Aktuelles: Gemeinde Offenau

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Offenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Natur
Offenau
Kirche

Weiche auf Rot

icon.crdate05.03.2024

Auch der nächste Lokführerstreik vom 8. bis 9. März schränkt Stadtbahnen ein

Erneuter Warnstreik der GDL ab Donnerstag führt zu Ausfällen bei AVG-Stadtbahnen
Arbeitskampf dauert 35 Stunden bis Freitagmittag / VBK sind nicht vom Streik betroffen

Im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn hat die Lokführergewerkschaft GDL ihre Mitglieder zu einem weiteren bundesweiten Warnstreik im Bahnverkehr aufgerufen. Wie die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) informiert am 5. März informiert, wird dieser auch Auswirkungen auf den Stadtbahnverkehr der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) haben, da die AVG für ihren Bahnbetrieb Infrastruktur der Deutschen Bahn nutzt (z.B. Stellwerke) und auf ihren Stadtbahnen Fahrpersonal der Bahn-Tochter DB Regio einsetzt.

Der Warnstreik beginnt am Donnerstag, 7. März, um 2 Uhr und endet nach 35 Stunden am Freitag, 8. März, um 13 Uhr. Die AVG kündigt an, auf ihr bewährtes Betriebskonzept zu setzen, das sie bereit bei den vorangegangenen Arbeitskämpfen der GDL in den letzten Wochen benutzt hat. Dennoch werde es während der Arbeitsniederlegungen der GDL erneut zu teils starken Einschränkungen im AVG-Stadtbahnverkehr kommen.

Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) sind vom Streik der GDL erneut nicht betroffen. Alle Bus- und Trambahnlinien der VBK verkehren regulär. Ebenfalls nicht betroffen sind die AVG-Stadtbahnlinien S1, S2, S11 und S12, da diese keine DB-Infrastruktur nutzen und dort kein Fahrpersonal der DB zum Einsatz kommt.

Die AVG weist aber darauf hin, dass Zugausfälle auch schon vor Streikbeginn und nach Streikende möglich sein können. Auch nach dem Ende der Streiks am Freitagmittag sei bis circa 15 Uhr ebenfalls noch weiter mit Zugausfällen und Verspätungen zu rechnen, bis der Bahnverkehr wieder regulär hochgefahren und alle AVG-Stadtbahnen in ihrer normalen Fahrplanlage verkehren.

Fahrtausfälle an den Streiktagen will die AVG tagesaktuell in ihre Auskunftsmedien einpflegen. Fahrgäste werden deshalb gebeten, vor Fahrtantritt die Verbindungen zu prüfen, zum Beispiel in der elektronischen Fahrplanauskunft unter www.avg.info/fahrplan/fahrplanauskunft oder im Abfahrtsmonitor unter www.avg.info/fahrplan/abfahrtsmonitor. Außerdem kündigt die Stadtbahnbetreiberin an, alle aktuellen Informationen stets über den Verkehrssticker auf ihrer Homepage www.avg.info zu pflegen.

Stellwerke sind neuralgischer Punkt im Bahnbetrieb Wie massiv die Auswirkungen des GDL-Streiks auf den Bahnverkehr in der Region sein werden, hängt entscheidend auch von der Besetzung der Stellwerke im Bahnnetz der DB ab. Sollten auch diese Bahnanlagen durch die GDL bestreikt werden, ist auf den betroffenen Streckenabschnitten kein Zugverkehr mehr möglich, so die AVG in ihrer Medieninformation weiter. Dieser müsste dann komplett eingestellt werden. Im betroffenen Zeitraum werden die Fahrgäste deshalb gebeten, vor jedem Fahrtantritt stets die elektronische Fahrplanauskunft sowie den Verkehrsticker auf der AVG-Homepage aufzurufen.

Auswirkungen des GDL-Streiks auf die einzelnen Stadtbahnlinien der AVG:

[...]

■ Linien S41 und S42

Durch die Arbeitsniederlegungen des Fahrpersonals von DB Regio, das auf diesen beiden AVG-Stadtbahnlinien im regulären Fahrbetrieb in großer Zahl zum Einsatz kommt, wird es auf diesen Linien zu Zugausfällen und Einschränkungen kommen. Ein Grundangebot für die Fahrgäste wird wie schon beim vorangegangenen GDL-Streik zu Jahresbeginn aufrechterhalten: Die Linien S41 und S42 verkehren während des Streiks jeweils alle zwei Stunden. Dadurch kann auf dem Streckenabschnitt zwischen Heilbronn Willy-Brandt-Platz und Bad Friedrichshall für die Fahrgäste in etwa ein Stundentakt angeboten werden. Am Samstag und Sonntag wird das Betriebskonzept nochmals angepasst (weitere Infos hierzu unten)

GDL erhöht Druck auf Deutsche Bahn und kündigt weitere Warnstreiks an Wie die Gewerkschaft GDL am Montag bei einer Pressekonferenz bekanntgab, kann es nach Ende dieses 35-Stunden-Streiks auch in den Tagen danach zu weiteren Arbeitskämpfen kommen. Diese "Wellenstreiks" würde dann ohne Vorankündigung erfolgen. Mit diesem Vorgehen will die GDL den Druck auf die Deutsche Bahn im festgefahrenen Tarifkonflikt erhöhen. Die AVG bittet ihre Fahrgäste deshalb, sich auch in den kommenden Tagen über die AVG-Homepage avg.info und die Fahrgastmedien über mögliche betriebliche Änderungen beim AVG-Stadtbahnverkehr zu informieren.