Finanzen im Fokus: Gemeinde Offenau

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Natur
Offenau
Kirche

Unsere Finanzen im Fokus

Teil 1 - Amtsblatt der Gemeinde Offenau KW 3/2026, erschienen am 13.01.2026

Zeitenwende - auch bei den Kommunalfinanzen

Nach Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs und stabilen Wachstums ab 2011 befinden wir uns in einer neuen Realität. Was mit der Corona-Pandemie 2020 begann, hat sich durch den Krieg in der Ukraine und die daraus resultierenden vielschichtigen Krisen zu einer historischen Belastungsprobe entwickelt. Die Situation ist ernst: Stetig steigenden Ausgaben stehen stagnierende und sogar rückläufige Einnahmen gegenüber. Dies ist kein ausschließliches Offenauer Problem. Die Kommunalfinanzen sind historisch eingebrochen. Die deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise erwarten für 2025 ein Defizit von über 30 Milliarden Euro. Doch während viele leiden, trifft es Offenau leider doppelt hart.

Die Situation in Offenau

Unsere Gemeinde steht vor einer Finanzkrise, die in ihrer Dimension für eine Kommune unserer Größe kaum zu bewältigen ist. Wir werden von der allgemeinen Wirtschaftslage getroffen, aber zusätzlich ist auch das Gewerbesteueraufkommen in Offenau überproportional eingebrochen. Das reißt tiefe Löcher in unseren Haushalt, wie die Ergebnisse zeigen:

  • 2023: Festgestellter Verlust von rund 838.000 Euro
  • 2024: Voraussichtlicher Fehlbetrag von rund 1.200.000 Euro
  • 2025: Erwartetes Defizit von ca. 800.000 Euro

Um die Zahlungsfähigkeit der Gemeindekasse sicherzustellen, wurde der Gemeinde Offenau durch das Landratsamt Heilbronn eine Überschreitung des Höchstbetrags der Kassenkredite (vergleichbar mit dem Dispo-Kredit beim privaten Girokonto) genehmigt.

Von den genehmigten 3 Millionen Euro sind bereits ca. 2,2 Millionen Euro ausgeschöpft. Ohne die Sondergenehmigung hätte die Gemeinde ihr Konto nur um rund 1,6 Millionen überziehen dürfen.

Sofortmaßnahmen der Verwaltung

Wir haben nicht tatenlos zugesehen. Schon 2024 wurden einige bereits im Haushaltsplan veranschlagte und notwendige Investitionen nicht umgesetzt und nach dem Einbruch der Gewerbesteuer Anfang 2025 haben wir intern schließlich die Notbremse gezogen. Seit März 2025 gelten für alle Ämter im Rathaus strikte Budgetvorgaben:

  • Planansätze wurden nur schrittweise freigegeben.
  • Zusätzliche Ausgaben wurden grundsätzlich gestoppt.
  • Unabweisbare Mehrausgaben mussten durch Einsparungen an anderer Stelle im eigenen Budget gedeckt werden.

Diese Disziplin war notwendig, um das Defizit im laufenden Jahr zumindest zu begrenzen.

Harte Arbeit im Gemeinderat: Sparen, wo es möglich ist

Seit über einem halben Jahr hat sich der Gemeinderat in vielen Sitzungen und über viele Stunden hinweg intensiv mit der Konsolidierung der Gemeindefinanzen befasst. Wichtig ist dabei die Feststellung: Offenau hat auch in "guten Zeiten" nie über seine Verhältnisse gelebt. Wir haben stets mit Augenmaß gewirtschaftet. Das macht das Sparen jetzt umso schwerer, da es kaum "Luxus" gibt, den man einfach streichen könnte.

Dennoch wurden über 60 Maßnahmen diskutiert. Etwa 50 davon sind mehrheitsfähig und sind bereits im Entwurf des Haushaltsplans 2026 und der Mittelfristigen Finanzplanung 2027-2029 eingearbeitet.

Im Ergebnis haben wir dadurch bereits eine Entlastung des laufenden Haushalts um rund 320.000 Euro erreicht. Zudem versuchen wir durch Grundstücksverkäufe in Höhe von ca. 2 Mio. Euro die oben genannten Kassenkredite zu tilgen. Das spart uns weitere ca. 30-35.000 Euro Zinsen pro Jahr.

 

Wie geht es weiter?

