitgetragen werden. Kritisch angemerkt werden kann dennoch: Die Räumlichkeiten der Kinderkrippe im Kindergarten Arche Noah werden in nächster Zukunft leer stehen. Die Einrichtung der Großtagespflege „Little Miracles“ vor wenigen Jahren kann angesichts der Kosten und des tatsächlichen Nutzens für die Gemeinde im Nachhinein zumindest kritisch reflektiert werden.


Die Rückführung der Schulsozialarbeit auf 50% können wir unterstützen, auch wenn uns klar ist, dass die Schulsozialarbeit im Mikrokosmos Grundschule eine große Rolle spielt. Aber eine Rückführung auf den langjährig üblichen Umfang halten wir angesichts der dramatischen finanziellen Lage für vertretbar.


Dass die Vereine sich mit einer Miete an der Vereinshalle beteiligen, halten wir ebenfalls für mehr als angemessen. Wir kennen keine Kommune, in der extra für das Equipment eines Dorffestes von der Kommune eine eigene Halle gebaut wurde. Vorher hatten die Vereine ihre Stände in alten Scheunen gelagert, deren Eigentümern oft auch ein kleines Dankeschön überreicht wurde. Kritisch angemerkt sei dennoch: Die Errichtung einer solchen Vereinshalle gehörte zu keiner Zeit zur Pflichtaufgabe einer Gemeinde. Hätte man in der Vergangenheit ein Sparverhalten gezeigt, wie die legendäre „schwäbische Hausfrau“ wären wir heute nicht in dieser Situation und könnten auf Rücklagen zurückgreifen. Waren üppige Weihnachtsfeiern oder Gemeinderatsausflüge wirklich angemessen? Ein kritisches „Stirnrunzeln“ möge erlaubt sein.


Eine Begrenzung der Beteiligung der Kosten am Kornlupferfest halten wir für angemessen.


Aktuell versucht die Gemeinde ihre strukturellen Finanzlöcher durch den Verkauf von „Tafelsilber“ zu stopfen. Dies kann keine Lösung für das strukturelle Finanzproblem der Gemeinde sein, denn die Erträge hieraus werden schnell aufgezehrt sein. Die Veräußerungspläne von Grundstücken der Gemeinde zur Nachverdichtung können wir grundsätzlich unterstützen, aber auch hier muss das Vorgehen an mancher Stelle genau hinterfragt werden. Wenn tatsächlich die schon länger genehmigten großen Bauvorhaben mit Mehrfamilienhäusern in Brunnenstraße, Holzstraße und Hauptstraße durch Investoren verwirklicht werden, müsste es zeitnah eine große Anzahl an Neubauwohnungen in Offenau geben. Ob die Nachfrage nach den Grundstücken am Friedhof, Bachenauer Weg und Gässlesweg so hoch sein wird, wie die Verwaltung erwartet, wird spannend werden.


Steuererhöhungen sind aus unserer Sicht der bequemste Weg für die Gemeindeverwaltung, weil sie bei den Ausgaben ein „Weiter so“ ermöglichen. Daher kommt von unserer Fraktion keine Zustimmung zur mehr als Verdopplung der Grundsteuer B und der Einführung der Grundsteuer C. Bei Einschränkungen der Ausgaben können wir grundsätzlich zustimmen, auch wenn diese mit Sicherheit sehr oft schmerzhaft sind.


Wir sehen es außerordentlich kritisch, dass ein Großteil der heutigen Beschlussfassung in nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen erarbeitet wurde und der Bürger erst eine Woche vor der heutigen Beschlussfassung über die konkreten Vorhaben informiert wurde und Einblick in die Sitzungsunterlagen nehmen konnte. Dies widerspricht § 20 Absatz 2 der Gemeindeordnung, der aussagt, dass Bürger möglichst frühzeitig über wichtige Vorhaben und Planungen informiert werden müssen und den Bürgern auch eine Möglichkeit zur Äußerung gegeben werden müsse. Diese Äußerungsmöglichkeit gab und gibt es im Moment nicht. Bürgerbeteiligung sieht aus unserer Sicht anders aus und wurde beim jetzigen Vorgehen bewusst von der
Gemeindeverwaltung vermieden. Wenn Sie als Bürger der Gemeinde Offenau mit den Beschlüssen der heutigen Gemeideratssitzung nicht zufrieden sind, empfehlen wir Ihnen aktiv zu werden! In der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg finden Sie in den §§ 20 bis 21 diverse Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung und ihre jeweiligen Voraussetzungen. Für uns ist Bürgerbeteiligung ein elementares Recht! Fordern Sie es ein!

Die extreme Erhöhung der Grundsteuer B wird jeder einzelne Bürger Offenaus in seinem Geldbeutel zu spüren bekommen, unabhängig davon, ob es sich um Mieter oder Eigentümer einer Immobilie handelt. Zwar wird diese Steuererhöhung jeden treffen, aber in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Aufgrund der Grundsteuerreform zum 01. Januar 2025 hat sich die Steuerlast der Grundsteuer enorm verschoben. Bürger, die in Mehrfamilienhäusern leben, zahlen seit dieser Reform meist nur noch einen Bruchteil der bisherigen Grundsteuer. Eigentümer großer Grundstücke zahlen im Gegenzug oft ein Vielfaches der bisherigen Belastung. In vielen Fällen steht nur ein altes, wenig luxuriöses Häuschen in einem großen Garten, der meist auch noch viel Arbeit macht. Früher waren diese Selbstversorgergärten üblich und gewünscht. Heute sind sie für viele Immobilieneigentümer eine Belastung. Die Grundsteuer für diese Fälle war schon zum 1. Januar 2025 „explodiert“. Dies ist der Besonderheit des baden-württembergischen Grundsteuermodells geschuldet. Dieses Modell steht aktuell unter rechtlicher Prüfung der Gerichte und zum 20. Mai 2026 wird hier ein Urteil erwartet, bevor es dann vermutlich weiter zum Bundesverfassungsgericht geht. Wenn nun der Hebesatz der Grundsteuer B mehr als verdoppelt wird, trifft das die Eigentümer dieser Grundstücke nochmals wie ein Schlag ins Gesicht. Eine verhältnismäßig niedrigere Erhöhung hätten wir wahrscheinlich mittragen können, aber unter den oben genannten Voraussetzungen können wir hier nicht mitgehen.


Die Grundsteuer C betrifft zwar deutlich weniger Eigentümer, bietet aber noch mehr „Zunder“ für Betroffene.


Von 1101 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg haben bisher gerade einmal sechs Kommunen die Grundsteuer C eingeführt. Warum nur so wenige? Es gibt erhebliche rechtliche Bedenken und Unsicherheiten hinsichtlich der Umsetzung. Auch der Verwaltungsaufwand für Gemeindeverwaltungen ist immens, angesichts des Konfliktpotentials.


Wir halten die Einführung der Grundsteuer C, so wie sie uns von der Verwaltung vorgeschlagen wurde, für ungerecht. Es gibt Fälle, insbesondere im alten Ortskern, bei denen der Garten eines Hauses ein formal getrenntes Grundstück mit eigener Flurstücksnummer ist. Diese „Gärten“ können aus diesem Grund zu einem Grundsteuer C Fall werden, der fast vierfach so hoch wie ein Grundsteuer B Grundstück besteuert wird. Dies entspricht einer in etwa Verachtfachung der momentanen Grundsteuer für dieses Grundstück. Exemplarisch genannt sei hier der Pfarrgarten des Josefheims, dem Gemeindehaus der katholischen Kirchengemeinde. Hierbei handelt es sich laut Gemeindeverwaltung um ein Spekulationsobjekt, das der Wohnbebauung zuzuführen sei und somit als Grundsteuer C Fall gesehen wird. Hier können wir nur den Kopf schütteln.


