Überprüft...
2. Überprüfung Lärmaktionsplan (§ 47d BImSchG)
Die Gemeinde Offenau hat im Jahr 2014 einen Lärmaktionsplan aufgestellt, der 2021 erstmals überprüft und fortgeschrieben wurde. Nach § 47d Abs. 5 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1362), ist turnusmäßig alle fünf Jahre, spätestens jedoch bis zum 18. Juli 2024 eine Überprüfung des Lärmaktionsplans durchzuführen. Diese Überprüfung basiert vor allem auf der aktuellen Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg für die Hauptverkehrsstraßen der Stufe 4 (Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr).
Der Geltungsbereich des Lärmaktionsplans umfasst die bebauten Bereiche entlang der Bundesstraße B 27.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 47d Abs.3 BImSchG erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Überprüfung des Lärmaktionsplans. Der Entwurf inklusive Anlagen liegt
vom 05.02 2025 bis einschließlich 05.03 2025
im Rathaus Offenau - Bauamt, Jagstfelder Straße 1, 74254 Offenau während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht öffentlich aus.
Ferner stehen die Unterlagen auch hier auf der Homepage der Gemeindeverwaltung zum Anschauen und Herunterladen bereit.