Hohe Waldbrandgefahr im Landkreis
Hohe Waldbrandgefahr im Landkreis Heilbronn: Kreisforstamt bittet Waldbesucher um erhöhte Vorsicht im Umgang mit Feuer
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und hoher Temperaturen besteht in der Region um Heilbronn hohe Waldbrandgefahr.
Das Kreisforstamt Heilbronn bittet deshalb Waldbesucher um erhöhte Vorsicht im Umgang mit Feuer. Das gilt auch für den Randbereich von Wäldern, zum Beispiel auf Parkplätzen oder Straßen, die durch Wälder führen. Außerhalb fest eingerichteter und gekennzeichneter Feuerstellen ist offenes Feuer strengstens untersagt. Offene Lichtquellen, wie Kerzen oder Laternen, sind im Wald generell untersagt. Ebenso gilt vom 1. März bis zum 31. Oktober im Wald ein generelles Rauchverbot. Glimmende Zigaretten können sich am trockenen Straßenbankett durch den Fahrtwind der Autos schnell zu Bodenfeuer entfachen.
Beim Feuermachen an eingerichteten und gekennzeichneten Feuerstellen rät das Kreisforstamt dringend dazu, ausreichend Löschwasser bereitzuhalten. Feuerstellen dürfen nicht verlassen werden, bevor die Glut vollständig erloschen ist oder diese mit Wasser gelöscht wurde, da Windböen jederzeit das Feuer wieder entfachen können oder Funkenflug andernorts zu Bränden führen kann. Je nach lokalem Waldbrandrisiko kann es vereinzelt auch zu Sperrungen von eingerichteten Feuerstellen kommen. Die Forstrevierbeamten werden die Einhaltung solcher Sperrungen auch am Wochenende kontrollieren und Verstöße ahnden.
Glasflaschen oder Glasscherben können ebenfalls Feuer entfachen, weil sie wie ein Brennglas wirken. Deshalb dürfen keine Flaschen oder Glasscherben im Wald zurücklassen werden. Brandgefahr geht zudem auch von Autos aus, deren heiße Abgasanlagen trockenes Gras entzünden. Fahrzeuge sollten deshalb nicht auf trockenem Gras abgestellt werden.
Quelle: Medieninformation des Landratsamts Heilbronn vom 14.07.2022
Was tun, damit es nicht brennt?
Gemeinsame Hinweise bei Waldbrandgefahr des Forstamtes und Bevölkerungsschutzes im Landkreis Heilbronn
Die Feuerwehren sowie die Forstbehörde des Landkreises Heilbronn rufen gemeinsam auf, die folgenden Regeln und Hinweise einzuhalten.
Langanhaltende Trockenheit führt jahreszeitunabhängig zu einer drastischen Erhöhung der Waldbrandgefahr. Die Tier- und Pflanzenwelt erleidet durch Waldbrände große und bleibende Schäden. Zur Bekämpfung von Waldbränden ist auch ein enormer Personal- und Materialaufwand erforderlich. Nur durch den verantwortungsvollen Umgang mit der Natur lassen sich Waldbrände vermeiden.
Bitte beachten Sie daher folgende Sicherheitshinweise
Im Wald herrscht vom 1. März bis 31. Oktober grundsätzlich Rauchverbot.
Offenes Feuer oder Grillfeuer ist nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt.
Bei örtlich besonders hoher Brandgefahr kann das Feuermachen von der Kommune oder der Forstbehörde auch an den offiziellen Feuerstellen verboten werden.
Auf mitgeführten Grillgeräten darf im Wald nicht gegrillt werden.
Kraftfahrzeuge nicht auf Grasflächen abstellen, da unter Umständen vom heißen Auspuff bzw. dem Katalysator eine erhebliche Brandgefahr ausgehen kann.
Was tun, wenn´s doch brennt?
Wenn Sie einen - auch noch so kleinen- Wald- oder Vegetationsbrand bemerken, alarmieren Sie sofort über 112 (europaweiter Notruf) die Feuerwehr. Damit die Einsatzkräfte möglichst schnell mit den Löscharbeiten beginnen können, ist es wichtig, dass Sie den Ort und den Anfahrtsweg so gut wie möglich beschreiben. Sie helfen dadurch, dass Sie sich als Lotse an markanten Punkten oder Kreuzungen aufstellen und den Einsatzkräften den Weg zur Einsatzstelle weisen. Rufen Sie auch die Feuerwehr zur Nachkontrolle, wenn Sie den Brand eigenständig gelöscht haben.
eingestellt: 14.07.2022