Es kann den Eigentümern solcher angrenzender Immobilien nur eine Vereinigung/Verschmelzung mit dem Nachbargrundstück empfohlen werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. In der Folge fallen diese Grundstücke wieder aus der Grundsteuer C Besteuerung heraus. Bei manchen dieser Gärten handelt es sich außerdem um wertvolle Naturräume für zum Beispiel Igel oder alte Obstbäume. Natürlich kann man diese Grundstücke auch bebauen, aber es gibt in Offenau auch zahlreiche Grundstücke mit sehr großen Gärten, in die nach Aufstellung eines Bebauungsplanes ebenfalls sehr unkompliziert
gebaut werden könnte und die jedoch die Grundsteuer C nicht entrichten müssen. Hierfür könnten wir diverse Beispiele aufzählen.


Glücklich schätzen können sich übrigens auch „Spekulanten“, auf deren Grundstück sich zum Beispiel ein Gebäude befindet, das noch nicht abgerissen wurde. Egal ob es leer steht oder nicht, sie zahlen nur den Hebesatz der Grundsteuer B. Dies wird dazu führen, dass es noch weniger Anreiz geben wird, „Schrottimmobilien“ abzureißen.


Hervorzuheben ist auch der Hebesatz von 2200 Prozentpunkten für die Grundsteuer C. Es gibt gerade mal eine Kommune in Baden-Württemberg, die bisher einen Hebesatz von über 1000% festgesetzt hat. Wir sind in diesem Sinne absolut „Negativrekordhalter“ im Ländle. Bei Erhebung der Grundsteuer C handelt es sich aus unserer Sicht klar um eine Vermögenssteuer. Bemerkenswert ist übrigens auch, dass der Gesetzgeber für die Erhebung der Grundsteuer C ausschließlich städtebauliche Gründe erlaubt. Finanzielle Gründe dürfen keine Rolle spielen. Der „mutige“ Hebesteuersatzvorschlag der Verwaltung und der Gesamteindruck der heutigen Sitzung vermitteln unserer Meinung nach ein anderes Bild. Grundsätzlich betonen möchten wir, dass für uns auch eine Binnenentwicklung des Ortes Vorrang haben muss, aber nicht mit diesen Mitteln.


Beachtlich ist auch, dass die Gemeinde Offenau selbst Grundstücke besitzt, die Grundsteuer C pflichtig sind. Warum wurden diese Grundstücke in der momentanen finanziellen Lage noch nicht verkauft? Vielleicht, weil es zum jetzigen Zeitpunkt nicht die immense Immobiliennachfrage gibt, von der wir heute immer wieder gehört haben. In Niedrigzinsphasen vor einiger Zeit wurden Immobilien massiv gesucht, aber spätestens seit den Zinserhöhungen und diverser Krisen, kann sich der „Normalo“ kaum mehr einen Neubau oder überhaupt den Erwerb einer Immobilie leisten. Falls Sie doch trotz dieser Widrigkeiten ein Grundstück mit Grundsteuer C-Belastung erwerben möchten, sei noch daran erinnert, dass dieses Grundstück erst nach Bezugsfertigkeit wieder ein Grundsteuer B Fall wird. Somit verteuert sich das Bauen auf diesen Grundstücken nochmals. So manches Baugrundstück, das für Kinder oder Enkelkinder von Eigentümern vorgesehen war, damit diese dort eines Tages ein Haus errichten können, wird durch die Grundsteuer C fast unbezahlbar. Manche der Eigentümer könnten durch die neue Steuer gar zum Verkauf gezwungen werden.


Am Ende meiner Rede möchte ich mich bei den anderen Gemeinderatsmitgliedern und der Gemeindeverwaltung für die Zusammenarbeit bedanken. Wir haben gemeinsam so manche „Überstunde“ abgeleistet und haben um Lösungen gerungen, die unseren Bürgern dienen sollen. Dies ist oft herausfordernd und aufreibend. Uns ist wichtig zu betonen, dass gerade der Konflikt und das Ringen um die besten Argumente der Schlüssel zu einer funktionierenden Demokratie ist. Wir werden weiterhin beharrlich mit Argumenten für unsere Überzeugungen kämpfen und sehen uns als Anwalt der Bürgerschaft. Dabei äußern wir auch klare Sachkritik. Dafür sind wir gewählt und wir sind kein „Abnickverein“, der den Vorschlägen der Verwaltung unhinterfragt zustimmt. Der Bürger wird immer weiter „ausgepresst“ durch Steuern und Abgaben, während die öffentliche Verwaltung nicht im Stande ist, öffentliche Ausgaben zu begrenzen. Dazu sagen wir „Nein“.


Danke für Ihre Aufmerksamkeit!


Jutta Wörner, Fraktionsvorsitzende CDU

SPD

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Vertreter der Verwaltung,
meine lieben Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
 

auch in diesem Jahr stehen wir vor der Herausforderung, einen Haushalt zu beraten und zu verabschieden, der unter sehr schwierigen Rahmenbedingungen entstanden ist.

Die finanziellen Spielräume bleiben eng – und das ist keine neue Erkenntnis. Unser Kämmerer hat uns die Lage erneut deutlich vor Augen geführt: Die Einnahmen wachsen nicht in dem Maße, wie es die stetig steigenden Ausgaben erfordern würden. Deshalb gilt mehr denn je: Mit den vorhandenen Mitteln muss verantwortungsvoll und vorausschauend umgegangen werden.

Ein Blick über den Tellerrand zeigt, dass die Unsicherheiten weiterhin groß sind. Internationale Krisen, wirtschaftliche Schwankungen und strukturelle Veränderungen wirken sich unmittelbar auch auf die kommunalen Haushalte aus. Die Auswirkungen sind längst bei uns angekommen – in Form steigender Kosten, wachsender Anforderungen und gleichzeitig begrenzter Einnahmemöglichkeiten.

Diese Rahmenbedingungen spiegeln sich auch im Haushaltsplan 2026 wider. Viele Wünsche und Ideen mussten erneut zurückgestellt werden. Das ist keine leichte Entscheidung, aber eine notwendige, wenn wir unsere Handlungsfähigkeit langfristig sichern wollen.

Gleichzeitig dürfen wir den Blick zurück nicht vergessen. Das vergangene Jahr hat gezeigt, dass wir als Gemeinde auch unter schwierigen Bedingungen wichtige Projekte erfolgreich umsetzen können.

Der weitere Ausbau der Infrastruktur, insbesondere im digitalen Bereich, wurde konsequent vorangetrieben. Auch wenn nicht alles reibungslos verlief, war der eingeschlagene Weg richtig und wichtig für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde.

Im Bereich der Kinderbetreuung werden wir weiterhin versuchen bestehende Angebote zu stabilisieren und wenn es die finanzielle Lage zulässt auch weiterzuentwickeln. Gerade hier zeigt sich, wie entscheidend kontinuierliche Investitionen für die Attraktivität unserer Gemeinde sind. Wir hoffen diese Themen ,sobald sich die Finanzlage wieder positiver darstellt, noch weiter in den Vordergrund zu rücken.

Auch notwendige Instandhaltungsmaßnahmen und unerwartete Ereignisse haben uns erneut gefordert. Sie machen deutlich, wie wichtig es ist, finanzielle Puffer einzuplanen – auch wenn diese zunehmend schwerer zu realisieren sind.

Nun zum Haushalt 2026:

Ich werde bewusst auf eine detaillierte Darstellung von Zahlen verzichten. Diese wurden bereits umfassend erläutert. Entscheidend ist vielmehr die grundsätzliche Entwicklung:

Auch im Jahr 2026 kommen wir nicht ohne zusätzliche finanzielle Mittel aus. Die Belastung durch laufende Kosten bleibt hoch, und Investitionen in Pflichtaufgaben lassen sich nicht aufschieben. Eine weitere Verschuldung ist daher – so ehrlich muss man sein – kaum zu vermeiden.

