Aktuelles: Gemeinde Offenau

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Offenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Natur
Offenau
Kirche

Autos an-, um- und abmelden

icon.crdate28.08.2023

Mit dem Projekt i-Kfz 4 ab 1. Sept. online von daheim aus. Zulassung-stelle am 31. Aug. geschlossen.

Mit dem Projekt i-Kfz 4 geht die Digitalisierung der Zulassungsstellen von Stadt- und Landkreis Heilbronn einen Schritt weiter. Wie Landratsamt und Stadtverwaltung Heilbronn in ihrer gemeinsamen Pressenachricht vom 28. August mitteilen, sollen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Gewerbetreibende und auch die öffentliche Verwaltung ihre Fahrzeuge künftig von zuhause aus an-, um- oder abmelden können, ohne den Weg in die Zulassungsstelle machen zu müssen. Auch juristische Personen wie Autohäuser sollen die internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen können.

Das Projekt soll am Freitag, 1. September., beginnen Um die Umstellung vorzubereiten, sind beide Zulassungsstellen im Landratsamt deshalb am Donnerstagnachmittag, 31. August, geschlossen. 

Mit der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist laut Pressemitteilung der Prozess vollständig automatisiert von zuhause aus über die Internetseite der Zulassungsstellen möglich, je nach Wohnort entweder über  www.heilbronn.de/kfz_online oder www.landkreis-heilbronn.de/online-dienste Ist der Prozess abgeschlossen, sollen sich die Autofahrerinnen und Autofahrer direkt in ihr Fahrzeug setzen und am Straßenverkehr teilnehmen können. 

Um die Vorteile von i-Kfz 4 nutzen zu können, müssen sich Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende allerdings digital identifizieren. Dazu stehen ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: entweder sie verwenden einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), für die jeweils eine eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN freigeschaltet sind. Wie die Behörde mitteilt, ist dafür ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder ein Kartenlesegerät motwendig.

Neu hinzugekommen sind die Alternativen, sich über BundID mit ELSTER-Zertifikat zu identifizieren. Reine Abmeldungen sind ab sofort sogar ganz ohne Identifikation online möglich.

Nach der erfolgreichen Prüfung der Daten und der Bezahlung der Gebühr über ein ePayment-System (wie beispielsweise Paypal oder Sofortüberweisung) können Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis ausgedruckt werden. Mit ihnen und dem vorab reservierten Kennzeichen, soll die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeugs möglich sein.

Alle Unterlagen (Zulassungsbescheid und -bescheinigungen sowie die notwendigen Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen) werden von der Zulassungsstelle umgehend per Post zugesandt, um das Fahrzeug dauerhaft fahren zu können.