Trotz aller Einsparungen und der strengen Haushaltsdisziplin bleibt eine bittere Wahrheit: Sparen allein wird nicht reichen, um die Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde langfristig zu sichern. Wir sind gezwungen auch unsere Steuern und Gebühren zeitnah signifikant zu erhöhen.

 

Ausblick auf Teil 2 der Serie

Im nächsten Teil unserer Artikelserie über die Finzen der Gemeinde Offenau informieren wir Sie darüber, welche konkreten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung bisher eingeleitet wurden und wie sich die Finanzsituation der Gemeinde aktuell darstellt.

Teil 2 - Amtsblatt der Gemeinde Offenau KW 4/2026, erschienen am 20.01.2026)

Offenau hat nie "auf großem Fuß" gelebt

Oft wird in Krisenzeiten gefragt: "Hat die Gemeinde in den guten Jahren zu viel ausgegeben?" Ein Blick in die Bücher zeigt klar: Nein. Die Finanzlage in Offenau war strukturell gesehen noch nie "rosig". Die Realität der letzten 10 Jahre zeigt, dass unser errechneter Finanzbedarf (Steuerbedarf) im Durchschnitt jährlich um rund 1.000.000 Euro höher lag als unsere tatsächliche Steuerkraft. Dass wir dennoch gut gewirtschaftet haben, lag an einer sehr sparsamen und vorausschauenden Haushaltsführung. Doch dieses strukturelle Defizit holt uns in der aktuellen Krise nun mit voller Wucht ein.

Massiver Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen

Das Herzstück unserer Einnahmen, die Gewerbesteuer, ist massiv eingebrochen. Während wir in den vergangenen zehn Jahren durchschnittlich ca. 1,8 Millionen Euro pro Jahr verbuchen konnten, lagen wir 2025 zwischenzeitlich bei nur noch 280.000 Euro, also etwa 15% unseres Durschnittsaufkommens. Für 2026 hoffen wir auf eine leichte Erholung auf 680.000 Euro. Auch in der mittelfristigen Planung bis 2029 erreichen wir voraussichtlich nicht einmal die Hälfte des gewohnten Niveaus. Das bedeutet: Uns fehlen jährlich fest eingeplante Millionenbeträge, um den laufenden Betrieb zu finanzieren.

Sinkende Einnahmen treffen auf steigende Kosten

Während die Einnahmen wegbrechen, steigen die Kosten unaufhaltsam – ein Effekt, den jeder Privathaushalt auch an der Supermarktkasse spürt. Für die Gemeinde bedeutet das konkret:

  • Personal: Tarifabschlüsse führen zu Mehrkosten von ca. 50.000 Euro pro Jahr.
  • Betrieb: Die Bewirtschaftungskosten (Energie, Unterhalt) sind seit 2022 um 144.000 Euro jährlich gestiegen.
  • Abwasser: Der einerseits erfreuliche Rückgang der Schmutzwassergebühr von zuletzt 3,72 Euro auf 1,42 Euro pro m² führt zu einem Minus im Gemeindehaushalt von fast 290.000 Euro pro Jahr.

Erste Konsolidierungsrunde 2025

Verwaltung und Gemeinderat haben in einem intensiven Prozess über 60 Sparmaßnahmen geprüft. Das Ergebnis ist ein Sparpaket, das den Haushalt 2026 um insgesamt 321.205 Euro entlastet. Wir sparen unter anderem hier:

 
  • Geschäftsaufwand: Kündigung von Nachschlagewerken, Reduzierung von Medienbeschaffung und Ausstattungsgegenständen (ca. 14.650 Euro).
  • Kultur & Soziales: Streichung des Kulturbudgets, Streichung der Weihnachtsfeier, Verzicht auf Bepflanzungen und Kürzung der Vereinszuschüsse (ca. 61.740 Euro).
  • Strukturell: Langfristige Effekte durch Gruppenzusammenlegung in der Kindertagesstätte Arche Noah und Umstrukturierung der IT (ca. 190.000 Euro).
 

Diese Einschnitte tun weh, sind aber notwendig – und leider auch bei weitem noch nicht ausreichend.

Ausblick auf Teil 3 der Serie

Im nächsten Teil dieser Serie informieren wir Sie darüber, welche schmerzhaften Einschnitte uns bei der Konsolidierung des Gemeindehaushalts 2026 erwarten werden.

Teil 3 - Amtsblatt der Gemeinde Offenau KW 5/2026, erschienen am 27.01.2026

Wie viel Geld fehlt uns wirklich?