Unsere Schwerpunkte liegen weiterhin klar auf den unverzichtbaren Aufgaben:

Sicherstellung der Einsatzfähigkeit unserer Feuerwehr

Investitionen in die kommunale Infrastruktur

Erhalt und wenn es der finanzielle Rahmen wieder zulässt Ausbau der Kinderbetreuung

Pflege und Weiterentwicklung öffentlicher Einrichtungen

Maßnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge

Diese Bereiche sind keine Kür, sondern Pflicht. Sie sichern das Funktionieren unserer Gemeinde und das Zusammenleben vor Ort.

Gleichzeitig müssen wir uns der Realität stellen: Die finanzielle Situation der Kommunen bleibt angespannt – und eine kurzfristige Entlastung ist nicht in Sicht. Immer mehr Aufgaben werden auf die Städte und Gemeinden übertragen, ohne dass eine ausreichende Gegenfinanzierung erfolgt.

Das führt zu einem strukturellen Problem, das wir auf kommunaler Ebene allein nicht lösen können.

Umso wichtiger ist es, dass wir vor Ort zusammenstehen.

Die kommenden Jahre werden weiterhin anspruchsvoll bleiben. Um diese Herausforderungen zu meistern, brauchen wir:

realistische Prioritätensetzung

verantwortungsbewusste Entscheidungen

und vor allem ein gemeinsames Handeln

Denn eines ist klar:
Nur gemeinsam – als Bürgerschaft, Verwaltung und Gemeinderat – können wir die Zukunft unserer Gemeinde gestalten.

Abschließend möchte ich mich im Namen der SPD-Fraktion bei allen bedanken, die an der Aufstellung dieses Haushalts beteiligt waren.

Ein besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, die unter schwierigen Bedingungen engagiert und zuverlässig arbeiten.

Ebenso danke ich meinen Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat für die konstruktive Zusammenarbeit.

Lassen Sie uns auch weiterhin gemeinsam daran arbeiten, Offenau trotz aller Herausforderungen lebenswert und zukunftsfähig zu gestalten.

Vielen Dank.

Die SPD Fraktion mit Simon Breuling und Samir Feriz-Pavlic

 

Unabhängige Bürgervertreter Offenau

Aufgeteilter Vortrag zwischen Fraktionsvorsitzender GR'in Christine Bertsch und Fraktionskollegen GR'in Alice Zimmermann. Es beginnt GR'in Zimmermann (bis zu den Aufzählungszeichen):

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrter Herr Bürgermeister Folk und Gemeindeverwaltung,

liebe Gemeinderatskolleginnen und -kollegen

 

Der direkte, persönliche Austausch mit der Bürgerschaft über die aktuelle Finanzlage im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung war unser Wunsch. Die dreiteilige Artikelserie im Amtsblatt sowie jüngst die Berichte in der Heilbronner Stimme waren jedoch die einzigen Möglichkeiten, einen sachlichen Einblick in die aktuelle Finanzsituation und die angedachten Maßnahmen zu erhalten. Leider hinter der Bezahlschranke. Dass diese unpersönliche Form der Transparenz in einer solch angespannten Lage nicht auf Begeisterung trifft, ist verständlich. Umso mehr freut uns, dass doch viele Bürger heute Abend hier sind, wenn auch „nur“ als Zuhörer ohne Rederecht.

 

Das eigentliche Ende unserer Rede nehmen wir gleich vorweg:
Dem Haushalt 2026 in der vorgelegten Form stimmen wir nicht zu.

 

Fest steht: Nichts ist so sicher wie die Unsicherheit

Unsicherheit hat uns seit geraumer Zeit sicher im Griff. Beinahe täglich kommen neue Meldungen dazu, auf die jeder von uns gerne verzichten würde. Die geopolitische Lage, geprägt durch den Irankrieg, den Nahostkonflikt und den andauernden Krieg zwischen Russland und der Ukraine, all das hat direkte Auswirkungen auf uns – vor allem auf unseren Geldbeutel.

Sei es der Einkauf von Lebensmitteln oder die notwendige Tankfüllung, um zur Arbeit zu kommen – die Kosten des täglichen Lebens steigen - der Alltag wird zum Luxus. Viele stecken in einer finanziellen Überbelastung – nach Miete, Essen und Energie ist nichts mehr übrig. Spürbare Gegenmaßnahmen von Seiten der Regierung sind wohl kaum zu erwarten, und so trifft jede weitere zusätzliche Abgabe die Existenz.

Zusätzliche Abgaben – ein Thema, das uns im Gemeinderat seit vielen Sitzungen begleitet. In stundenlangen Diskussionen - unter Ausschluss der Öffentlichkeit - wurde überlegt und beraten, welche Maßnahmen ergriffen werden können und ergriffen werden müssen, um das nicht unerhebliche Loch in unserer Gemeindekasse zu stopfen.

Neben Zöllen, Lieferengpässen und steigenden Logistikpreisen spitzen sich unsere politischen Strukturprobleme immer weiter zu und verschärfen unsere Finanzlage. Aufgaben werden an Kommunen übertragen – die Umsetzung ist Pflicht, finanzielle Mittel werden hierfür aber nicht oder nicht in ausreichendem Maße bereitgestellt. Rund ein Viertel aller Staatlichen Leistungen werden durch die Kommunen erbracht. Im Gegenzug bekommen sie aber nur knapp ein Siebtel aller Steuereinnahmen. Ein Missstand, den auch der Bund der Städte und Gemeinden öffentlich anprangert.

Den „Fehler“ / die „Schuld“ dürfen wir aber nicht nur bei den anderen suchen. Vielmehr müssen wir uns eingestehen, dass die Auswirkungen von rasant steigenden Ausgaben bei gleichbleibenden oder im Fall der Gewerbesteuer sogar rückläufigen Einnahmen im Hinblick auf unsere finanzielle Lage unterschätzt wurden.

Jetzt ist das Defizit da – und guter Rat teuer. Wie macht man aus roten Zahlen zumindest eine Null?

  • Gemeindeeigene Grundstücke sollen nun per Bieterverfahren verkauft werden und einen möglichst hohen Erlös einbringen. Ob das gelingt, ist fraglich und auch nur in Teilen als „Erfolg“ zu betrachten. Sicher, die Vorgehensweise ist nachvollziehbar und wir unterstützen diese. Für die nächste Haushaltsplanung mit vermutlich genauso roten Zahlen bleibt zum Veräußern dann allerdings nichts mehr übrig.
  • Einsparungen beim Personal sind für uns genauso wenig eine Option wie eine Mehrbelastung der Bürger – diesen Grundsatz aus 2025 verfolgen wir nach wie vor, auch wenn Einschnitte unvermeidlich sind.
    Die Arbeitsmarktzulage zur Personalgewinnung und -haltung ist in der heutigen Zeit beinahe unumgänglich, jedoch eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Auf diese muss in der angespannten Lage zumindest zur Hälfte verzichtet werden.
    Freiwerdende Stellen werden nur in zwingenden Fällen wiederbesetzt. Eine genaue Abwägung von Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen ist erforderlich. Hieraus ergibt sich die Streichung der erweiterten Nachmittagsbetreuung sowie die Schließung der Krippengruppe in unserer KiTa. Als kleiner Trost kann zumindest eine pädagogische Betreuung über 7 Stunden mit dem vorhandenen Personal angeboten werden. Ein sehr kleiner Trost allerdings für berufstätige Eltern, denen mehr Arbeit zum Verdienen des Lebensunterhalts mit dieser Betreuungszeit nicht möglich ist.
    Auch die Kürzung der Schulsozialarbeit ist durch die ungerechte Kostenverteilung zulasten unserer Kommune ein nachvollziehbarer Schritt. Wenngleich Einsparungen bei den kleinsten unserer Gesellschaft Sparen an unserer Zukunft bedeutet.
    Auch in der Bücherei wird es mit dem Renteneintritt von Herrn Kress Kürzungen der Öffnungszeit und eine spürbare Reduzierung des gewohnten Angebots geben.
  • Steuererhöhungen wären die denkbar einfachste Maßnahme, der Lösung unseres Finanzproblems näher zu kommen. Lange waren wir in der glücklichen Lage, diesen Schritt nicht gehen zu müssen. Das rechtfertigt jedoch nicht, unseren Bürgern jetzt mehr als die Verdopplung der Grundsteuer B sowie die Einführung der Grundsteuer C mit den angedachten 2200 Hebesatzpunkten zuzumuten.
    Auch unsere Infrastruktur, auf die wir zu Recht stolz sein können, darf nicht als Argument herangezogen werden, dass Steuerhöhungen als Kostenbeteiligung der Bürger zu sehen und somit legitim sind.
 

