Autos an-, um- und abmelden
Mit dem Projekt i-Kfz 4 geht die Digitalisierung der Zulassungsstellen von Stadt- und Landkreis Heilbronn einen Schritt weiter. Wie Landratsamt und Stadtverwaltung Heilbronn in ihrer gemeinsamen Pressenachricht vom 28. August mitteilen, sollen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Gewerbetreibende und auch die öffentliche Verwaltung ihre Fahrzeuge künftig von zuhause aus an-, um- oder abmelden können, ohne den Weg in die Zulassungsstelle machen zu müssen. Auch juristische Personen wie Autohäuser sollen die internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen können.
Das Projekt soll am Freitag, 1. September., beginnen Um die Umstellung vorzubereiten, sind beide Zulassungsstellen im Landratsamt deshalb am Donnerstagnachmittag, 31. August, geschlossen.
Mit der Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist laut Pressemitteilung der Prozess vollständig automatisiert von zuhause aus über die Internetseite der Zulassungsstellen möglich, je nach Wohnort entweder über www.heilbronn.de/kfz_online oder www.landkreis-heilbronn.de/online-dienste Ist der Prozess abgeschlossen, sollen sich die Autofahrerinnen und Autofahrer direkt in ihr Fahrzeug setzen und am Straßenverkehr teilnehmen können.
Um die Vorteile von i-Kfz 4 nutzen zu können, müssen sich Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende allerdings digital identifizieren. Dazu stehen ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung: entweder sie verwenden einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT), für die jeweils eine eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN freigeschaltet sind. Wie die Behörde mitteilt, ist dafür ein Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder ein Kartenlesegerät motwendig.
Neu hinzugekommen sind die Alternativen, sich über BundID mit ELSTER-Zertifikat zu identifizieren. Reine Abmeldungen sind ab sofort sogar ganz ohne Identifikation online möglich.
Nach der erfolgreichen Prüfung der Daten und der Bezahlung der Gebühr über ein ePayment-System (wie beispielsweise Paypal oder Sofortüberweisung) können Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis ausgedruckt werden. Mit ihnen und dem vorab reservierten Kennzeichen, soll die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeugs möglich sein.
Alle Unterlagen (Zulassungsbescheid und -bescheinigungen sowie die notwendigen Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen) werden von der Zulassungsstelle umgehend per Post zugesandt, um das Fahrzeug dauerhaft fahren zu können.