Lebenslagen: Gemeinde Offenau

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Offenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Natur
Offenau
Kirche

Ausschlagung einer Erbschaft

 

Im Erbfall sollten Sie sich, bevor Sie Ihr Erbe annehmen, über alle Risiken informieren, die die Erbschaft mit sich bringt.

Dabei müssen Sie beachten, dass Sie, wenn die Erbschaft verschuldet ist, die Schulden des Erblassers übernehmen und nicht nur mit dem Nachlass, sondern sogar mit Ihrem eigenen Privatvermögen haften.

Haben Sie sich entschlossen, die Erbschaft auszuschlagen, müssen Sie dies innerhalb einer Frist von sechs Wochen tun. Die Frist beginnt in der Regel mit Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und vom Grund der Berufung.

Hinweis: Wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland gehabt hat oder wenn sich der Erbe zu Beginn der Frist im Ausland aufgehalten hat, dann beträgt die Zeitspanne, innerhalb der er das Erbe ausschlagen muss, sechs Monate.

Sie erklären die Ausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht. Dies geschieht entweder zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form. Das strenge Formerfordernis ist notwendig, da die Ausschlagung weitreichende Auswirkungen auf die in der Erbfolge nach Ihnen berechtigten Erben hat.

Eine Ausschlagung ist nur unter eingeschränkten Voraussetzungen anfechtbar.

 

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 29.12.2023 freigegeben.