Ohne Erhöhungen wird es nicht gehen – das ist uns bewusst. Diese müssen aber leistbar sein. Deshalb: kleine Schritte ja – unzumutbare Schritte nein.

Eine dem Bürger zumutbare Lösung, die unsere Gemeindefinanzen in die schwarzen Zahlen bringt, haben wir nicht. Annehmbare Steuererhöhungen, bemessen am „Normalbürger“, können wir vertreten. Diese werden zwar nicht für den Ausgleich des Haushaltes reichen, ein kleiner Schritt in die gewünschte Richtung sind sie aber allemal.

Wir müssen mutig sein und mit einem negativen Haushalt signalisieren, dass wir zwar bereit sind, einen Ausgleich anzustreben. Aber gleichzeitig auch deutlich machen, dass wir diese Krise nicht auf dem Rücken der Bürger bewältigen wollen. Land und Landkreis müssen erkennen, dass die immer größer werdende finanzielle Belastung von kleinen Kommunen nicht mehr getragen werden kann und existenzgefährdend ist.

Krise bedeutet im altgriechischen Wendepunkt. Aus den Versäumnissen der Vergangenheit ergibt sich ein solcher Wendepunkt und bietet einen Fahrplan für die Zukunft: wir brauchen einen viel wachsameren Blick auf die Balance zwischen Einnahmen und Ausgaben, damit frühzeitig Maßnahmen ergriffen und Steuern in kleinen, zumutbaren und vor allem leistbaren Schritten angepasst werden können.

Unabdingbar ist das Füllen unseres Sparstrumpfes – unser Fokus muss weg von Extras und ausschließlich auf die Erfüllung unserer Pflichtaufgaben und unser Gewerbe gerichtet werden. Die Gewerbesteuer bildet mit die wichtigste Einnahmequelle unserer Gemeinde – diese gilt es zu erhalten und im besten Fall neue Einnahmen durch mehr Gewerbe zu generieren. Ein Vorhaben, das in der Vergangenheit im Gebiet Reiteläcker nicht gewünscht war und nun ohne Geld nicht mehr umsetzbar ist.

 

Max Frisch sagte einst: „Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihm nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.“

Es erscheint zwar schwierig, in Krisenzeiten den Blick auf das Positive zu richten – dennoch sehen wir erste Anzeichen genau dieser Produktivität. Da sind Spenden für Bücherei und Feuerwehr, eine Friedhofsbank sowie Pflanzen für den Kreisverkehr. Ein Urnengrabfeld, das wiederbelegt statt für viel Geld neu angelegt wird. Die Idee, ehrenamtliche Lesebegeisterte zur Unterstützung unserer Bücherei einzusetzen, um das gewohnte und gut angenommene Angebot aufrecht erhalten zu können. Positiv ist auch der 4. Bauabschnitt der Lärmschutzwand entlang der B27, der, sofern er umgesetzt wird, komplett vom Bund finanziert wird. Erfreulich sind auch die vielen Anregungen der Gemeindemitarbeiter, die aufmerksam machen auf verzichtbare Dinge – herzlichen Dank hierfür! Auch für die bisher von Bürgerseite eingegangenen Vorschläge bedanken wir uns und sind sicher, dass noch viele weitere konstruktive Ideen in den Köpfen unserer Bürger darauf warten, gehört zu werden.

Sprechen Sie uns an – gemeinsam kann es gelingen, die Krise in einen produktiven Zustand zu verwandeln.

 

Dem Haushalt 2026 in der vorgelegten Form stimmen wir nicht zu.
Wir bauen aber auf eine weiterhin gute und konstruktive Zusammenarbeit mit Verwaltung und Gemeinderat, um diese Lage zum Wohle unserer Einwohner zumutbar, transparent und vor allem gemeinsam zu meistern.

 

Die Unabhängigen Bürgervertreter Offenau

Christine Bertsch und Alice Zimmermann

 

Fraktion Freie Wählvereinigung

Wenn man am Schluss solch einer Runde dran ist, wurde schon viel berichtet und gesagt. Wir wollen nicht dem bekannten Sprichwort von Karl Valentin folgen: „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen“.
Nein wir wollen die Dinge aus unserer Sicht noch einmal beleuchten.

In unserer letztjährigen Haushaltsrede haben wir unteranderem folgenden Satz benutzt.
„Die finanzielle Lage vieler Gemeinden, Land auf, Land ab, ist in eine gewaltiger Schieflage geraten!“
Ergänzend dazu gab es mehrere sogenannte „Brandbriefe“ von unterschiedlichen Institutionen, z.B. von den Oberbürgermeistern der Landeshauptstädte, vom Städte- und vom Gemeindetag, und einigen anderen. Alle warnen darin vor einem finanziellen Kollaps der Kommunen und fordern eine sofortige Neujustierung der finanziellen Ausstattung. Seitens der Landes-und Bundesregierung wurde nichts dagegen unternommen!
Die direkten Auswirkungen konnte jeder heute Abend verfolgen.
Diese besondere finanzielle Lage wurde im  Offenauer Amtsblatt und der Homepage unter der Rubrik  „Finanzen im Fokus“ erläutert. Nicht nur wir finden diese offene und sachliche Darstellung gut, auch die Rechtsaufsicht vom Landratsamt Heilbronn fand diese bemerkenswert. Aber da komme ich gleich noch einmal darauf.
Sollte sich nichts an den angesprochenen Rahmenbedingungen ändern, werden in 1 bis 2 Jahre noch einige Kommunen solche Sitzungsabende wir hier und heute haben. Offenau ist der Misere nur voraus, weil wir in Zeiten der Coronapandemie nicht unsere Rücklagen auffüllen konnten. Nein wir haben sie in unsere Ortsmitte und der Markthalle investiert. Das war gut und richtig und dazu stehen wir auch heute noch. Denn andere Kommunen müssen ihr Erspartes jetzt benutzen, um finanzielle Löcher zu stopfen. Fast wöchentlich liest man dies in der Zeitung.

Dann kam noch der dramatische Gewerbesteuereinbruch auf nur noch ca. 15% der geplanten Summe dazu. Dies ist zum einen der allgemeinen Wirtschaftskrise geschuldet, zum anderen aber auch eine Eigenart, die von uns in der der letztjährigen HH-Rede ebenfalls schon erwähnt wurde. Und zwar die mittlerweile selbstverständlich gewordenen Firmenmentalität, von einzelnen Unternehmen, Schlupflöcher zu nutzen um diese wichtige Steuer zu umgehen, bzw. zu reduzieren. Der Sinn der Gewerbesteuer wird damit umgangen. Denn dadurch fehlt der Gemeinde Geld für den Ausbau und den Erhalt der örtlichen Infrastruktur, wie Straßen oder anderer Dinge.

Soweit zu den Gründen. Kommen wir zu den Lösungen.
Hierfür gibt es unserer Meinung nach zwei Wege.

Den bequemen, wie er heutzutage leider oft benutzt wird. Man haut noch mal drauf, bringt keine realistische und brauchbare Lösung und fährt den „Karren an die Wand.“

Oder den unbequemen. Man sucht nach Lösungen und Möglichkeiten, mit denen man die Situation in den Griff bekommt, auch wenn dafür Dinge getan werden müssen die hart und schwierig sind.

