Briefwahlunterlagen...
icon.crdate27.12.2024
...können frühestmöglich ab 7. Februar 2025 beantragt werden
Wahl zum 21. Bundestag am 23.02.2025
Durch die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages durch den Bundespräsidenten am 27. Dezember 2024 und Festlegung des Wahltags für die Wahl zum 21. Bundestag auf den 23. Februar 2025 ergeben sich verkürzte Fristen.
Der letzte Tag über die Entscheidung über Beschwerden gegen die Zurückweisung oder Zulassung von Wahlvorschlägen durch den Landes- und Bundeswahlausschuss ist somit der 30. Januar 2025. Erst nach diesem Termin kann die Freigabe des Stimmzetteldrucks erfolgen. Die Kreiswahlleiterin geht davon aus, dass die Stimmzettel für den Wahlkreis 267 am Nachmittag des 06. Februar 2025 von den Kommunen in Heilbronn abgeholt werden können. Der frühestmögliche Versand von Briefwahlunterlagen wäre somit der 07. Februar 2025.
Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen, dass zwischen der frühestmöglichen Zustellung der Stimmzettel und dem Wahltag nur gut zwei Wochen liegen. Lassen Sie sich im Falle einer in diesem Zeitraum geplanten Reise ihre Unterlagen an eine andere Adresse als ihre Heimatadresse senden.