In den ersten beiden Teilen dieser Serie haben wir die Ursachen der Krise beleuchtet. Doch über welche Summen sprechen wir konkret, um den Haushalt 2026 genehmigungsfähig zu machen? Die Rechnung der Kämmerei ist eindeutig:

Der erste Entwurf des Haushaltsplans 2026 mit mittelfristiger Finanzplanung 2027 bis 2029 weist eine Finanzierungslücke i.H.v. durchschnittlich 622.500 Euro jährlich aus. Im Ergebnishaushalt ist die Lage aufgrund der gesetzlichen Vorgabe zur Erwirtschaftung der Abschreibungen noch dramatischer. Durchschnittlich knapp 1.000.000 Euro fehlen uns zum gesetzlich geforderten Haushaltsausgleich.

Hinzu kommt, dass der Landkreis eine Erhöhung der Kreisumlage von derzeit 28 auf 31 Hebesatzpunkte ab dem Jahr 2026 und auf 32 Hebesatzpunkte ab 2027 beabsichtigt, was den Gemeindehaushalt mit 134.000 Euro im laufenden Jahr bzw. 153.000 Euro ab 2027 jährlich zusätzlich belasten wird.

Unser Zielpfad ist daher klar definiert: Kurzfristig müssen wir die Lücke von 622.500 Euro schließen, um überhaupt zahlungsfähig zu bleiben. Spätestens ab 2027 müssen wir jedoch die 1-Millionen-Euro-Marke anvisieren. Sollte die Erhöhung der Kreisumlage durch den Kreistag beschlossen werden, wird die Lücke entsprechend größer.

Wir fangen bei uns selbst an: Personal und Gemeinderat

Bevor wir die Bürgerinnen und Bürger stärker belasten, setzen Verwaltung und Gemeinderat den Rotstift bei sich selbst an. Neben den bereits berichteten Sachkosteneinsparungen werden wir auch im Personalbereich schmerzhafte Einschnitte vornehmen:

  • Sofort: Streichung freiwilliger Personalleistungen (Einsparung: ca. 70.000 Euro jährlich).
  • Kurzfristig: Streichung einer Stelle durch natürliche Fluktuation (Einsparung: weitere 50.000 Euro jährlich).
  • Langfristig: Verwaltung und Gemeinderat werden bei jeder freiwerdenden Stelle prüfen, ob diese zwingend wiederbesetzt werden muss. Klar ist aber auch, dass jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter dringend gebraucht wird. Stelleneinsparungen werden daher stets mit der Streichung von Dienstleistungen einhergehen müssen.

Zudem hat der Gemeinderat angekündigt bis auf Weiteres seine komplette Sitzungsentschädigung i.H.v. rund 8.800 Euro der Gemeinde zu spenden, um weitere schmerzhafte Einschnitte für die Bevölkerung zu vermeiden.

 

Verkauf von Vermögen statt sofortiger Steuer-Schock

Die verbleibende Lücke ist zu groß, um sie allein durch Sparen zu decken. Rein rechnerisch wären massive Steuererhöhungen auf einen Schlag notwendig. Um diese Belastung für die Bevölkerung abzufedern, verfolgen Verwaltung und Gemeinderat eine klare Strategie: Wir werden kurzfristig jedes gemeindeeigene Grundstück und Gebäude veräußern, das nicht zwingend zur Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben benötigt wird. Diese einmaligen Einnahmen lösen zwar nicht unser dauerhaftes Strukturproblem, aber sie verschaffen uns Zeit. Sie ermöglichen es uns, die unumgänglichen Steuer- und Gebührenerhöhungen nicht sofort in voller Härte, sondern gestreckt über zwei bis drei Stufen umzusetzen.

Alles auf dem Prüfstand

Am Dienstag, den 27.01.2026, kommt der Gemeinderat zu einer wegweisenden Sitzung zusammen. Es steht eine lange und harte nichtöffentliche Verhandlungsrunde an.

Da die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, werden nochmals alle freiwilligen Leistungen der Gemeinde auf den Prüfstand gestellt. Wir werden zudem über die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer sowie die Gewerbesteuer beraten müssen. Außerdem wird die Einführung der neuen Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke diskutiert, um Baulücken zu schließen und Einnahmen zu generieren.

 

Ausblick: Amtsblatt der Gemeinde Offenau KW 6/2026, erschienen am 03.02.2026

Zwischenstand zur Haushaltsberatung

Hinter Gemeinderat und Verwaltung liegt ein langer und schwieriger Sitzungsabend. Am vergangenen Dienstag, 27. Januar, haben wir uns erneut intensiv mit der notwendigen Konsolidierung unseres Gemeindehaushalts auseinandergesetzt.

