Wasserentnahme wieder...
Beregnung und Bewässerung im Landkreis Heilbronn
Jetzt wieder ohne zeitliche Beschränkung
Die Entnahme von oberirdischem Wasser für die landwirtschaftliche Produktion ist seit Ende August wieder ohne zeitliche Beschränkung möglich. Wie das Landratsamt Heilbronn in einer Pressemitteilung am 31. August mitteit, wurde die dazu geltende geltende Allgemeinverfügung am 30. August geändert.
Jedoch ist nur die zeitliche Beschränkung der Beregnung und Bewässerung mit Wasser aus oberirdischen Gewässern aktuell ausgesetzt.
Die Behörde weist darauf hin, dass die übrigen Regelungen der Allgemeinverfügung vom 21. Juli unverändert fortgelteen, und nennt als Grund die Vielzahl der Gewässer im Landkreis, die nach wie vor einen niedrigen Wasserstand haben.
Die geänderte Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.