Damit sind wir wieder zurück in Offenau und der Realität.
Schon früh wurde der Gemeinderat über die dramatische Finanzlage informiert. Daraufhin wurde im Sep. 2025 eine Maßnahmenliste zur Haushaltskonsolidierung erarbeitet, bei der in den Wochen danach viele Dinge gekürzt, gestrichen oder angepasst wurden.
Hier ein Auszug der Maßnahmen, die heute auch teilweise auf der Tagesordnung standen:
Bücherei - Erhöhung des Jahresbeitrags, Anpassungen bei der Medienbeschaffung, den Öffnungszeiten, beim Personal und  Streichung von Veranstaltungen 
Kita Arche Noah - Anpassungen in der Kinderbetreuung, Streichung von Gruppen und Anpassung der Betreuungsgebühren
Grundschule - Anpassungen von Betreuungszeiten und Gebühren, Reduzierung der Schulsozialarbeit und Kürzung bei der Anschaffung von Infrastruktur.
Verwaltung und Rathaus - Halbierung der freiwilligen AG-Zuschüsse, Streichung der Weihnachtsfeier, Erhöhung der Hundesteuer, Einsparungen bei Fremdleistungen für die IT, Verzicht auf den Einsatz von Ferienarbeitern im Bauhof, Reduzierungen bei der Bepflanzung, Reduzierung  von Einsatzzeiten vom Ordnungsdienst, Reduzierung Zuschüsse bei der Feuerwehr, Versteigerung altes Feuerwehrauto.
Kultur/Vereine - Reduzierung von Kulturveranstaltungen, Erhebung einer Miete für die Vereinslagerhalle, Anpassung der Gebühren für die Sporthallennutzung, Reduzierung Kostenbeteiligung Kornlupferfest,
Gemeinderat - Um hier ein Zeichen nach außen zu setzen, verzichtet der Gemeinderat auf seine ehrenamtliche Sitzungsentschädigungen, in der Form, dass diese von den GR-Mitgliedern als Spende an die Gemeinde zurückgeführt werden, um Dinge umzusetzen, die sonst nicht möglich wären.

Nach diesen teils kontroversen Diskussionen, bis spät in die Nacht war relativ schnell klar, dass diese beschlossenen  Maßnahmen in Höhe von ca. 400000€ finanziell nicht ausreichen werden, um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erreichen.
Die Defizite lagen immer noch im hohen 6-Stelligen Bereich. So mussten folglich Themen angegangen werden, die finanziell in andere Dimensionen reichen. Die erforderlichen Beschlüsse, hatten wir in der heutigen Sitzung ebenfalls thematisiert und (hoffentlich) beschlossen. Die da wären:
Erhöhung der Grundsteuer B von 280% auf 580% Hebesatzpunkte. Hier möchte ich ergänzen, dass Offenau bei der Umsetzung der Grundsteuerreform, die Aufkommensneutralität angewendet hat. Das heißt die Gesamtsumme der Grundsteuer B, brachte für die Gemeinde keinen Euro an Mehreinnahmen.
Moderate Erhöhung der Gewerbesteuer von 370% auf 395% Hebesatzpunkte
Verkauf von Grundstücken zur Bebauung im Bereich Gässlesweg, Friedhof und Bachenauer Str.
Ergänzend dazu die Einführung der Grundsteuer C, wobei hier die finanziellen Gründe nicht im Vordergrund standen.

Und jetzt komme ich zurück zur Rechtsaufsicht vom Landratsamt. Sie prüft und kontrolliert die Finanzplanungen und Haushalte der Gemeinden im Landkreis. Sie wurde auf Wunsch vom Gemeinderat zu einer Sitzung hinzugezogen, weil man in einer solch schwierigen Situation alle Meinungen einholen muss.


Diese Sitzung war kurz gesagt ernüchtern. Denn die Rechtsaufsicht hat den Weg aufgezeigt wie es weitergeht, wenn Offenau es nicht schafft, einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erarbeiten. Die Gemeinde wird in eine „Zwangsverwaltung“, unter dem Schirm des Landratsamtes genommen. Auch dann wird der Haushalt ausglichen, allerdings mit einer anderen Vorgehensweise.
Um ein Gespür für diese drastische Maßnahme zu erhalten – folgend ein paar relevante Beispiel die dann angewiesen würden:
Konzentration nur noch auf Pflichtaufgaben (Grundbetreuung Kinder, Streu- und Räumdienste, Feuerwehr, Standesamt, Verwaltung), verbunden auch mit einem möglichen Personalabbau,
Steuererhöhungen
Streichung aller freiwilligen Aufgaben z.B.
Kinderbetreuung außerhalb der gesetzlichen Vorgaben z.B in den Randstunden oder Schulsozialarbeit
Streichung sämtlicher Vereinsförderungen und Unterstützungsleistungen des Bauhofs (z. B. Sportplatzpflege oder Unterstützung Kornlupferfest 
Streichung der Unterstützung für Volkshochschule und Musikschule
Schließung der Sporthalle für Vereinssport
Schließung des Kulturforums Saline
Schließung der Bücherei
Gefahr der ärztlichen Versorgung samt Apotheke, durch Wegfall der bisher günstigen Mietkonditionen der betroffenen Räumlichkeiten.
Die Attraktivität Offenaus als Gemeinde würde dadurch massiv leiden!

Diese Option einer Zwangsverwaltung wollen wir von der Freien Wählervereinigung nicht!
Denn besonders in solch schwierigen Zeiten, ist es wichtig und richtig, „das Heft des Handelns“ in der eigenen Hand zu halten.

Das vorgeschlagene Maßnahmenpaket ist die einzige Option für die Handlungsfähigkeit, die Eigenständigkeit und die Zukunft Offenaus.

Darum unterstützt die Freie Wählervereinigung die vorgeschlagenen Maßnahmen und stimmt diesem Haushaltsentwurf in vorgelegter Form zu. Mit der Ergänzung, dass uns diese Entscheidung nicht leicht gefallen ist.

Zum Schluss möchten wir uns bei den Kolleginnen und Kollegen vom Gemeinderat und den Damen und Herren von der Verwaltung, für die gute Zusammenarbeit bedanken.

Roland Häfele, Jürgen Kowol, Rainer Beer, Elke Geiger, Christian Porsch

Fraktion - Freie Wähler Vereinigung Offenau

Weitere Teile der Artikelserie im Offenauer Amtsblatt: Finanzen im Fokus

Teil 1 - erschienen am 13.01.2026 (KW 3/2026)

Zeitenwende - auch bei den Kommunalfinanzen

Nach Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs und stabilen Wachstums ab 2011 befinden wir uns in einer neuen Realität. Was mit der Corona-Pandemie 2020 begann, hat sich durch den Krieg in der Ukraine und die daraus resultierenden vielschichtigen Krisen zu einer historischen Belastungsprobe entwickelt. Die Situation ist ernst: Stetig steigenden Ausgaben stehen stagnierende und sogar rückläufige Einnahmen gegenüber. Dies ist kein ausschließliches Offenauer Problem. Die Kommunalfinanzen sind historisch eingebrochen. Die deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise erwarten für 2025 ein Defizit von über 30 Milliarden Euro. Doch während viele leiden, trifft es Offenau leider doppelt hart.

Die Situation in Offenau

Unsere Gemeinde steht vor einer Finanzkrise, die in ihrer Dimension für eine Kommune unserer Größe kaum zu bewältigen ist. Wir werden von der allgemeinen Wirtschaftslage getroffen, aber zusätzlich ist auch das Gewerbesteueraufkommen in Offenau überproportional eingebrochen. Das reißt tiefe Löcher in unseren Haushalt, wie die Ergebnisse zeigen:

  • 2023: Festgestellter Verlust von rund 838.000 Euro
  • 2024: Voraussichtlicher Fehlbetrag von rund 1.200.000 Euro
  • 2025: Erwartetes Defizit von ca. 800.000 Euro

Um die Zahlungsfähigkeit der Gemeindekasse sicherzustellen, wurde der Gemeinde Offenau durch das Landratsamt Heilbronn eine Überschreitung des Höchstbetrags der Kassenkredite (vergleichbar mit dem Dispo-Kredit beim privaten Girokonto) genehmigt.