Wie in den vorangegangenen Ausgaben des Amtsblatts dargelegt, steht Offenau vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Dementsprechend ernst war die Stimmung, und dementsprechend intensiv wurde gerungen. Die weitreichenden Maßnahmen, die notwendig sind, um die Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde zu sichern, wurden teilweise kontrovers, aber stets in dem Bewusstsein der damit verbundenen großen Verantwortung diskutiert. 

Allen Beteiligten ist klar: Es geht um schmerzhafte Einschnitte, die niemandem leichtfallen.

Bevor endgültige Fakten geschaffen werden, ist ein weiterer wichtiger Verfahrensschritt notwendig. Die Verwaltung wird nun […] Gespräche mit dem Kommunalamt des Landratsamts als unserer Rechtsaufsichtsbehörde führen, um die diskutierten Maßnahmen abzustimmen.

Der weitere Fahrplan bis zur Verabschiedung des Haushaltsplans 2026 sieht wie folgt aus:

  • 24. Februar 2026: Abschließende Beratung im Gemeinderat
  • 17. März 2026: In dieser öffentlichen Sitzung erfolgen (voraussichtlich) die offizielle Einbringung, die detaillierte Vorstellung sowie die Verabschiedung des Haushaltsplans 2026 und des dazugehörigen Konsolidierungspakets.

Die Sitzung wird im Kulturforum Saline stattfinden. Eine offizielle Einladung hierzu erfolgt wie üblich hier im Amtsblatt. Sollte sich etwas am Zeitplan ändern, werden wir Sie selbstverständlich ebenfalls an dieser Stelle informieren.

 

Ihre Gemeinde Offenau

Auf einen Blick: Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen der Gemeinde

In den Diskussionen um Sparmaßnahmen und Haushaltskonsolidierung stellt man sich oft die berechtigte Frage: „Warum spart die Gemeinde nicht einfach noch mehr, statt für ihre Einwohnerinnen und Einwohner Gebühren oder Steuern zu erhöhen?“

Die Antwort liegt in der Struktur der kommunalen Aufgaben: Eine Gemeinde ist kein Wirtschaftsunternehmen, das unrentable Sparten einfach schließen kann.   

Ihr Handeln ist zu einem großen Teil gesetzlich vorgeschrieben. Man unterscheidet dabei im Wesentlichen zwei Bereiche:

  • Pflichtaufgaben
  • freiwillige Aufgaben 
 

Quelle u.a.: Landeszentrale für politische Bildung, https://www.landeskunde-baden-wuerttemberg.de/aufgaben-kommunen

Pflichtaufgaben

Bestimmte Aufgaben werden Gemeinden durch Bundes- oder Landesgesetze vorgeschrieben. 

Die wichtigsten Pflichtaufgaben sind:

  • Gemeinde- und Parlamentswahlen
  • Abwasserbeseitigung
  • Versorgungseinrichtungen
  • Verkehrseinrichtungen
  • Soziale Angelegenheiten
  • Feuerwehr
  • Schulen und Kindergärten
  • Angelegenheiten der Ortspolizei
  • Meldewesen
  • Standesamtswesen
  • Gewerberecht
  • Friedhof
  • Bauleitplanung

Dabei sind sogenannte „unbedingte Aufgaben“ wie die Organisation von (Gemeinde-)Wahlen oder die Einrichtung einer Feuerwehr von jeder Gemeinde zu erfüllen. Bedingte Pflichtaufgaben wie zum Beispiel die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes im Rahmen der Bauleitplanung hingegen muss sie nur unter bestimmten Voraussetzungen erledigen. 

Bei der praktischen Umsetzung der Pflichtaufgaben ist der Handlungsspielraum, das sogenannte „Ermessen“, unterschiedlich groß:

  • Bei einer „Pflichtaufgabe nach Weisung“ wird staatlicherseits vorgeschrieben, wie die Aufgabe zu erledigen ist. Dazu gehört z.B. die Organisierung der Kommunalwahlen.
  • „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ müssen erfüllt werden, aber über das „Wie“ entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der allgemeinen Gesetze. Auch Vorgaben des Landes oder Vergabekriterien für Zuschüsse können die Ausgestaltungsmöglichkeiten weiter einengen. 

