Corona-Warnstufe ab 23.02.2022
In der aktuellen Warnstufe gilt in Baden-Württemberg nun in vielen Lebensbereichen wieder die 3- statt 2G-Regel. Dazu zählen etwa die Bereiche Gastronomie, Veranstaltungen oder Kultur, Freizeit, Messen, Bildung und körpernahe Dienstleistungen. In der Basisstufe sind in diesen Bereichen keine Zugangsbeschränkungen mehr vorgesehen, in der Alarmstufe würde hingegen wieder die 2G-Regel gelten.