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Wirtschaftsförderung
Wirtschaftsförderung Raum Heilbronn GmbH
- Official representative of economic affairs Heilbronn area -
Weipertstraße 8 - 10
74076 Heilbronn
Tel. 07131/7669-700
Fax. 07131/7669-709
e-Mail: info@wfgheilbronn.deLogo WfG
www.wfgheilbronn.de
Gewerbestandorte finden mit SIS
Die IHK Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Straße 20, 74076 Heilbronn, Tel. 07131/96677-308, Fax 07131/9677-309 bietet für "Gewerbeimmobilien" die Plattform ihrer Gewerbeflächen-Datenbank SIS zur kostenfreien Präsentation von Gewerbeimmobilien.
Link zur Gewerbedatenbank der IHK HN-Franken SIS
Solar- & Energie-Initiative Heilbronn e. V.
Die Gemeinde Offenau ist Mitglied bei der Solar- & Energie-Initiative Heilbronn e. V.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem u. g. Link.
www.insolar.de
Kommunale Informationsverarbeitung Baden Franken (KIVBF)
Als Partnerunternehmen des Datenverarbeitungsverbundes Baden-Württemberg versorgt der Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken in den Landesteilen Baden und Franken mehr als 550 Städte, Gemeinden und Landkreise mit über 5,5 Mio. Einwohnern mit EDV-Dienstleistungen. Unser Portfolio ist auf die Bereitstellung nachhaltiger Lösungen zur optimalen Geschäftsprozessunterstützung ausgerichtet. In den Kernbereichen Finanzwesen, Personal- und Ordnungs-/ Meldewesen bieten wir moderne Lösungen, die sich mit integrativen Querschnittslösungen wie Dokumentenmanagement- und Archivierungssystemen wirkungsvoll kombinieren lassen. Der Zweckverband und seine Tochtergesellschaft, die Produktionsgesellschaft „Kommunales Rechenzentrum Baden-Franken GmbH“, haben ihren Sitz in Karlsruhe. Darüber hinaus existieren Niederlassungen in Freiburg, Heidelberg und in Heilbronn. Gemeinsam erwirtschaften die Unternehmen einen Jahresumsatz von ca. 90 Mio. Euro (2007).





Kontaktadresse:


Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken
Pfannkuchstraße 4
76185 Karlsruhe
0721/ 9529-0
www.kivbf.de

Ihr Ansprechpartner:
Leiter Marketing und Vertrieb
Jürgen Abelshauser
06221/ 841-500Logo KIVBF
www.kivbf.de
Regiojobs24

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Wirtschaftsregion Heilbronn-Franken
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Tagesaktuelle Themen der Gesamtregion, sowie Tourismus- und Freizeitangebote aus den Regionen Heilbronn und Franken.
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Grundstücksmarkt

Fahrplankonzept Stadtbahn Nord hängt aus

Wie soll die Stadtbahn Nord ab bzw. nach Offenau künftig fahren?

Antwort auf die Frage gibt das Fahrplankonzept Stadtbahn Nord, das die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg ausgearbeitet hat, und das im gläsernen Rathausanbau (ehemalige Bücherei) noch bis einschließlich 2. Juni zur Ansicht aushängt.

Zum Herunterladen finden Sie das Fahrplankonzept, verteilt auf zwei PDF-Dateien in der Rubrik Formulare, Satzungen und Downloads - Fahrplankonzept Stadtbahn Nord 2014.

Die Stadtbahnverbindungen zwischen Bad Friedrichshall-Jagstfeld und Sinsheim sind noch nicht Bestandteil des Konzepts; sie sollen erst im Dezember 2014 aufgenommen werden.



16.5.2013

Bild: Wie soll die Stadtbahn Nord künftig nach bzw. ab Offenau fahren? (Foto: N. Herwerth-Gajer)

Bebauungspläne

Nachfolgend aufgeführte Baugebiete befinden sich derzeit noch im Stadium der Vorplanung:

1.) Bebauungsplan Gelbenstein II - Mischgebiet
2.) Bebauungsplan Offenau-Süd Erweiterung - Mischgebiet und Allgemeines Wohngebiet

Bei Fragen zu den Bebauungsplänen wenden Sie sich an Herrn Fritz, Tel. 07136/9540-22.

Grundstückspreise / Mehrspartenanschluss

Die Grundstücke sind voll erschlossen, die Grundstückspreise können Sie aus den Bodenrichtwerten bzw. der Richtwertkarte entnehmen. Im Kaufpreis sind die Kosten für die erstmalige Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen bereits enthalten. Im Kaufpreis nicht enthalten sind die Kosten für die Hausanschlussleitungen der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung, die Baukostenzuschüsse und Anschlussbeiträge der weiteren Versorgungsunternehmen (z.B. Strom, Telefon usw.) sowie die Kosten für den Hausanschluss an die Gasversorgung. Diese Kosten werden gesondert berechnet und sind vom Käufer zu tragen (siehe auch hierzu der Antrag auf einen Mehrspartenanschluss).