Freiwillige Aufgaben

Im Bereich der „freiwilligen Aufgaben“ entscheidet die Gemeinde selbst, ob sie tätig werden will oder nicht. Dann allerdings ist sie auch dort gesetzlichen Vorschriften unterworfen, z.B. bei der Baulandumlegung.

Zu den freiwilligen Aufgaben gehören:

  • Kulturelle Angelegenheiten (z.B. Gemeindehalle, Volkshochschule, Bücherei, Feste)
  • Betrieb von Sportanlagen  (z.B. Sporthalle, Sportplatz)
  • Einrichtung und Pflege von Grünanlagen
  • Zuschüsse an Vereine

Gerade diese „freiwilligen“ Dinge sind es oft, die eine Gemeinde ausmachen, sie lebens- und liebenswert machen. Doch wenn das Geld bei den Pflichtaufgaben nicht reicht, schreibt das Gesetz vor, dass zuerst bei der „Kür“ gespart werden muss.

Gleichzeitig werden den Gemeinden durch Bund und Land von jeher immer weitere Pflichtaufgaben übertragen, ohne dass dafür gesorgt wird, dass ihnen auch ausreichend Geld zur Verfügung steht, um sie zu erfüllen. So liegt der nach den gesetzlichen Bestimmungen ermittelte Steuerbedarf Offenaus seit Jahrzehnten beständig und deutlich über der eigenen Steuerkraft. Wie die berühmte „schwäbische Hausfrau“ haben wir stets jeden Euro „zweimal umdrehen“ müssen.

Die aktuelle Finanzkrise erreicht jedoch eine neue Dimension, die mit den vorhandenen Instrumenten wie Sparen und Steuererhöhungen nicht mehr beherrschbar ist. Bund und Land müssen die Finanzierung von Städten und Gemeinden dringend und nachhaltig durch höhere kommunale Anteile an den Gemeinschaftssteuern wie der Einkommens- und der Umsatzsteuer verbessern. 

 

Wie geht es weiter?

Dies sind keine leichten Entscheidungen. Sie betreffen uns alle in Offenau. Aber sie sind notwendig, um die Selbstständigkeit und Handlungsfähigkeit unserer Gemeinde zu bewahren. Nach der Sitzung werden wir den Haushaltsplan 2026 auf Basis der gefassten Beschlüsse finalisieren und Sie hier im Amtsblatt transparent und dann auch in öffentlicher Sitzung bei der Einbringung und Verabschiedung des Haushaltsplans über die beschlossenen Maßnahmen und die neuen Hebesätze informieren.

Grundsteuer - Amtsblatt der Gemeinde Offenau KW 7/2026, erschienen am 10.02.2026

In unserer Serie zur Haushaltslage haben wir aufgezeigt, wo wir in Offenau sparen und wie ernst die Lage ist. Dieses Mal nehmen wir die Einnahmenseite in den Blick und erläutern, warum die Gemeinde an der „Steuerschraube“ drehen muss – und warum dies eigentlich längst überfällig war.

Wie in der Amtsblattausgabe am 3. Februar angedeutet, liegt ein Grundproblem im System der Kommunalfinanzierung. Eigentlich müssten Bund und Land den Anteil der Städte und Gemeinden an den großen Gemeinschaftssteuern (Einkommensteuer, Umsatzsteuer) deutlich erhöhen. Nur so ließe sich die Finanzierung von uns Kommunen dauerhaft und konjunkturunabhängig auf sichere Beine stellen. 

 

Der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Dr. Achim Brötel, der zugleich Präsident des Deutschen Landkreistags ist, wird in einer Medieninformation des baden-württembergischen Landkreistags vom 14. Oktober 2025 zitiert mit den folgenden Worten: „Die Situation vor Ort ist dramatisch genug. Deshalb bedarf es dringend einer Verdreifachung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer.“* 

 

Solange diese Reformen auf Bundes- und Landesebene ausbleiben, sind wir Gemeinden auf uns allein gestellt. Wir müssen mit den Werkzeugen arbeiten, die wir haben, den sogenannten Realsteuern. Das sind die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Hier hat die Gemeinde das sogenannte Hebesatzrecht – sie darf und muss also auch selbst bestimmen, wie hoch die Abgaben sind.

In den vergangenen zehn bis 15 Jahren war die Gewerbesteuer – trotz aller Schwankungen – eine relativ verlässliche Säule unter den Offenauer Einnahmen. Doch dieser Pfeiler ist, wie berichtet, um rund 85 % eingebrochen. Wenn ihr „Haupteinkommen“ fast komplett wegfällt, bleibt einer Gemeinde nichts anderes übrig, als ihre zweite Einnahmequelle anzupassen: die Grundsteuer.

