Schwerbehindertenausweis verlängern
Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist und Sie ihn weiterhin benutzen möchten, können Sie ihn zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer neu ausstellen lassen. Bitte verwenden Sie das Antragsformular nicht, wenn Sie gleichzeitig eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands geltend machen möchten. Hierzu ist das Formular für den Änderungsantrag auf der Homepage des Landratsamtes auszufüllen.
Befristete Ausweise gelten für höchstens fünf Jahre. Die Geltungsdauer berechnet sich vom Monat der Ausstellung an. Auch eine Verlängerung des Ausweises ist für höchstens fünf Jahre möglich.
Bei Kindern und Jugendlichen gelten folgende Befristungen:
- unter 10 Jahre: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 10 Jahre alt wird.
- zwischen 10 und 15 Jahren: Der Ausweis gilt bis längstens zum Ende des Kalendermonats, in dem das Kind 20 Jahre alt wird.
Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihr Aufenthaltstitel oder Ihre Aufenthaltsgestattung bzw. Arbeitserlaubnis befristet ist, gilt der Ausweis längstens bis zum Ablauf des Monats der Befristung.
Ist keine wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse zu erwarten, können Sie einen unbefristeten Ausweis erhalten.
Online Prozesse
Voraussetzungen
Sie besitzen einen befristeten Schwerbehindertenausweis.
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie bei der zuständigen Stelle formlos beantragen. Nutzen Sie gerne den Online-Antrag auf service-bw dafür. Bitte geben Sie neben Ihren Personalien ebenfalls Ihr Aktenzeichen an und laden ein Lichtbild im jpg- oder pdf-Format hoch (das Lichtbild muss nicht biometrisch sein).
Sofern Sie bereits einen Ausweis in Scheckkartenformat besitzen, erhalten Sie einen neuen Ausweis mit der jeweiligen Änderung.
Die zuständige Stelle informiert Sie über das weitere Vorgehen und die voraussichtliche Bearbeitungsdauer. Bitte verwenden Sie das Antragsformular nicht, wenn Sie gleichzeitig eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands geltend machen möchten. Hierzu ist das Formular für den Änderungsantrag auf der Homepage des Landratsamtes auszufüllen.
Fristen
Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit
Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis
- bei Ausstellung eines neues Ausweises:
- Passbild
- wenn Sie sich vertreten lassen:
- Vollmacht
- Personalausweis der vertretenden Person
Kosten
keine
Sonstiges
keine
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
das Landratsamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben
Freigabevermerk
s. u.