Von den genehmigten 3 Millionen Euro sind bereits ca. 2,2 Millionen Euro ausgeschöpft. Ohne die Sondergenehmigung hätte die Gemeinde ihr Konto nur um rund 1,6 Millionen überziehen dürfen.

Sofortmaßnahmen der Verwaltung

Wir haben nicht tatenlos zugesehen. Schon 2024 wurden einige bereits im Haushaltsplan veranschlagte und notwendige Investitionen nicht umgesetzt und nach dem Einbruch der Gewerbesteuer Anfang 2025 haben wir intern schließlich die Notbremse gezogen. Seit März 2025 gelten für alle Ämter im Rathaus strikte Budgetvorgaben:

  • Planansätze wurden nur schrittweise freigegeben.
  • Zusätzliche Ausgaben wurden grundsätzlich gestoppt.
  • Unabweisbare Mehrausgaben mussten durch Einsparungen an anderer Stelle im eigenen Budget gedeckt werden.

Diese Disziplin war notwendig, um das Defizit im laufenden Jahr zumindest zu begrenzen.

Harte Arbeit im Gemeinderat: Sparen, wo es möglich ist

Seit über einem halben Jahr hat sich der Gemeinderat in vielen Sitzungen und über viele Stunden hinweg intensiv mit der Konsolidierung der Gemeindefinanzen befasst. Wichtig ist dabei die Feststellung: Offenau hat auch in "guten Zeiten" nie über seine Verhältnisse gelebt. Wir haben stets mit Augenmaß gewirtschaftet. Das macht das Sparen jetzt umso schwerer, da es kaum "Luxus" gibt, den man einfach streichen könnte.

Dennoch wurden über 60 Maßnahmen diskutiert. Etwa 50 davon sind mehrheitsfähig und sind bereits im Entwurf des Haushaltsplans 2026 und der Mittelfristigen Finanzplanung 2027-2029 eingearbeitet.

Im Ergebnis haben wir dadurch bereits eine Entlastung des laufenden Haushalts um rund 320.000 Euro erreicht. Zudem versuchen wir durch Grundstücksverkäufe in Höhe von ca. 2 Mio. Euro die oben genannten Kassenkredite zu tilgen. Das spart uns weitere ca. 30-35.000 Euro Zinsen pro Jahr.

 

Wie geht es weiter?

Trotz aller Einsparungen und der strengen Haushaltsdisziplin bleibt eine bittere Wahrheit: Sparen allein wird nicht reichen, um die Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde langfristig zu sichern. Wir sind gezwungen auch unsere Steuern und Gebühren zeitnah signifikant zu erhöhen.

 

Ausblick auf Teil 2 der Serie

Im nächsten Teil unserer Artikelserie über die Finzen der Gemeinde Offenau informieren wir Sie darüber, welche konkreten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung bisher eingeleitet wurden und wie sich die Finanzsituation der Gemeinde aktuell darstellt.

Teil 2 - erschienen am 20.01.2026 (KW 4/2026)

Offenau hat nie "auf großem Fuß" gelebt

Oft wird in Krisenzeiten gefragt: "Hat die Gemeinde in den guten Jahren zu viel ausgegeben?" Ein Blick in die Bücher zeigt klar: Nein. Die Finanzlage in Offenau war strukturell gesehen noch nie "rosig". Die Realität der letzten 10 Jahre zeigt, dass unser errechneter Finanzbedarf (Steuerbedarf) im Durchschnitt jährlich um rund 1.000.000 Euro höher lag als unsere tatsächliche Steuerkraft. Dass wir dennoch gut gewirtschaftet haben, lag an einer sehr sparsamen und vorausschauenden Haushaltsführung. Doch dieses strukturelle Defizit holt uns in der aktuellen Krise nun mit voller Wucht ein.

Massiver Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen

Das Herzstück unserer Einnahmen, die Gewerbesteuer, ist massiv eingebrochen. Während wir in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich ca. 1,8 Millionen Euro pro Jahr verbuchen konnten, lagen wir 2025 zwischenzeitlich bei nur noch 280.000 Euro, also etwa 15% unseres Durschnittsaufkommens. Für 2026 hoffen wir auf eine leichte Erholung auf 680.000 Euro. Auch in der mittelfristigen Planung bis 2029 erreichen wir voraussichtlich nicht einmal die Hälfte des gewohnten Niveaus. Das bedeutet: Uns fehlen jährlich fest eingeplante Millionenbeträge, um den laufenden Betrieb zu finanzieren.

Sinkende Einnahmen treffen auf steigende Kosten

Während die Einnahmen wegbrechen, steigen die Kosten unaufhaltsam – ein Effekt, den jeder Privathaushalt auch an der Supermarktkasse spürt. Für die Gemeinde bedeutet das konkret:

  • Personal: Tarifabschlüsse führen zu Mehrkosten von ca. 50.000 Euro pro Jahr.
  • Betrieb: Die Bewirtschaftungskosten (Energie, Unterhalt) sind seit 2022 um 144.000 Euro jährlich gestiegen.
  • Abwasser: Der einerseits erfreuliche Rückgang der Schmutzwassergebühr von zuletzt 3,72 Euro auf 1,42 Euro pro m² führt zu einem Minus im Gemeindehaushalt von fast 290.000 Euro pro Jahr.

Erste Konsolidierungsrunde 2025

Verwaltung und Gemeinderat haben in einem intensiven Prozess über 60 Sparmaßnahmen geprüft. Das Ergebnis ist ein Sparpaket, das den Haushalt 2026 um insgesamt 321.205 Euro entlastet. Wir sparen unter anderem hier:

 
  • Geschäftsaufwand: Kündigung von Nachschlagewerken, Reduzierung von Medienbeschaffung und Ausstattungsgegenständen (ca. 14.650 Euro).
  • Kultur & Soziales: Streichung des Kulturbudgets, Streichung der Weihnachtsfeier, Verzicht auf Bepflanzungen und Kürzung der Vereinszuschüsse (ca. 61.740 Euro).
  • Strukturell: Langfristige Effekte durch Gruppenzusammenlegung in der Kindertagesstätte Arche Noah und Umstrukturierung der IT (ca. 190.000 Euro).
 

Diese Einschnitte tun weh, sind aber notwendig – und leider auch bei weitem noch nicht ausreichend.

Ausblick auf Teil 3 der Serie

Im nächsten Teil dieser Serie informieren wir Sie darüber, welche schmerzhaften Einschnitte uns bei der Konsolidierung des Gemeindehaushalts 2026 erwarten werden.

Teil 3 - erschienen am 27.01.2026 (KW 5/2026)

Wie viel Geld fehlt uns wirklich?

In den ersten beiden Teilen dieser Serie haben wir die Ursachen der Krise beleuchtet. Doch über welche Summen sprechen wir konkret, um den Haushalt 2026 genehmigungsfähig zu machen? Die Rechnung der Kämmerei ist eindeutig:

Der erste Entwurf des Haushaltsplans 2026 mit mittelfristiger Finanzplanung 2027 bis 2029 weist eine Finanzierungslücke i.H.v. durchschnittlich 622.500 Euro jährlich aus. Im Ergebnishaushalt ist die Lage aufgrund der gesetzlichen Vorgabe zur Erwirtschaftung der Abschreibungen noch dramatischer. Durchschnittlich knapp 1.000.000 Euro fehlen uns zum gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich.

Hinzu kommt, dass der Landkreis eine Erhöhung der Kreisumlage von derzeit 28 auf 31 Hebesatzpunkte ab dem Jahr 2026 und auf 32 Hebesatzpunkte ab 2027 beabsichtigt, was den Gemeindehaushalt mit 134.000 Euro im laufenden Jahr bzw. 153.000 Euro ab 2027 jährlich zusätzlich belasten wird.

Unser Zielpfad ist daher klar definiert: Kurzfristig müssen wir die Lücke von 622.500 Euro schließen, um überhaupt zahlungsfähig zu bleiben. Spätestens ab 2027 müssen wir jedoch die 1-Millionen-Euro-Marke anvisieren. Sollte die Erhöhung der Kreisumlage durch den Kreistag beschlossen werden, wird die Lücke entsprechend größer.