 

Steuern sind kein Selbstzweck. Sie sind buchstäblich der Preis für eine funktionierende Gemeinschaft und eine hohe Lebensqualität. Und hier muss sich Offenau nicht verstecken. Im Gegenteil: Für eine Gemeinde unserer Größenklasse haben wir eine überdurchschnittlich gute Infrastruktur, um die uns viele – auch größere – Kommunen beneiden:

  • Bildung und Betreuung: Zwei gut ausgestattete Kindergärten, eine Grundschule mit neuem Multifunktionsanbau, der auch Raum für Bücherei und Volkshochschule bietet.
  • Kultur und Sport: Eine dreizügige Sporthalle und das Kulturforum Saline als moderne Veranstaltungshalle mit angeschlossenem Restaurant.
  • Sicherheit: Ein umfassender, zwei Kilometer langer Hochwasserschutzdamm mit starken Pumpwerken sowie Lärmschutzmaßnahmen entlang der B 27.
  • Versorgung: Das Geschäftshaus „Neue Mitte“ mit Markthalle und Rossmann-Filiale, gegenüber ergänzen Hausarztpraxis und Apotheke das attraktive Nahversorgungsangebot im Herzen Offenaus 

All diese Einrichtungen müssen nicht nur gebaut, sondern Jahr für Jahr unterhalten, beheizt und gepflegt werden. Wer diese Qualität im Ort behalten will, muss auch deren Finanzierung sicherstellen.

Neben der Anpassung der bekannten Grundsteuern A (Landwirtschaft) und B (Bebaute Grundstücke) diskutiert der Gemeinderat die Einführung der Grundsteuer C. Diese Steuer zielt speziell auf baureife, aber unbebaute Grundstücke ab. (Die Fakten:)

  • In Offenau gibt es aktuell etwa drei Hektar voll erschlossene Flächen, die sofort bebaut werden könnten, aber brachliegen. Das entspricht einem Gelände, das zweimal so groß ist wie das Wohngebiet „Gässlesweg“.
  • Viele junge Familien haben ihren Heimatort verlassen, weil sie in Offenau keinen Bauplatz finden konnten.

Da unsere Gemarkung sehr klein ist, können wir nicht endlos neue Baugebiete am Ortsrand ausweisen. Zudem weist die Landwirtschaft zu Recht darauf hin, dass wir sparsam mit wertvollen Ackerböden umgehen müssen. Die Grundsteuer C soll hier einen Anreiz schaffen, das vorhandene Potenzial im Innenbereich zu nutzen, statt wertvolle Natur zu versiegeln.

 

Oft vergessen wird der Umstand, dass wir in Offenau die Hebesätze für die Grundsteuer seit 20 Jahren nicht geändert haben. In diesen zwei Jahrzehnten sind jedoch Preise, Löhne und Energiekosten massiv gestiegen. Die Rechnung ist ernüchternd: Egal ob man mit einem theoretischen Zielwert von zwei Prozent Inflation rechnet oder die harte Realität der Preissteigerungen zugrunde legt – um die reale Kaufkraft unserer Einnahmen des Jahres 2006 heute noch zu haben, müssten wir rechnerisch bei einem Hebesatz von knapp 420 v.H. liegen.

 

Man könnte es auch so sagen: Eine Anhebung des Hebesatzes wäre streng genommen keine „Steuererhöhung“, sondern ein „Wertsicherungsausgleich“ für 20 Jahre Stillstand.

  • Allein im Jahr 2026 fehlen uns durch diesen Wertverlust ca. 250.000 Euro an Kaufkraft im Vergleich zu 2006.
  • Über die gesamten 20 Jahre summieren sich diese „entgangenen Einnahmen“ auf die gewaltige Summe von rund 2,0 Millionen Euro.

Um unsere Gemeinde auch in Zukunft handlungsfähig und lebenswert zu erhalten, wird eine Anpassung der Hebesätze unumgänglich sein.

 

Ihre Gemeinde Offenau

 

* zit. nach: Landkreistag: Landkreistagspräsident Dr. Brötel: „Auch Berlin muss jetzt endlich handeln“;

www.landkreistag-bw.de/presse/landkreistagspraesident-dr-broetel-auch-berlin-muss-jetzt-endlich-handeln