Wasserentnahme begrenzt
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit schränkt das Landratsamt Heilbronn die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ein. Die Allgmeinverfügung gilt ab Samstag, 22. Juli, wie die Behörde in einer Pressemitteilung bekannt gibt.
Der wasserrechtliche Gemeingebrauch, also das Entnehmen von Wasser aus Seen, Bächen und Flüssen für Zwecke der Bewässerung, ist bis mindestens 30. September dieses Jahres untersagt. Weiterhin erlaubt bleibt das Schöpfen mit Handgefäßen (z. B. Gießkanne oder Eimer).
Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamts Heilbronn zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion zum Verzehr bestimmter Lebensmittel im Bereich der Landwirtschaft werden auf 50 Prozent der genehmigten täglichen Entnahme reduziert. Die Beregnung und Bewässerung darf nur in der Zeit von 18 Uhr bis 9 Uhr des Folgetags vorgenommen werden, ausgenommen Tröpfchenbewässerung. Alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind ab sofort untersagt.
Die Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.