Waldbrandgefahr im Landkreis Heilbronn geht zurück
Offenes Feuer an Grillplätzen wieder erlaubt
Aufgrund der zurückliegenden Niederschläge und weiteren, in den kommenden Tagen erwartende Regenfällen, hat das Kreisforstamt Heilbronn die erstmals am 14. Juni erlassene Allgemeinverfügung, die offenes Feuer im Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald verbietet, aufgehoben. Das Verbot hatte insbesondere Feuerstellen und Grillplätze betroffen.
In ihrer Pressemitteilung vom 25. Juli bittet die Behörde dennoch alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher auch weiterhin um erhöhte Vorsicht im Umgang mit Feuer und offenem Licht. Dies gilt auch im Randbereich von Wäldern, zum Beispiel auf Parkplätzen oder Straßen, die durch Wälder führen. Zudem gilt in Baden-Württemberg vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald ein generelles Rauchverbot.
Auch Glasflaschen oder Glasscherben können als Brennglas wirken und Feuer entfachen, warnt das zuständige Landratsamt Heilbronn. Deshalb sollen keine Flaschen oder Glasscherben im Wald zurückbleiben. Zudem können heiße Abgasanlagen an Fahrzeugen trockenes Gras entzünden. Fahrzeuge sollten daher nicht über trockenem Gras abgestellt werden.
Die Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.