Wir fangen bei uns selbst an: Personal und Gemeinderat

Bevor wir die Bürgerinnen und Bürger stärker belasten, setzen Verwaltung und Gemeinderat den Rotstift bei sich selbst an. Neben den bereits berichteten Sachkosteneinsparungen werden wir auch im Personalbereich schmerzhafte Einschnitte vornehmen:

  • Sofort: Streichung freiwilliger Personalleistungen (Einsparung: ca. 70.000 Euro jährlich).
  • Kurzfristig: Streichung einer Stelle durch natürliche Fluktuation (Einsparung: weitere 50.000 Euro jährlich).
  • Langfristig: Verwaltung und Gemeinderat werden bei jeder freiwerdenden Stelle prüfen, ob diese zwingend wiederbesetzt werden muss. Klar ist aber auch, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter dringend gebraucht wird. Stelleneinsparungen werden daher stets mit der Streichung von Dienstleistungen einhergehen müssen.

Zudem hat der Gemeinderat angekündigt bis auf Weiteres seine komplette Sitzungsentschädigung i.H.v. rund 8.800 Euro der Gemeinde zu spenden, um weitere schmerzhafte Einschnitte für die Bevölkerung zu vermeiden.

 

Verkauf von Vermögen statt sofortiger Steuer-Schock

Die verbleibende Lücke ist zu groß, um sie allein durch Sparen zu decken. Rein rechnerisch wären massive Steuererhöhungen auf einen Schlag notwendig. Um diese Belastung für die Bevölkerung abzufedern, verfolgen Verwaltung und Gemeinderat eine klare Strategie: Wir werden kurzfristig jedes gemeindeeigene Grundstück und Gebäude veräußern, das nicht zwingend zur Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben benötigt wird. Diese einmaligen Einnahmen lösen zwar nicht unser dauerhaftes Strukturproblem, aber sie verschaffen uns Zeit. Sie ermöglichen es uns, die unumgänglichen Steuer- und Gebührenerhöhungen nicht sofort in voller Härte, sondern gestreckt über zwei bis drei Stufen umzusetzen.

Alles auf dem Prüfstand

Am Dienstag, den 27.01.2026, kommt der Gemeinderat zu einer wegweisenden Sitzung zusammen. Es steht eine lange und harte nichtöffentliche Verhandlungsrunde an.

Da die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, werden nochmals alle freiwilligen Leistungen der Gemeinde auf den Prüfstand gestellt. Wir werden zudem über die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer sowie die Gewerbesteuer beraten müssen. Außerdem wird die Einführung der neuen Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke diskutiert, um Baulücken zu schließen und Einnahmen zu generieren.

 

Ausblick - erschienen am 03.02.2026 (KW 6/2026)

Zwischenstand zur Haushaltsberatung

Hinter Gemeinderat und Verwaltung liegt ein langer und schwieriger Sitzungsabend. Am vergangenen Dienstag, 27. Januar, haben wir uns erneut intensiv mit der notwendigen Konsolidierung unseres Gemeindehaushalts auseinandergesetzt.

Wie in den vorangegangenen Ausgaben des Amtsblatts dargelegt, steht Offenau vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Dementsprechend ernst war die Stimmung, und dementsprechend intensiv wurde gerungen. Die weitreichenden Maßnahmen, die notwendig sind, um die Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde zu sichern, wurden teilweise kontrovers, aber stets in dem Bewusstsein der damit verbundenen großen Verantwortung diskutiert. 

Allen Beteiligten ist klar: Es geht um schmerzhafte Einschnitte, die niemandem leichtfallen.

Bevor endgültige Fakten geschaffen werden, ist ein weiterer wichtiger Verfahrensschritt notwendig. Die Verwaltung wird nun […] Gespräche mit dem Kommunalamt des Landratsamts als unserer Rechtsaufsichtsbehörde führen, um die diskutierten Maßnahmen abzustimmen.

Der weitere Fahrplan bis zur Verabschiedung des Haushaltsplans 2026 sieht wie folgt aus:

  • 24. Februar 2026: Abschließende Beratung im Gemeinderat
  • 17. März 2026: In dieser öffentlichen Sitzung erfolgen (voraussichtlich) die offizielle Einbringung, die detaillierte Vorstellung sowie die Verabschiedung des Haushaltsplans 2026 und des dazugehörigen Konsolidierungspakets.

Die Sitzung wird im Kulturforum Saline stattfinden. Eine offizielle Einladung hierzu erfolgt wie üblich hier im Amtsblatt. Sollte sich etwas am Zeitplan ändern, werden wir Sie selbstverständlich ebenfalls an dieser Stelle informieren.

 

Ihre Gemeinde Offenau

Auf einen Blick: Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen der Gemeinde

In den Diskussionen um Sparmaßnahmen und Haushaltskonsolidierung stellt man sich oft die berechtigte Frage: „Warum spart die Gemeinde nicht einfach noch mehr, statt für ihre Einwohnerinnen und Einwohner Gebühren oder Steuern zu erhöhen?“

Die Antwort liegt in der Struktur der kommunalen Aufgaben: Eine Gemeinde ist kein Wirtschaftsunternehmen, das unrentable Sparten einfach schließen kann.   

Ihr Handeln ist zu einem großen Teil gesetzlich vorgeschrieben. Man unterscheidet dabei im Wesentlichen zwei Bereiche:

  • Pflichtaufgaben
  • freiwillige Aufgaben 
 

Quelle u.a.: Landeszentrale für politische Bildung, https://www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/aufgaben-kommunen

Pflichtaufgaben

Bestimmte Aufgaben werden Gemeinden durch Bundes- oder Landesgesetze vorgeschrieben. 

Die wichtigsten Pflichtaufgaben sind:

  • Gemeinde- und Parlamentswahlen
  • Abwasserbeseitigung
  • Versorgungseinrichtungen
  • Verkehrseinrichtungen
  • Soziale Angelegenheiten
  • Feuerwehr
  • Schulen und Kindergärten
  • Angelegenheiten der Ortspolizei
  • Meldewesen
  • Standesamtswesen
  • Gewerberecht
  • Friedhof
  • Bauleitplanung

Dabei sind sogenannte „unbedingte Aufgaben“ wie die Organisation von (Gemeinde-)Wahlen oder die Einrichtung einer Feuerwehr von jeder Gemeinde zu erfüllen. Bedingte Pflichtaufgaben wie zum Beispiel die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes im Rahmen der Bauleitplanung hingegen muss sie nur unter bestimmten Voraussetzungen erledigen. 

Bei der praktischen Umsetzung der Pflichtaufgaben ist der Handlungsspielraum, das sogenannte „Ermessen“, unterschiedlich groß:

  • Bei einer „Pflichtaufgabe nach Weisung“ wird staatlicherseits vorgeschrieben, wie die Aufgabe zu erledigen ist. Dazu gehört z.B. die Organisierung der Kommunalwahlen.
  • „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ müssen erfüllt werden, aber über das „Wie“ entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der allgemeinen Gesetze. Auch Vorgaben des Landes oder Vergabekriterien für Zuschüsse können die Ausgestaltungsmöglichkeiten weiter einengen. 

Freiwillige Aufgaben

Im Bereich der „freiwilligen Aufgaben“ entscheidet die Gemeinde selbst, ob sie tätig werden will oder nicht. Dann allerdings ist sie auch dort gesetzlichen Vorschriften unterworfen, z.B. bei der Baulandumlegung.

Zu den freiwilligen Aufgaben gehören:

  • Kulturelle Angelegenheiten (z.B. Gemeindehalle, Volkshochschule, Bücherei, Feste)
  • Betrieb von Sportanlagen  (z.B. Sporthalle, Sportplatz)
  • Einrichtung und Pflege von Grünanlagen
  • Zuschüsse an Vereine

Gerade diese „freiwilligen“ Dinge sind es oft, die eine Gemeinde ausmachen, sie lebens- und liebenswert machen. Doch wenn das Geld bei den Pflichtaufgaben nicht reicht, schreibt das Gesetz vor, dass zuerst bei der „Kür“ gespart werden muss.