Bodenrichtwerte

Festlegung der Bodenrichtwerte für Grundstücke zum Stichtag 31.12.2010

Entsprechend den Vorschriften nach dem Baugesetzbuches (BauGB) sind die Bodenrichtwerte für Grundstücke jeweils zum Ablauf eines geraden Kalenderjahres festzustellen. Grundlage für diese Feststellung sind sämtliche im Jahr 2009 und 2010 abgeschlossenen Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke der Gemarkung Offenau.
Bei der Ermittlung der Richtwerte ist nach § 4 der Wertermittlungsverordnung zwischen Flächen für die Land- und Forstwirtschaft, Bauerwartungsland, Rohbauland und baureifem Land zu unterscheiden.

(1) Flächen für die Land- und Forstwirtschaft
sind entsprechend genutzte oder nutzbare Flächen,
a. von denen anzunehmen ist, dass sie nach ihren Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage, nach ihren Verwertungsmöglichkeiten oder sonstigen Umständen in absehbarer Zeit nur Land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werden,
b. die sich, insbesondere durch ihre landschaftliche und verkehrliche Lage, durch ihre Funktion oder durch ihre Nähe zu Siedlungsgebieten, auch für außerland-wirtschaftliche oder außenforstwirtschaftliche Nutzungen eignen, sofern im gewöhnlichen Geschäftsverkehr eine dahingehende Nachfrage besteht und auf absehbare Zeit keine Entwicklung zu einer Bauerwartung bevorsteht.
(2) Bauerwartungsland
sind Flächen, die nach ihrer Eigenschaft, ihrer sonstigen Beschaffenheit und ihrer Lage eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit tatsächlich erwarten lassen. Diese Erwartung kann sich insbesondere auf eine entsprechende Darstellung dieser Flächen im Flächennutzungsplan, auf ein entsprechendes Verhalten der Gemeinde oder auf die allgemeine städtebauliche Entwicklung des Gemeinden-Gebiets gründen.
(3) Rohbauland
sind Flächen, die nach den §§ 30, 33 und 34 des Baugesetzbuches für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nützung unzureichend gestaltet sind.
(4) Baureifes Land
sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Die Bodenrichtwerte werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Bodenrichtwerte sind Durchschnittswerte und gelten für unbebaute Grundstücke.

Auskünfte über die Abgrenzung der Richtwertzonen und den Wert einzelner Grundstücke können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (Tel. 07136 / 95 40-22) eingeholt werden. Die Richtwertkarte ist am Ende dieser Seite als Pdf-Datei angefügt und kann im Format DIN A4 / DIN A3 ausgedruckt werden.


Bodenrichtwerte 2010, Gemarkung Offenau

Richtwertzone Bezeichnung Erschließungsbeitrag

Richtwertzone 010
baureife Grundstücke „Bachenauer Weg“ und „Edelberg“
190,00 €/m²

Richtwertzone 020
baureife Grundstücke im Druckwasserbereich (westlich der B 27)
145,00 €/m²

Richtwertzone 030
baureife Grundstücke im Druckwasserbereich und in B 27-Nähe
110,00 €/m²

Richtwertzone 040
baureife Grundstücke B 27 ohne Druckwasserbeeinträchtigung
130,00 €/m²

Richtwertzone 041
baureife Grundstücke Ortsmitte B 27
130,00 €/m²

Richtwertzone 050
baureife Grundstücke in Bahnnähe
140,00 €/m²

Richtwertzone 060
baureife Grundstücke „Gelbenstein“, Bereich Wohnen
150,00 €/m²

Richtwertzone 061
baureife Grundstücke „Gelbenstein“, Bereich Gewerbe
110,00 €/m²

Richtwertzone 070
baureife Grundstücke Gewerbe und Industrieflächen
70,00 €/m²

Richtwertzone 071
baureife Grundstücke Gewerbeflächen „Wehräcker“
60,00 €/m²

Richtwertzone 072
baureife Grundstücke Gewerbeflächen „Südzucker“
90,00 €/m²

Richtwertzone 073
Absetzteiche „Südzucker“
0,50 €/m²

Richtwertzone 080
baureife Grundstücke zwischen Haupt- und Bahnhofstraße
150,00 €/m²

Richtwertzone 090
baureife Grundstücke „Gässlesweg“
180,00 €/m²

Richtwertzone 098
Bauerwartungsland Wohnbauflächen
20,00 €/m²

Richtwertzone 099
unerschlossenes Gartenland innerorts
10,00 €/m²

Richtwertzone 100
Ackerland mittlerer Art und Güte
1,50 €/m²

Richtwertzone 110
Wiesen mittlerer Art und Güte
0,75 €/m²

Richtwertzone 111
Wiesen im Retensionsraum
0,50 €/m²

Richtwertzone 120
Sonderkultur Weingarten
2,00 €/m²

Richtwertzone 130
Sonderkultur Wald
0,10 €/m²

Richtwertzone 200
Aussiedlungen voll erschossen
20,00 €/m²

Richtwertzone 210
Aussiedlungen teilweise erschossen
15,00 €/m²

Offenau, den 20.07.2011
Geschäftsstelle für den Gutachterausschuss