



Nachfolgend aufgeführte Baugebiete befinden sich derzeit noch im Stadium der Vorplanung:
1.) Bebauungsplan Gelbenstein II - Mischgebiet
2.) Bebauungsplan Offenau-Süd Erweiterung - Mischgebiet und Allgemeines Wohngebiet
Bei Fragen zu den Bebauungsplänen wenden Sie sich an Herrn Fritz, Tel. 07136/9540-22.
Bebauungsplan Gelbenstein II
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Bebauungsplan Offenau Süd
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Bebauungsplan Offenau Süd Erläuterungen
[pdf-Datei; Größe: 84,67 KB]
Bebauungsplan Gässlesweg Satzung
[pdf-Datei; Größe: 547,80 KB]
Bebauungsplan Gässlesweg Gestaltungsplan
[pdf-Datei; Größe: 565,07 KB]
Bebauungsplan Gässlesweg Erläuterungen
[pdf-Datei; Größe: 69,31 KB]
Bebauungsplan "östlich der Friedhofstraße"
[pdf-Datei; Größe: 410,36 KB]
Bebauungsplan "östlich der Friedhofstraße" - Textteil
[pdf-Datei; Größe: 98,09 KB]
Festlegung der Bodenrichtwerte für Grundstücke zum Stichtag 31.12.2010
Entsprechend den Vorschriften nach dem Baugesetzbuches (BauGB) sind die Bodenrichtwerte für Grundstücke jeweils zum Ablauf eines geraden Kalenderjahres festzustellen. Grundlage für diese Feststellung sind sämtliche im Jahr 2009 und 2010 abgeschlossenen Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke der Gemarkung Offenau.
Bei der Ermittlung der Richtwerte ist nach § 4 der Wertermittlungsverordnung zwischen Flächen für die Land- und Forstwirtschaft, Bauerwartungsland, Rohbauland und baureifem Land zu unterscheiden.
(1) Flächen für die Land- und Forstwirtschaft
sind entsprechend genutzte oder nutzbare Flächen,
a. von denen anzunehmen ist, dass sie nach ihren Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage, nach ihren Verwertungsmöglichkeiten oder sonstigen Umständen in absehbarer Zeit nur Land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werden,
b. die sich, insbesondere durch ihre landschaftliche und verkehrliche Lage, durch ihre Funktion oder durch ihre Nähe zu Siedlungsgebieten, auch für außerland-wirtschaftliche oder außenforstwirtschaftliche Nutzungen eignen, sofern im gewöhnlichen Geschäftsverkehr eine dahingehende Nachfrage besteht und auf absehbare Zeit keine Entwicklung zu einer Bauerwartung bevorsteht.
(2) Bauerwartungsland
sind Flächen, die nach ihrer Eigenschaft, ihrer sonstigen Beschaffenheit und ihrer Lage eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit tatsächlich erwarten lassen. Diese Erwartung kann sich insbesondere auf eine entsprechende Darstellung dieser Flächen im Flächennutzungsplan, auf ein entsprechendes Verhalten der Gemeinde oder auf die allgemeine städtebauliche Entwicklung des Gemeinden-Gebiets gründen.
(3) Rohbauland
sind Flächen, die nach den §§ 30, 33 und 34 des Baugesetzbuches für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nützung unzureichend gestaltet sind.
(4) Baureifes Land
sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Die Bodenrichtwerte werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Bodenrichtwerte sind Durchschnittswerte und gelten für unbebaute Grundstücke.
Auskünfte über die Abgrenzung der Richtwertzonen und den Wert einzelner Grundstücke können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Tel. 07136 / 95 40-22) eingeholt werden. Die Richtwertkarte ist am Ende dieser Seite als Pdf-Datei angefügt und kann im Format DIN A4 / DIN A3 ausgedruckt werden.
Bodenrichtwerte 2010, Gemarkung Offenau
Richtwertzone Bezeichnung Erschließungsbeitrag
Richtwertzone 010
baureife Grundstücke „Bachenauer Weg“ und „Edelberg“
190,00 €/m²
Richtwertzone 020
baureife Grundstücke im Druckwasserbereich (westlich der B 27)
145,00 €/m²
Richtwertzone 030
baureife Grundstücke im Druckwasserbereich und in B 27-Nähe
110,00 €/m²
Richtwertzone 040
baureife Grundstücke B 27 ohne Druckwasserbeeinträchtigung
130,00 €/m²
Richtwertzone 041
baureife Grundstücke Ortsmitte B 27
130,00 €/m²
Richtwertzone 050
baureife Grundstücke in Bahnnähe
140,00 €/m²
Richtwertzone 060
baureife Grundstücke „Gelbenstein“, Bereich Wohnen
150,00 €/m²
Richtwertzone 061
baureife Grundstücke „Gelbenstein“, Bereich Gewerbe
110,00 €/m²
Richtwertzone 070
baureife Grundstücke Gewerbe und Industrieflächen
70,00 €/m²
Richtwertzone 071
baureife Grundstücke Gewerbeflächen „Wehräcker“
60,00 €/m²
Richtwertzone 072
baureife Grundstücke Gewerbeflächen „Südzucker“
90,00 €/m²
Richtwertzone 073
Absetzteiche „Südzucker“
0,50 €/m²
Richtwertzone 080
baureife Grundstücke zwischen Haupt- und Bahnhofstraße
150,00 €/m²
Richtwertzone 090
baureife Grundstücke „Gässlesweg“
180,00 €/m²
Richtwertzone 098
Bauerwartungsland Wohnbauflächen
20,00 €/m²
Richtwertzone 099
unerschlossenes Gartenland innerorts
10,00 €/m²
Richtwertzone 100
Ackerland mittlerer Art und Güte
1,50 €/m²
Richtwertzone 110
Wiesen mittlerer Art und Güte
0,75 €/m²
Richtwertzone 111
Wiesen im Retensionsraum
0,50 €/m²
Richtwertzone 120
Sonderkultur Weingarten
2,00 €/m²
Richtwertzone 130
Sonderkultur Wald
0,10 €/m²
Richtwertzone 200
Aussiedlungen voll erschossen
20,00 €/m²
Richtwertzone 210
Aussiedlungen teilweise erschossen
15,00 €/m²
Offenau, den 20.07.2011
Geschäftsstelle für den Gutachterausschuss
Bodenrichtwertkarte 2010
[pdf-Datei; Größe: 1.046,42 KB]