Gleichzeitig werden den Gemeinden durch Bund und Land von jeher immer weitere Pflichtaufgaben übertragen, ohne dass dafür gesorgt wird, dass ihnen auch ausreichend Geld zur Verfügung steht, um sie zu erfüllen. So liegt der nach den gesetzlichen Bestimmungen ermittelte Steuerbedarf Offenaus seit Jahrzehnten beständig und deutlich über der eigenen Steuerkraft. Wie die berühmte „schwäbische Hausfrau“ haben wir stets jeden Euro „zweimal umdrehen“ müssen.

Die aktuelle Finanzkrise erreicht jedoch eine neue Dimension, die mit den vorhandenen Instrumenten wie Sparen und Steuererhöhungen nicht mehr beherrschbar ist. Bund und Land müssen die Finanzierung von Städten und Gemeinden dringend und nachhaltig durch höhere kommunale Anteile an den Gemeinschaftssteuern wie der Einkommens- und der Umsatzsteuer verbessern. 

 

Wie geht es weiter?

Dies sind keine leichten Entscheidungen. Sie betreffen uns alle in Offenau. Aber sie sind notwendig, um die Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde zu bewahren. Nach der Sitzung werden wir den Haushaltsplan 2026 auf Basis der gefassten Beschlüsse finalisieren und Sie hier im Amtsblatt transparent und dann auch in öffentlicher Sitzung bei der Einbringung und Verabschiedung des Haushaltsplans über die beschlossenen Maßnahmen und die neuen Hebesätze informieren.

Grundsteuer - erschienen am 10.02.2026 (KW 7/2026)

In unserer Serie zur Haushaltslage haben wir aufgezeigt, wo wir in Offenau sparen und wie ernst die Lage ist. Dieses Mal nehmen wir die Einnahmenseite in den Blick und erläutern, warum die Gemeinde an der „Steuerschraube“ drehen muss – und warum dies eigentlich längst überfällig war.

Wie in der Amtsblattausgabe am 3. Februar angedeutet, liegt ein Grundproblem im System der Kommunalfinanzierung. Eigentlich müssten Bund und Land den Anteil der Städte und Gemeinden an den großen Gemeinschaftssteuern (Einkommensteuer, Umsatzsteuer) deutlich erhöhen. Nur so ließe sich die Finanzierung von uns Kommunen dauerhaft und konjunkturunabhängig auf sichere Beine stellen. 

 

Der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Dr. Achim Brötel, der zugleich Präsident des Deutschen Landkreistags ist, wird in einer Medieninformation des baden-württembergischen Landkreistags vom 14. Oktober 2025 zitiert mit den folgenden Worten: „Die Situation vor Ort ist dramatisch genug. Deshalb bedarf es dringend einer Verdreifachung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer.“* 

 

Solange diese Reformen auf Bundes- und Landesebene ausbleiben, sind wir Gemeinden auf uns allein gestellt. Wir müssen mit den Werkzeugen arbeiten, die wir haben, den sogenannten Realsteuern. Das sind die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Hier hat die Gemeinde das sogenannte Hebesatzrecht – sie darf und muss also auch selbst bestimmen, wie hoch die Abgaben sind.

In den vergangenen zehn bis 15 Jahren war die Gewerbesteuer – trotz aller Schwankungen – eine relativ verlässliche Säule unter den Offenauer Einnahmen. Doch dieser Pfeiler ist, wie berichtet, um rund 85 % eingebrochen. Wenn ihr „Haupteinkommen“ fast komplett wegfällt, bleibt einer Gemeinde nichts anderes übrig, als ihre zweite Einnahmequelle anzupassen: die Grundsteuer.

 

Steuern sind kein Selbstzweck. Sie sind buchstäblich der Preis für eine funktionierende Gemeinschaft und eine hohe Lebensqualität. Und hier muss sich Offenau nicht verstecken. Im Gegenteil: Für eine Gemeinde unserer Größenklasse haben wir eine überdurchschnittlich gute Infrastruktur, um die uns viele – auch größere – Kommunen beneiden:

  • Bildung und Betreuung: Zwei gut ausgestattete Kindergärten, eine Grundschule mit neuem Multifunktionsanbau, der auch Raum für Bücherei und Volkshochschule bietet.
  • Kultur und Sport: Eine dreizügige Sporthalle und das Kulturforum Saline als moderne Veranstaltungshalle mit angeschlossenem Restaurant.
  • Sicherheit: Ein umfassender, zwei Kilometer langer Hochwasserschutzdamm mit starken Pumpwerken sowie Lärmschutzmaßnahmen entlang der B 27.
  • Versorgung: Das Geschäftshaus „Neue Mitte“ mit Markthalle und Rossmann-Filiale, gegenüber ergänzen Hausarztpraxis und Apotheke das attraktive Nahversorgungsangebot im Herzen Offenaus 

All diese Einrichtungen müssen nicht nur gebaut, sondern Jahr für Jahr unterhalten, beheizt und gepflegt werden. Wer diese Qualität im Ort behalten will, muss auch deren Finanzierung sicherstellen.

Neben der Anpassung der bekannten Grundsteuern A (Landwirtschaft) und B (Bebaute Grundstücke) diskutiert der Gemeinderat die Einführung der Grundsteuer C. Diese Steuer zielt speziell auf baureife, aber unbebaute Grundstücke ab. (Die Fakten:)

  • In Offenau gibt es aktuell etwa drei Hektar voll erschlossene Flächen, die sofort bebaut werden könnten, aber brachliegen. Das entspricht einem Gelände, das zweimal so groß ist wie das Wohngebiet „Gässlesweg“.
  • Viele junge Familien haben ihren Heimatort verlassen, weil sie in Offenau keinen Bauplatz finden konnten.

Da unsere Gemarkung sehr klein ist, können wir nicht endlos neue Baugebiete am Ortsrand ausweisen. Zudem weist die Landwirtschaft zu Recht darauf hin, dass wir sparsam mit wertvollen Ackerböden umgehen müssen. Die Grundsteuer C soll hier einen Anreiz schaffen, das vorhandene Potenzial im Innenbereich zu nutzen, statt wertvolle Natur zu versiegeln.

 

Oft vergessen wird der Umstand, dass wir in Offenau die Hebesätze für die Grundsteuer seit 20 Jahren nicht geändert haben. In diesen zwei Jahrzehnten sind jedoch Preise, Löhne und Energiekosten massiv gestiegen. Die Rechnung ist ernüchternd: Egal ob man mit einem theoretischen Zielwert von zwei Prozent Inflation rechnet oder die harte Realität der Preissteigerungen zugrunde legt – um die reale Kaufkraft unserer Einnahmen des Jahres 2006 heute noch zu haben, müssten wir rechnerisch bei einem Hebesatz von knapp 420 v.H. liegen.

 

Man könnte es auch so sagen: Eine Anhebung des Hebesatzes wäre streng genommen keine „Steuererhöhung“, sondern ein „Wertsicherungsausgleich“ für 20 Jahre Stillstand.

  • Allein im Jahr 2026 fehlen uns durch diesen Wertverlust ca. 250.000 Euro an Kaufkraft im Vergleich zu 2006.
  • Über die gesamten 20 Jahre summieren sich diese „entgangenen Einnahmen“ auf die gewaltige Summe von rund 2,0 Millionen Euro.

Um unsere Gemeinde auch in Zukunft handlungsfähig und lebenswert zu erhalten, wird eine Anpassung der Hebesätze unumgänglich sein.

 

Ihre Gemeinde Offenau

 

* zit. nach: Landkreistag: Landkreistagspräsident Dr. Brötel: „Auch Berlin muss jetzt endlich handeln“;

www.landkreistag-bw.de/presse/landkreistagspraesident-dr-broetel-auch-berlin-muss-jetzt-endlich-handeln