Schweinepest...
icon.crdate13.08.2024
...Anfang August im Rhein-Neckar-Kreis nachgewiesen, wie das Landratsamt Heilbronn informiert
Landkreis Heilbronn: Afrikanische Schweinepest rückt immer näher
Die hoch ansteckende Afrikanische Schweinepest (ASP) verbreitet sich unaufhaltsam. Wie das Landratsamt Heilbronn in einer Medieninformation am 12. August mitteilt, wurde die Krankheit Anfang August auch bei einem krank erlegten Wildschwein, im angrenzenden Rhein-Neckar-Kreis, nachgewiesen.
Keine Gefahr für den Menschen
Die Viruskrankheit ASP verläuft bei betroffenen Haus- und Wildschweinen fast immer tödlich, ist für den Menschen aber völlig ungefährlich, schreibt die Behörde in der genannten Medieninformation aber weiter Auch der Verzehr von Schweinefleisch und daraus hergestellten Lebensmitteln sei bedenkenlos möglich. Infizierte Schweine werden von der Lebensmittelgewinnung ausgeschlossen.
Übertragung von Tier zu Tier oder indirekt
Das Landratsamt Heilbronn weist daraufhin, dass neben einer Übertragung von Tier zu Tier auch kontaminierte Lebensmittel, Gegenstände wie Kleidung, Schuhe oder das Futter die Seuche übertragen können. Das Virus ist sehr widerstandsfähig und kann in Lebensmitteln, wie rohem Schinken über ein Jahr überleben. Unachtsam weggeworfene Speisereste, wie Landjäger oder ein Salamibrötchen können daher dazu beitragen, die die Krankheit zu verbreiten. Aus diesem Grund sollten auch aus dem Urlaub keine Fleisch- und Wurstwaren mitgebracht werden. Es gibt keine Möglichkeit, Schweine durch eine Impfung gegen die Viruserkrankung zu schützen.
Informationen für Schweinehalter
Um einen Eintrag der ASP in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung zu verhindern, weist das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landratsamts Heilbronn Schweinehalter dringend darauf hin, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Tierhaltungen einzuhalten.
Nähere Informationen zu den Biosicherheitsmaßnahmen sind in der Publikation „Schutz vor Tierseuchen – Was Landwirte tun können“, auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/ASP-Landwirte.html zu finden. Zudem kann eine kostenlose Biosicherheitsberatung durch die Tierärzte des Schweinegesundheitsdiensts (SGD) angefordert werden.
Kontaktdaten: SGD Fellbach, telefonisch unter 0711 3426 – 1360 oder per E-Mail an tgdstuttgart(@)tsk-bw.de.
Folgen eines Ausbruchs
Wird das ASP-Virus bei Haus- oder Wildschweinen nachgewiesen, werden um den Ausbruchsort verschiedene Zonen (Restriktionszonen) ausgewiesen, in denen Maßnahmen in Kraft treten, die die Allgemeinheit, landwirtschaftliche Betriebe, Schweinehalter, Schlachtbetriebe, Verarbeitungsbetriebe und Jäger in unterschiedlich starkem Ausmaß betreffen können.
Für schweinehaltende Betriebe gilt ein Ausbruch der Krankheit als existenzbedrohendes Risiko. Die Schweine des Ausbruchsbetriebs müssen getötet werden. Schweinehaltende Betriebe, die in den Restriktionszonen liegen, unterliegen Verbringungsbeschränkungen von Schweinen und allen von Schweinen stammenden Produkten. Zudem führt ein Ausbruch der Seuche in den betroffenen Regionen zu Einschränkungen bei der Jagd und kann sich auf die Pflanzenproduktion sowie die Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen auch nicht schweinehaltender Betriebe auswirken. Es muss daher alles unternommen werden, um die ASP von Haus- und Wildschweinen fern zu halten und einen möglichen Ausbruch der Seuche rasch einzugrenzen.